In den letzten drei Jahren erreichten mich immer wieder Nachrichten von verzweifelten Studenten oder deren Eltern, die mich um Rat baten, weil Anträge abgelehnt oder falsch berechnet wurden. Die Frage, die mir alle stellen: “Was kann ich dagegen machen? Kann ich Widerspruch einlegen?“ Zum Anwalt will natürlich erstmal keiner gehen, weil hohe Kosten und ausgedehnte Gerichtsverfahren gefürchtet werden. Aber keine Sorge, das muss nicht sein. In diesem Artikel klären wir alle Möglichkeiten, die du hast, wenn dein Antrag abgelehnt wurde.
Sollte dein Antrag fälschlicherweise abgelehnt worden oder dein Anspruch falsch berechnet worden sein, ist das erste Mittel der Wahl eine Nachfrage beim zuständigen Sachbearbeiter. Oft wurde einfach nur etwas übersehen oder falsch verstanden. Das ist kein böser Wille. Beim Amt arbeiten eben auch nur Menschen und Menschen machen Fehler. Ein klärendes Gespräch ist oft das schnellste und einfachste Mittel, um solche Probleme aus der Welt zu schaffen.
Sollte das Gespräch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis führen, ist es dein gutes Recht schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Zustellung des Bescheides beim entsprechenden Amt eingehen.
Wenn du nicht mehr ganz sicher bist, geh einfach vom Ausstellungsdatum + 3 Tagen aus. Durch den Widerspruch zwingst du das Amt die Rechtslage in deinem Fall nochmal zu prüfen. Der Fall wird damit von deinem Sachbearbeiter an die juristische Abteilung des Amtes übergeben und neu beurteilt. Hat dein Sachbearbeiter tatsächlich etwas falsch gemacht, kann der Fehler nun von einer dritten Instanz korrigiert werden.
Um den Widerspruch einzulegen, musst du eigentlich nur einen Dreizeiler schreiben und im Idealfall (nicht zwingend) auf das Gesetz oder die Verwaltungsvorschrift verweisen, die deine Aussage unterstützt. Google ist hierbei übrigens äußerst hilfreich. Einen Anwalt braucht man dafür nicht zwingend. Es kann aber auch nicht schaden, einen zu haben.
Solltest du die Widerspruchsfrist verpennt haben, kannst du keinen Widerspruch im rechtlichen Sinne mehr einlegen und ein Anwalt kann dann auch nicht mehr wirklich viel machen. Trotzdem ist noch nicht alles verloren.
Statt Widerspruch einzulegen, kannst du nun einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dieser besagt, dass „rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen“ ist. Er kann auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Sollte es sich um einen komplizierten Fall handeln und du dir doch juristischen Beistand wünschst, kannst du Beratungskostenbeihilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen. Beratungskostenhilfe wird finanziell schwachen Personen zur Durchsetzung ihres Rechts gewährt. Damit werden die Kosten für die anwaltliche Beratung und das außergerichtliche Verfahren (Widerspruch einlegen) vom Staat für dich übernommen. Beantragt wird die Beratungskostenhilfe bei deinem zuständigen Amtsgericht mit folgendem Antragsformular.
Sollte der Streit tatsächlich derartig ausarten, dass der Fall vor Gericht landet, steht finanziell schwachen Menschen eine Prozesskostenbeihilfe zu.
Natürlich drücken wir dir die Daumen, dass es nie soweit kommen wird, dass du Widerspruch einlegen musst. Aber wie gesagt, die Menschen beim Amt sind auch nur Menschen und Fehler sind menschlich. Wenn du der Meinung bist, dass du das Recht auf BAföG hast, dann solltest du am besten innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Innerhalb der Frist hast du die besten Chancen, doch noch Ausbildungsförderung zu erhalten.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Mouhammed
ich habe Rechtswissenschaft im Wintersemester 19/20 an der Universität Trier angefangen.
Wegen der Pandemie wurde SOSe 2020, WS 20/21, SoSe 2021 und WS 21/22 nicht gerechnet.
Im letzten Februar habe ich mich entschieden, den Studiengang von Rechtswissenschaft (wegen Angst vor dem Staatsexamen) zu Wirtschaftsrecht am Umwelt-Campus Birkenfeld(Bachelor of Law) zu wechseln.
Aber vorher wollte ich mich informieren, damit ich den Anspruch auf Ausbildungsförderung nicht zu verlieren, deshalb habe ich per E-Mail mit BAföG-Amt Trier kontaktiert.
Der leiter des Amtes hat mir geschrieben, dass den Fachrichtungswechsel abgelehnt werden wird, weil kein unabweisbaren Grund in meinem Fall gibt und er hat mir empfohlen, einen Termin zur Beratung zu vereinbaren.
Dieser Termin ist geschehen und nicht mehr als zwei Minuten gedauert, weil er sehr begeistert war und er hat nicht nur
meine Idee (Fachrichtungswechsel) unterstützt, sondern auch den Fachrichtungsantrag mir gegeben.
Er hat in Wort gesagt (Sie bekommen definitiv Bafög)
Zunächst habe ich mich beworben und die Fachrichtung gewechselt und den Bafög-Antrag im April beantragt.
Vor einer Woche bekomme ich eine Ablehnung, weil keinen unabweisbaren Grund steht.
Direkt habe ich einen Termin mit ihm ausgemacht, weil er der Leiter der Uni Trier und der Leiter auch am Umwelt-Campus Birkenfeld ist.
In diesem Termin hat er alles, was er schon gesagt hat, abgeleugnet.
Ich weiß nicht, ob ich in diesem Fall geltend machen könnte.
Daher bitte ich Sie um eine Rückmeldung.
Danke im voraus.
Mouhammed
Luisa Todisco
ich hätte dir dasselbe gesagt wie der Berater. Du bist Jurist, schreib einen Widerspruch: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
Maria
ich habe erst jetzt bemerkt, dass mir im Bescheid vor zwei Jahren zu wenig BAföG angerechnet wurde. Der Fehler lag bei dem Freibetrag für Vermögen. Für Widerspruch es ist sowieso zu spät, aber kann ich etwas machen um das Geld einfordern?
Luisa Todisco
Versuch es mit einem Überprüfungsantrag. Das ist gefühlt das gleiche wie ein Widerspruch, weil er für dich die gleichen Konsequenzen nach sich zieht. Das Amt muss den betroffenen Antrag nochmal prüfen und den Bescheid ggf. korrigieren. Liegt ein fFehler seitens des Amtes vor, erfolgt eine Nachzahlung.
Philipp
danke zunächst für diese übersichtliche Zusammenfassung. Ich studiere seit September 2020 einen Ein-Jahres Master in den Niederlanden. Für das erste Jahr habe ich Bafög erhalten. Mein Folgeantrag für den ich die letzten Unterlagen (u.a. eine Bestätigung meiner Uni, dass der Lehrbetrieb von der Corona-Pandemie beeinträchtigt war) zum Jahreswechsel abgegeben habe, wurde nun abgelehnt. Die Begründung vom Amt ist, dass trotzdem alle Veranstaltungen (wenn auch online) stattgefunden haben. Ich stehe kurz vor Abgabe meiner MA, hatte aber auf eine Nachzahlung gehofft. Mir ist klar, dass ich natürlich auch lange gebraucht habe, allerdings ist auch viel Zeit für die erfolglose Suche nach Praktika und Jobs draufgegangen (war nicht mehr verpflichtend, aber erwünscht).
Ehrlich gesagt war meine Hoffnung hauptsächlich darin begründet, dass in den meisten Bundesländern in Deutschland pauschal die Förderungshöchstdauer angehoben wurde. Deshalb habe ich gehofft mit der Bestätigung von der Uni, dass auch die Lehre in NL beeinträchtigt war einen weiteren Anspruch zu erwirken.
Hast du da zufällig Erfahrungswerte? Ich überlege noch es rechtlich prüfen zu lassen, immerhin geht es um viel Geld.
LG Philipp
Luisa Todisco
leider kann ich dir da nicht helfen. In Deutschland konnte das so pauschalisiert werden, weil Pandemiemaßnahmen gesetzlich angeordnet wurden und somit hinreichend bekannt ist. Wie das genau in anderen Ländern lief, muss im Einzelfall wie bei dir geprüft werden. Wenn das Praktikum nicht verpflichtend ist, ist es auch kein Grund für die Studienverzögerung. Du hättest ja stattdessen studieren können. Was du tun kannst, ist Studienabschlusshilfe beantragen. Das ist genauso hoch wie das normale BAföG muss aber vollständig zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Uni, dass du dein Studium in den nächsten 12 Monaten erfolgreich abschließen wirst. https://www.studierenplus.de/bafoeg/studienabschlusshilfe/
Sandra
ich habe von Oktober 2020 bis August 2021 an der Universität Ulm studiert und mein Studium während des 2. Fachsemesters frühzeitig am 06.08.21 abgebrochen. Während der gesamten Studiumszeit habe ich BAföG bezogen. Meine Exmatrikulation habe ich meinem zuständigen BAföG Amt am 17.08.21 per e-mail mitgeteilt. Mir wurde damals telefonisch mitgeteilt, dass ich dies per Mail tun kann.
Ich konnte mich leider nicht mehr erinnern ob ich eine schriftliche Bestätigung des Abbruchs vom BAföG Amt erhalten habe, entweder habe ich sie veloren oder sie wurde an eine falsche Adresse geschickt, da ich nach dem Abbruch direkt zu meinen Eltern gezogen bin. Daher habe ich das Amt März 2022 nochmal kontaktiert und um Nachweis gebeten, um das die offizielle Bestätigung für meine Unterlagen zu haben.
Nun habe ich ein Einschreiben vom BAföG Amt erhalten, in dem um zahlung eines Rückforderungsrestbetrages gebeten wird. Ich habe nämlich trotz meiner Exmatrikulation im August trotzdem noch den Monatlichen Beitrag für September erhalten, dieser wird nun zurückgefordert. Damals dachte ich, dass es normal sei noch den Betrag für September zu bekommen, da ich dem BaföG Amt rechtzeitig im august von meinem abbruch Bescheid gegeben hatte, ich bis September noch mein Zimmer im Studentenwohnheim zahlen musste und mein ursprünglicher Bewilligungszeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 lief.
Momentan fehlen mir die finanziellen Mittel, den Restbetrag zu bezahlen.
Meine Frage ist nun, ob ich in meinem Fall Widerspruch gegen die Rückzahlung einlegen darf. Wenn nicht, ob es andere Möglichkeiten gibt, wie den Rückzahlungszeitraum zu erweitern etc.
Vielen Dank für deine Hilfe!
LG, Sandra
Luisa Todisco
ich würde an deiner Stelle deinen Sachbearbeiter anrufen und fragen, ob Ratenzahlung möglich ist, sofern das nicht ohnehin auf dem Bescheid steht. Ein Widerspruch ist immer erlaubt. Auch wenn der abgewiesen wird, ist dein Bescheid während des Bearbeitungzeitraums "ungültig". Man gewinnt also etwas Zeit.
Henrike
ich habe vom SS 2017 bis 2020 an der Hague University of Applied Sciences (Den Haag, Niederlande) acht Fachsemester International und European Law studiert. Meinen Hauptwohnsitz habe ich zu dem Zeitpunkt in Galway, Irland gehabt.
Im Mai 2020 musste ich die Niederlande aufgrund der Pandemie verlassen, da ich mir mein Studium durch Arbeiten in der Gastronomie finanziert habe. Des weiteren konnte ich pandemiebedingt keinen Praktikumsplatz finden. Die finanzielle Situation meiner Mutter hat sich krankheitsbedingt während der Pandemie so sehr verschlechtert, dass auch sie mir keine weitere Unterstützung mehr bieten konnte. Ich habe von Mai 2020 bis November 2021 weder studiert noch gearbeitet.
Im November 2021 bin ich zu meiner Mutter nach Deutschland gezogen, um sie bei Ihrer Erkrankung zu unterstützen. Zeitgleich habe ich mich bei der Hochschule Worms für den Studiengang Aviation Management beworben und diesen auch erhalten.
Mein Antrag auf BAföG wurde abgelehnt, als Begründung wurde ein Fachrichtungswechsel nach dem 6. Fachsemester angegeben.
Nun zu meiner Frage: Eine Pandemie ist eine uns bisher unbekannte Ausnahmesituation. Gibt es eine Aktualisierung des §7 Abs. 3 Satz 1 BAföG mit Blick auf Ausnahmesituationen bedingt durch die global Pandemielage?
Vielen Dank für Deine Hilfe,
Luisa Todisco
mir ist eine Ausnahme beim Fachwechsel mit Pandemie-Maßnahmen als Begründung unbekannt. Ich wüsste auch nicht so richtig, warum man das Fach deshalb wechseln sollte. Ein reiner Hochschulwechsel ist ja etwas anderes und leicht zu begründen. Beim Fachwechsel nach dem 4. Fachsemester gilt nach wie vor "Unabweisbar ist ein Grund, der eine Wahl zwischen der Fortsetzung der bisherigen Ausbildung und ihrem Abbruch oder dem Wechsel aus der bisherigen Fachrichtung nicht zulässt. Ein unabweisbarer Grund ist z.B. eine unerwartete – etwa als Unfallfolge eingetretene – Behinderung oder Allergie gegen bestimmte Stoffe, die die Ausbildung oder die Ausübung des bisher angestrebten Berufs unmöglich macht." Du müsstest also berufsunfähig sein, um weiter gefördert zu werden. Ich bezweifle, dass die Pandemie in deinem Fall irgendwas ändert, bin aber auch keine Anwältin, die das zuverlässig beurteilen kann.
Mindy
ich hoffe mein Kommentar wird noch angezeigt, da der Beitrag doch nicht mehr so aktuell ist.
Aber ich brauche ganz dringend Hilfe und versuche sie gerade überall zu holen, wo ich nur kann.
Zu meiner Situation:
Ich habe 2018 mich an mehreren Unis für ein Studium auf Lehramt (Ge/Deutsch, Ge/GEO alles für Sek1 und 2) beworben. Leider wurde ich für die Lehramtsstudiengänge abgelehnt, da die Nachfrage viel zu groß für den Studiengang war und ich keinen 0,8 oder 1,0 Nc hatte. So habe ich mich für das Wintersemester 2018 für Philosophie und Geschichte im Zwei-Fach-Bachelor eingetragen und wurde auch angenommen. Das studierte ich bis 2019, weil ich dann mittels Anerkennungsantrag versuchen wollte, ins Lehramt für Geschichte/Deutsch Sek1 und 2 zu kommen. In Geschichte wurden meine Leistungen anerkannt. Da ich aber für Deutsch ein normales Bewerbungsverfahren durchlaufen musste, sprich mit NC, ist leider wieder genau derselbe Ablehnungsgrund wie davor da gewesen. Zu wenig Plätze, für zu viele Bewerber:innen. Und mein Nc hatte sich auch nicht gebessert. (Den Nachweis dafür konnte ich Bafög liefern). So habe ich mich dafür entscheiden einen 1. Fachrichtungswechsel zu Geschichte/ Germanistik im Zwei-Fach-Bachelor anzutreten. Mit dem Ziel: im Wintersemester ohne Nc mit einem Anerkennungsantrag wechseln zu können. Nun habe ich meine Leistungen anerkannt bekommen und wurde für dieses Semester (WS 2021) ins Lehramt für SEK 1 und 2 eingestuft. Ich stellte also wie jedes Jahr (beziehe seit Ende 2018 Bafög) einen Antrag ans Bafög-Amt. Dieser wurde im Juni eingereicht und jetzt, im Dezember, plötzlich abgelehnt. Ich bin total überfordert und weiß nicht, was ich machen soll. Da ich sehr auf das Geld angewiesen bin und ohne mein Geld (450€Job) nicht einmal für die Miete reicht. Die Begründung dafür war, dass sie mir Bafög dem Grunde nach nicht gewährleisten können, weil ihnen die Belege von 2018 meiner Bewerbungen an anderen Unis fehlen. Ich habe alles durchforstet und wirklich versucht, noch irgendwie an die damaligen Bewerbungen (und Ablehnungen) zu gelangen. Ich habe sogar bei den jeweiligen Unis angefragt. Doch die Auskunft war: nach einem halben Jahr werden die Daten gelöscht. Sprich, ich habe diese Nachweise nicht, die ich aber für den Bafög-Bescheid dringend!!! brauchen würde. Ich weiß nicht mehr weiter. Habe es selbst über alte Einloggdaten von Hochschulstart probiert, aber auch da ist nichts mehr aktuell oder gar ein Konto existent. Was soll ich tun? Gibt es für mich eine Lösung?
(Leistungen wurden alle anerkannt, gab da keine Probleme. Habe selbst geschrieben gehabt und konnte es auch nachweisen, dass ich mit diesem Semester noch ein weiteres benötigen würde, um mit dem BA fertig zu sein.)
Mit freundlichen Grüßen
Mindy
Luisa Todisco
wenn ich dich richtig verstehe, hast du schon 4 semester studiert bevor du jetzt gewechselt hast. Das wäre normalerweise ein Ablehnungsgrund. Wenn aber ALLE Leistungen im neuen Studium anerkannt werden, ist es eine Schwerpunktverlagerung, die jederzeit möglich ist. Sofern der Antrag wegen eines Fachrichtungswechsels abgelehnt wurde, würde ich widersprechen und die Anerkennung der Leistungen nachweisen. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/widerspruch-einlegen/
Jessica
ich (26) habe bis letzten Sommer eine private Kunstschule besucht und dort im 4. Semester Kommunikationsdesign studiert.
Aufgrund der Corona-Krise geriet die Schule leider in finanzielle Schwierigkeiten, weshalb sie ihr Ausbildungsangebot einstellen musste. Man hat mich dann kurzfristig an eine andere Schule vermittelt.
Da das dortige Leistungsniveau jedoch wesentlich höher ist, als an der vorherigen Schule, musste ich im 3. Semester beginnen, obwohl ich eigentlich schon ins 5. Semester gekommen wäre.
Mein Erspartes wird also nicht ausreichen, um meine Ausbildung beenden zu können und da es sich um eine private Schule handelte, bekomme ich keine staatliche Unterstützung für den entstandenen "Schaden".
Ich habe an der neuen Schule jedoch die Möglichkeit, BAföG zu beantragen, was ich dann auch direkt getan habe.
Nachdem nun jedoch schon fast 6 Monate vergangen sind, habe ich in der vergangenen Woche einen Vorschuss beantragt und ich erhielt am Freitag prompt Post vom BAföG-Amt: Einen Ablehnungsbescheid.
Man teilte mir mit, dass mein Vater nicht bereit wäre, Auskunft zu geben und meine Mutter angeblich 360,- € im Monat an mich zahlen könnte...
Ich verstehe gerade die Welt nicht mehr!
Meine Mutter verdient mtl. etwas über 1.900 € Netto, wovon sie allein 1.300 € Miete zahlen muss zzgl. Strom, Telefon, Auto, Versicherungen, Lebensmittel etc. Wie soll sie denn da noch für mich aufkommen!? Sie bezahlt doch sowieso schon alles für mich!
Ich erhalte mtl. 119 € Unterhaltsnachzahlung von meinem Vater, wovon ich meine Krankenversicherung bezahle. Für meine MVV-Karte reicht mein Geld nicht mal mehr. Da muss meine Mutter auch schon einspringen. Genauso wie für Schulmaterial etc.
Wie kommt das Amt also darauf, dass sie mir zusätzlich noch Geld zukommen lassen kann!?
Seit September ist sie nun auch noch krank und erhält daher seit 3 Monaten Krankengeld - also noch weniger als normal.
Was soll ich nun tun? An wen kann ich mich wenden, um Beratung/Hilfe zu erhalten?
Ich brauche jemanden, der sich auskennt und mir sagen kann, was mir zusteht und wie ich zu meinem Recht komme.
Macht es Sinn, dass ich mit "StudierenPlus.de" nochmal einen Antrag stelle?
Ich habe Angst, dass ich meine Ausbildung abbrechen muss!
Die letzten 2,5 Jahre wären umsonst gewesen... das gesamt ersparte Geld zum Fenster rausgeworfen.
Ich habe noch keine Ausbildung und müsste wieder bei "0" anfangen.
Zudem leidet meine Mutter bereits seit Jahren unter Depressionen. Sie erträgt den Zustand inzwischen nicht mehr und möchte eigentlich, dass ich ausziehe. Es wäre unglaublich wichtig, dass ich eine eigene Wohnung habe - auf eigenen Beinen stehe. Aber wie...
Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!
Liebe Grüße
Jessica
Luisa Todisco
was du brauchst ist ein Widerspruch, Vorausleistungsantrag und Aktualisierungsantrag. Können wir alles machen, kostet allerding 75 € inklusive Beratung sowie alle kündtigen Anträge bis zum Ende dieser Ausbildung. Ein einmaliger Antrag (nutzen die meisten) kostet 25 € und hätte dir wahrscheinlich den ganzen Stress erspart, weil wir all diese Dinge von vornherein gesehen und automatisch für dich erledigt hätten. Außerdem siehst du schon während des Ausfüllens vor dem eigentlichen Kauf wie viel BAföG voraussichtlich rausspringt. Schau dir die Software einfach mal unverbindlich an. Dann sagt dir der Rechner, ob sich der Aufwand für dich überhaupt lohnt. Das kostet nichts und verpflichtet dich auch zu nichts.
Alba
Danke schon Mal für dein tollen Beitrag über abgelehnte Anträge. Da ich gesehen habe, dass du auch Fragen beantwortest, wollte ich dich auch zusätzlich um deine Meinung bitten.
Ich bin EU-Ausländerin und habe als Kind (9-17Jahre) in Deutschland gelebt und auch zur Schule gegangen. Danach sind meine Eltern zurück nach Spanien und ich bin natürlich mitgegangen. Ich wohne nun wieder seit Februar 2017 in Deutschland, wo ich seitdem mit meinen deutschen Freund (weswegen ich auch zurück bin) zusammen lebe und ich habe auch 2 Jahre Halbzeit gearbeitet. Ich habe letzten Wintersemester einen Master in Vollzeit angefangen und musste nun wegen Corona Bafög beantragen, da ich davor einen Minijob hatte, das nun weggefallen ist. Ich bin auch zudem als Selbstständige eingetragen und habe einen Gewerbe angemeldet (seit April 209), mit dem ich auch bis Dezember 2019 Geld verdient habe. Mein Bafög Antrag wurde aber abgelehnt, da ich kein Daueraufenthaltsrecht habe. Meinst du, es würde sich lohnen einen Widerspruch einzulegen?
Vielen Dank!!
LG Alba
Luisa Todisco
Ich bin keine Expertin in Aufenthaltsrecht, aber ich würde auf jeden Fall widerspruch einlegen. Es kostet nichts und macht auch kaum Aufwand. Dein Antrag wurde schon abgelehnt. Du hast praktisch nichts zu verlieren.
Mara
erstmal vielen Dank für dein Engagement. Du hilfst soooo vielen Studierenden im Bafög Dschungel!
Ich versuche mein Anliegen kurz und knapp zu schildern.
Ich habe einen Antrag auf Verlängerung meines Bafög gestellt, da ich mein Studium nicht in Regelstudienzeit abschließen kann.
Bereits in den ersten 4 Semestern konnte ich mehrfach nicht wegen Krankheit am geplanten Studienverlauf teilnehmen, dennoch habe ich meinen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester erbracht, allerdings mit einer Diskrepanz von 39 CP (81 von 120 CP erreicht) und 7 offenen Prüfungen.
Das dies nicht berücksichtigt werden kann ist schade, aber muss ich so akzeptieren.
In den folgenden Semestern ist mein Vater unerwartet gestorben und ich konnte an manchen Prüfungen wegen Krankheit nicht teilnehmen. Atteste hierfür habe ich an das Bafög Amt übermittelt.
Dennoch wurde mein Antrag abgelehnt, obwohl mir in einem Schreiben bereits mitgeteilt wurde das mir voraussichtlich nach vorliegenden Unterlagen eine Verlängerung um 1 weiteres Semester gewährt werden kann.
Durch die Corona Krise ist es momentan schwer jemand zuständiges vom Studierendenwerk telefonisch zu erreichen, ein Mitarbeiter erwähnte das ich eine Studierunfähigkeitsbescheinigung von einem Facharzt benötigte. Ich habe natürlich „nur“ ein Attest von meinem Hausarzt.
Ist es möglich nachträglich eine Bescheinigung von einem Facharzt einzureichen (wobei mir nicht gesagt werden konnte was für ein Facharzt es dann sein muss???)
Macht es deiner Meinung nach Sinn Widerspruch einzulegen?
Ich bin ein wenig lost und ratlos, ich habe damit tatsächlich nicht gerechnet.
Vielen Dank.
Beste Grüße
Mara
Luisa
LG Luisa
Zisan
ich studiere Jura und befinde mich nun im 4. Semester. Ich muss Ende dieses Semesters alle 4 Zwischenprüfungen nachweisen, damit ich weiterhin bafög erhalte. Allerdings wurde ich im 3. Semester für einen Monat krank geschrieben (auch an den Tagen, an denen die prüfungen stattfanden) . Ich habe trotzdem zwei Zwischenprüfungen mitgeschrieben. die erste Zwischenprüfung habe ich bestanden die zweite leider nicht. Und die zweite, bei der ich durchgefallen bin kann ich erst wieder im 5. Semester nachholen. Dieses Semester war ich auch krank bei der Zwischenprüfung. Daher kann ich nur 2 von 4 Prüfungen nachweisen.
Könnte ich einen Antrag auf verspätete Leistungsvorlage stellen aufgrund meiner krankheitsbedingten Situation.
Denn ich nehme das Studium wirklich ernst und habe auch deswegen aufgrund meiner Krankheit versucht die Zwischenprüfungen zu schreiben. Ich könnte die anderen zwei daher erst Ende des 5. Semesters nachweisen.
Wäre wirklich dankbar für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Luisa
LG Luisa
Valentina
Habe einen Bafögantrag gestellt (Schüler-Bafög) welcher abgelehnt wurde. Ich verstehe es nicht. Ich wohne alleine, bin ledig und möchte mein Abi nachholen. Die Dame meinte ich hab keinen Anspruch, weil ich theoretisch gesehen bei meiner Mama wohnen könnte. Ich wohne aber seit Jahren alleine und meine Mutter hätte in ihrer Wohnung auch keinen Platz für mich.. ich verstehe es wirklich nicht. Die Frau meinte, wenn ich ein Kind hätte oder verheiratet wäre, würde ich es bekommen. Hilf mir! Mit freundlichen Grüßen Valentina
Luisa
Gründe dafür, dass du während der Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst, sind nur relevant wenn dz BAföG für den Besuch einer der folgenden Schulen beantragst:
1. weiterführende allgemeinbildende Schule,
2. Fachoberschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt,
3. Berufsfachschule oder Fachschule, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern ihr Bildungsgang weniger als zwei Jahre dauert oder nicht zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Also prinzipiell immer, wenn es um einen allgemeinbildenden Schulabschluss geht (Hauptschule, Realschule oder Abi) für den keine ander Ausbildung vorausgesetzt wird.
Solltest du so einen Abschluss mit BaföG machen wollen, welche Gründe für den Auszug vorliegen, das kann z.B. die Entfernung zur Ausbildungsstätte sein, wenn es keine in der nähe des Elternhauses gibt. Aber auch eine eigene Familie (Kind und oder Ehepartner) sind gute Gründe für eine eigene Wohnung.
Anders ist das, wenn du z.B. ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchst. Das wird grundsätzlich elternunabhängig gefördert. Falls du das Abi nur nachholen möchtest, um zu studieren, solltest du wissen, dass es prinzipiell die Möglichkeit gibt ohne Abitur zu studieren. https://www.studierenplus.de/vor-dem-studium/studieren-ohne-abitur/
LG Luisa
Johny
"Andere Gründe als die räumliche Entfernung, etwa Erwerbstätigkeit eines alleinstehenden Elternteils, unzureichende Wohnverhältnisse, Gefährdung durch Umwelteinflüsse oder besondere soziale oder medizinische Betreuungsbedürftigkeit erfüllen die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 nicht."
Youcef Goudjil
Nachdem freundlichweise wurde ich jetzt darauf aufmerksam zeigen nämlich und antworte euch wichtig deuten , was kann ich rechtig antworten !
Ok..muss ich mich mit befassen ! Danke !
Durch das finanziell schwache bei mir und ihren prozesskostenbeihilfe kann mich normal studieren - mit meinem Alter hier in Algerier ist zu schwierig einen job finden und durch das krankes system vom anfang an ...! ist so traurig .
Mit freundlichen Grüssen .
Luisa
ich verstehe leider überhaupt nicht, worum es geht. Wie lautet deine Frage?
LG Luisa
Was denkst du?