Ein Teilzeitstudium ist auf eine durchschnittliche wöchentlich Arbeitsbelastung von ca. 20 bis 30 Stunden ausgelegt. Darin inbegriffen ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie die Vor- und Nachbereitung dieser. Das ist unabhängig davon, ob du in einem Präsenz- oder Fernstudiengang immatrikuliert bist. Beide Varianten werden von den Hochschulen üblicherweise in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten. Welche Vor- und Nachteile ein Teilzeitstudium bietet, erläutere ich dir nachfolgend:
Die Vorteile eines Teilzeitstudiums hängen teilweise von der gewählten Hochschule ab. Generell ist es so, dass im Teilzeitstudium zwei Hochschulsemester (Zeitraum, in dem du an der Hochschule tatsächlich immatrikuliert bist) als ein Fachsemester zählen (fachlicher Studienfortschritt). Deine Regelstudienzeit ist damit doppelt so lang wie die eines Vollzeitstudenten. An Hochschulen mit einer erlaubten maximalen Studiendauer, wo nach Überschreitung dieser die Zwangsexmatrikulation droht, ist das ein klarer Vorteil.
Besteht in deinem Studium Anwesenheitspflicht, kann es schwierig sein, nebenbei zu arbeiten oder sich um seinen Nachwuchs zu kümmern. Dies gilt besonders an Hochschulen, an denen der Stundenplan vorgegeben wird.
Ein Teilzeitstudium ist nicht nur relativ leicht mit einem Job zu vereinbaren, sondern für diejenigen leichter zu finanzieren, die kein BAföG bekommen. Anders als Vollzeitstudenten kannst du im Teilzeitstudium nämlich Wohngeld oder Hartz IV beantragen.
Die Vorteile des Teilzeitstudiums sind gleichzeitig auch die Nachteile:
Während ein Vollzeitstudium in der Regel in 3 bis 4 Jahren abgeschlossen ist. Kann man bei einem Teilzeitstudium mit 5 Jahren rechnen. Während man die meisten Vollzeitstudiengänge inoffiziell langsamer studieren kann, indem man einfach weniger Kurse belegt und die Regelstudienzeit überschreitet, gibt es in Teilzeitstudiengängen häufig eine Obergrenze für belegbare Kurse pro Semester. Somit ist es nicht unbedingt möglich ein Teilzeitstudium schneller abzuschließen. Außerdem ist ein Teilzeitstudium nicht mit einem berufsbegleitenden Studium gleichzusetzen. Teilzeit- und Vollzeitstudenten sitzen meist zusammen in denselben Lehrveranstaltungen, welche meist an Werktagen zwischen 8 und 21 Uhr stattfinden. Berufsbegleitende Studiengänge legen Präsenztermine meist auf den Abend oder auf Wochenenden.
Vollzeitstudenten genießen bestimmte Privilegien, die Teilzeitstudenten nicht zustehen. Hierzu gehören vor allem Sonderkonditionen in der Sozialversicherung wie z.B. Studententarife der Krankenkasse. Auch zahlen Vollzeitstudenten weniger Sozialabgaben, wenn sie neben dem als Werkstudent arbeiten.
Im Teilzeitstudium hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf BAföG. Dir steht zwar Wohngeld oder Hartz 4 zu. Jedoch werden diese beiden Sozialleistungen für deinen gesamten Haushalt berechnet. Damit spielt auch das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin eine Rolle. Auch, wenn ihr nicht verheiratet seid. Dafür sind deine Eltern aus dem Spiel, wenn du nicht mehr bei ihnen wohnst.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
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