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Studienplatzklage Psychologie ~ Kosten, Fristen und Erfolgschancen

Studienplatzklage Psychologie ~ Kosten, Fristen und Erfolgschancen

Studienplatz einklagen?

Du hast Dich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang beworben und befürchtest, abgelehnt zu werden? Möchtest Du dennoch zeitnah mit Deinem Studium beginnen, dann hast Du die Möglichkeit, ein Mandat zum Einklagen des Studienplatzes zu vergeben. Durch die Studienplatzklage besteht die Chance, doch noch den gewünschten Studiengang im laufenden Semester zu bekommen. Doch welche Kosten können dabei auf Dich zukommen? Welche Fristen hast Du einzuhalten und wie hoch sind überhaupt die Erfolgschancen? Diese Fragen gilt es zu klären.

Voraussetzungen für eine Studienplatzklage

Wenn Du einen Studienplatz in Pharmazie oder Medizin über hochschulstart.de zugewiesen bekommen hast, es sich dabei jedoch nicht um den Wunschort handelt, macht es wenig Sinn, dagegen vorzugehen. In diesem Fall kannst Du nach einem Tauschpartner für Deinen Studienplatz suchen. In einigen Bundesländern – etwa in NRW - kannst Du nur dann eine Klage einreichen, wenn Dein Bewerbungsantrag keine Formfehler aufweist und fristgerecht sowie vollständig eingegangen ist. In anderen Bundesländern spielt die reguläre Bewerbung jedoch keine Rolle für das Betreiben einer Studienplatzklage. Ist absehbar, dass Du keine Zulassung erhalten wirst, empfiehlt sich in vielen Fällen eine solche Studienplatzklage. Bei der Hochschule wird dann zunächst ein Antrag auf einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten gestellt. Es empfiehlt sich, schon hier einen Rechtsanwalt einzuschalten, da zahlreiche Frist- und Formvorschriften zu berücksichtigen sind. Du kannst Dich z.B. HIER darüber informieren. Die Anträge an die Hochschulen auf außerkapazitäre Zulassung werden zumeist nicht beschieden – und das ist gut so, denn ansonsten müsste man auf den Ablehnungsbescheid mittels Einreichung einer Klage (teils auch vorgelagertem Widerspruch) reagieren, was die Kosten erhöhen würde. Nur in seltenen Fällen – bei Studienplatzklagen Medizin und Zahnmedizin jedoch häufiger – ist dies notwendig. Informationen dazu kann Euch ein versierter Anwalt geben! Das gerichtliche Verfahren wird dann als Eilantrag eröffnet, d.h. ein Antrag auf Einstweilige Anordnung hinsichtlich der Zulassung wird an die zuständigen Verwaltungsgerichte gerichtet. Denn häufig veranschlagen die Hochschulen die Höchstzahl der Studienplätze zu niedrig, sodass die Zulassungskapazitäten nicht ausgelastet sind. Stellt das Gericht nach Würdigung des Vortrags der streitenden Parteien dies fest, erhältst Du den Studienplatz!

Dein Recht auf einen Studienplatz

Grundlage für die Studienplatzklage ist Art. 12 des deutschen Grundgesetzes. Danach besteht das Recht auf freie Wahl der Ausbildung, der Arbeitsstätte und des Berufes für alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Da mehr als 60 Prozent der Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung haben, ist dieser Paragraph für Studieninteressierte von besonderem Interesse, denn er begründet das Recht, den Studienplatz dennoch einzuklagen.

Wie viel kostet es, seinen Studienplatz einzuklagen?

Die Kosten für die Studienplatzklage betragen durchschnittlich etwa € 800 bis € 1.200 pro Verfahren. Gegen mehrere Hochschulen zu klagen, löst entsprechend höhere Gebühren aus. Insgesamt fallen bei einer Studienplatzklage folgende Kosten an:

  • Kosten des eigenen Anwalts

  • Gebühren der Gegenanwälte

  • Kosten des Gerichts

  • Verwaltungskosten der Universitäten und Hochschulen (eher selten)

Wer muss für die Kosten Deiner Studienplatzklage aufkommen?

Generell werden die Kosten der Eil- bzw. Klageverfahren in Zulassungsverfahren durch die Gerichte der unterlegenen Partei angelastet. Viele Gerichte entscheiden im Falle der Studienplatzklagen jedoch auch im Falle einer Zulassung zum Studium qua Urteil, dass der Kläger die Kosten übernehmen muss – die Gerichte schonen so die Staatskasse. Teils muss die Universität bzw. Hochschule auch für einen geringen Teil aufkommen. Nur selten muss die Hochschule komplett die Kosten tragen. Du solltest also nicht damit rechnen, dass die Universität bzw. Hochschule die Kosten Deines Verfahrens trägt!

Auch im Falle, dass ein Vergleich mit der Universität oder Hochschule zustandekommt, wird in aller Regel vereinbart, dass die Zuteilung des Studienplatzes gegen Kostenübernahme erfolgt. Reicht die Hochschule im Falle einer Niederlage eine Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ein, wird in zweiter Instanz über die Klage geurteilt. Hierdurch erhöhen sich die Ausgaben. Dass dies geschieht, ist eher selten und vornehmlich bei Studienplatzklagen Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin der Fall.

Rechtsschutzversicherungen kommen für die anfallenden Ausgaben auf, wenn der Verwaltungsrechtschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten mitversichert ist, und zudem die Studienplatzverfahren vom Versicherungsumfang nicht explizit ausgeschlossen sind. In dem Fall werden bis zu zehn Studienplatzklagen übernommen – der Vertrag muss dann aber vor 2009 abgeschlossen worden sein, denn in dem Jahr haben beinahe alle Versicherer die Studienplatzverfahren vom Leistungsumfang ausgenommen. Teils wird nun noch ein Verfahren übernommen, teils bis zu drei. Du solltest Dich bei Deinem Versicherer informieren, ob Studienplatzklagen im Versicherungsschutz inbegriffen sind und ob dabei eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Es rentiert sich in der Regel nicht, eine solche Versicherung kurz vor Beginn der Erhebung der Studienplatzklage abzuschließen. Damit diese greift, musst Du mindestens drei Monate, teils ein Jahr, dort versichert sein.

Fristen für die Studienplatzklage

Du solltest unbedingt darauf achten, dass Du rechtzeitig die nötigen Schritte für Deine Studienplatzklage einleitest. In den einzelnen Bundesländern herrschen unterschiedliche Fristen für die außerkapazitäre Antragsstellung! Zum 15. Januar d.J. für ein Sommersemester und zum 15. Juli d.J. für ein Wintersemester müssen die Anträge in manchen Bundesländern bereits gestellt werden. Hier kann man nicht abwarten, bis man den Ablehnungsbescheid der Universität erhält! Informiere Dich deshalb zeitnah, welche Frist für die Studienplatzklage für Deinen Wunschstudienort gilt. HIER erhältst Du weitere Informationen zu den Fristen und dem weiteren Vorgehen. Du kannst Dich telefonisch im Erstgespräch kostenlos hinsichtlich Deiner persönlichen Studienplatzklagemöglichkeit beraten lassen.

Welche Studienfächer kannst Du einklagen?

In der Regel ist es möglich, sich in jedes Studienfach einzuklagen, ausgenommen etwa sind Kunst und Musik, also Fächer, bei denen nicht allein die Hochschulzugangsberechtigung entscheidend ist, sondern die persönliche Eignung. In letzteren Fällen können allenfalls Formfehler bemängelt werden. Die Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage sind in den medizinischen Fächern, also der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin, sicher geringer als in Fächern, in denen regelmäßig weniger Kläger beteiligt sind, also etwa in der Sozialen Arbeit, Lehramtsstudiengängen oder der Rechtswissenschaft. Die Studienplatzklage ist dennoch generell in allen Fächern eine gute Möglichkeit, den Studienplatz zu erhalten! 

Auch einen Masterstudienplatz kannst Du erfolgreich einklagen. Für eine Zulassung zum Masterstudium sind vom zukünftigen Studenten oftmals Eignungstests zu absolvieren oder ein zuvor bestimmter Notendurchschnitt im Bachelorstudium zu erreichen. Bist Du an dieser Hürde gescheitert, bekommst du keine Zusage. In diesem Fall kann der Ansatzpunkt der Klage einerseits die fehlende Rechtsmäßigkeit der Zugangsbeschränkung sein – dies ist im Einzelfall zu prüfen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um das Nichtanerkennen des Bachelorabschlusses einer anderen Hochschule oder das Heranziehen des Abiturzeugnisses für die Vergabe des Masterstudienplatzes. Ansonsten wird – wie bei der Studienplatzklage zum Bachelorstudiengang bzw. bei der Studienplatzklage Humanmedizin, Zahnmedizin oder Tiermedizin im ersten Fachsemester – allein auf die fehlerhaft berechnete Kapazität abgestellt.

Wie läuft eine Studienplatzklage ab?

Hast Du einen Anwalt eingeschaltet, so reicht dieser zunächst einen Antrag auf die außerkapazitäre Zulassung zum jeweiligen Studiengang bei der Universität bzw. Hochschule ein. Etwa zeitgleich wird durch den Anwalt bei den zuständigen Verwaltungsgerichten das Eilverfahren eingeleitet. Er begründet die einstweilige Anordnung damit, dass nicht alle Kapazitäten der Hochschule ausgeschöpft sind und es für diese möglich ist, mehr Studienbewerberinnen und -bewerber aufzunehmen als sie angibt. Hierüber urteilt das Gericht, nachdem es die Parteien angehört und die Berechnung der Aufnahmekapazität geprüft hat. Gewinnt der Antragssteller die Klage, so erhält er seinen Studienplatz. In manchen Fällen gibt es jedoch mehr Kläger als freie Plätze. Somit muss das Losverfahren über die Vergabe entscheiden, hier benötigt man ein wenig Glück. Das Losverfahren kommt vor allem bei der Studienplatzklage Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie zum Tragen, in den meisten anderen Fällen gibt es nur selten mehr Kläger, als Studienplätze zugeteilt werden. Für die medizinischen Fächer und für die Studienplatzklage Psychologie sollte man daher nach Möglichkeit mehrere Universitäten zeitgleich verklagen. Für Studiengänge wie Soziale Arbeit, Lehramtsstudiengänge oder Rechtswissenschaften etwa genügen in aller Regel zwei bis vier Verfahren, um zur Zulassung zu gelangen.

Soll ich mich wirklich ins Studium einklagen?

studienplatzklage

Ob Du mit Deiner Studienplatzklage Erfolg haben wirst, hängt vom individuellen Fall ab. Je nach Studiengang sind die Erfolgsaussichten unterschiedlich hoch. Die Erfolgschance bei einer Studienplatzklage in Medizin liegt selten höher als 50%, außer für die höheren Fachsemester, etwa wenn man im Ausland studiert hat und als Quereinsteiger nach Deutschland zurück möchte, oder den klinischen Teilabschnitt des Medizinstudiums in Deutschland absolvieren möchte. Bei Bachelorstudiengängen gibt es eine Erfolgsquote von nahezu 100 Prozent, bei den Mastern sieht es ähnlich gut aus, und auch in der Psychologie, sofern mehrere Verfahren geführt werden. Ob eine Studienplatzklage für Dich in Frage kommt, solltest Du für Deinen individuellen Fall mit einem Anwalt abklären. HIER erhältst Du kompetente Auskunft, im ersten telefonischen Beratungsgespräch sogar kostenfrei!

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Das musst du vor dem Studium wissen

BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

3 Kommentare

  • Guten Tag! Generell sind die Erfolgsaussichten gerade im Studiengang Psychologie sehr gut und nicht mit denen in der Humanmedizin zu vergleichen! Man sollte jedoch mehrere Verfahren parallel führen. Mit etwa zehn Verfahren ist die Aussicht beinahe 100 Prozent (bezogen auf vergangene Vergabesemester, in die Zukunft kann leider niemand blicken!). Aber auch bei weniger Verfahren gibt es gute Aussichten, sofern man sich an die Empfehlungen des erfahrenen Anwalts hält. Alles Gute für Ihre Klage, Rechtsanwalt Daniel Schmidt
  • Hallo und guten Tag!
    Ich würde gerne Psychologie studieren und denke über eine Klage nach. Leider ist euer Text etwas widersprüchlich. Einmal schreibt ihr: Die schlechtesten Chancen auf eine erfolgreiche Studienplatzklage hast du jedoch in den Bereichen der Psychologie, Tiermedizin, Zahnmedizin und Humanmedizin. Und weiter unten: Hundertprozentige Erfolgsaussichten gibt es für Kläger um einen Psychologiestudienplatz.Was stimmt denn nun? Freue mich über eine Antwort und auch gerne Erfahrungsberichte von Leuten, die es versucht haben.
  • Hey Merle,

    da hast du recht. Das ergibt keinen Sinn. Da haben wir wohl gepennt. Erfahrungsgemäß gibt es nirgends eine 100 prozentige Erfolgsschance. Gerade Studiengänge wie Psychologie und Humanmedizin werden mit Klagen überflutet und wissen, wie sie sich davor schützen. Andererseits gibt es aiuch Studiengänge, da reicht die Androhung einer Studienplatzklage, um reinzukommen. Wenn du den Button am Ende des Textes anklickst kommst du auf einem Test, der dir eine grobe Einschätzung bezüglich der Erfolgschancen geben kann. Gleichzeitig findest du dort auch anwaltliche Hilfe, falls du sie brauchst.

    LG Luisa

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