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Alleinerziehend im Studium ~ Wo gibt’s Unterstützung?

Alleinerziehend im Studium ~ Wo gibt’s Unterstützung?

Finanzielle Unterstützung im Studium

Studieren mit Kind ist für 5 % aller Studierenden in Deutschland eine alltägliche Herausforderung und als wäre diese nicht schon groß genug, meistern einige von uns sie sogar alleinerziehend. Ohne finanzielle Unterstützung ist ein Studium als Alleinerziehende kaum zu schaffen. Doch sollte dies kein Grund sein, es gar nicht erst zu versuchen.

Allgemeine Unterstützungsangebote für Studierende mit Kind wie zum Beispiel den Kinderbetreuungszuschlag zum BAföG ​habe ich hier bereits zusammengefasst

Um auch dich so gut es geht, in deiner speziellen Lebenssituation zu unterstützen, habe ich für dich die wichtigsten Infos zusammengesucht, welche Gelder Alleinerziehenden und ihren Kindern während des Studiums zustehen.

Alleinerziehend studieren ~ Anspruch auf Kindesunterhalt 

Im Gegensatz zu Kindern, die mit beiden Elternteilen zusammenleben, haben deine Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen  vom getrennt lebenden Eternteil. Hierfür gibt es klare gesetzliche Regelungen.  Grundlage hierfür ist die Düsseldorfer Tabelle, welche zuletzt zum 1.Januar 2018 aktualisiert wurde.

Düsseldorfer Tabelle 2022

Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag;                    

Nettoeinkommen in € der unterhaltspflichtigen Person 0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
bis 1.900 396 € 455 € 533 € 569 € 100 % 960/1.160 €
1.901 - 2.300  416 € 478 € 560 € 598 € 105 % 1.400 €
2301 - 2.700 436 € 501 € 587 € 626 € 110 % 1.400 €
2.701 - 3.100 456 € 524 € 613 € 655 € 115 % 1.600 €
3.101 - 3.500 476 € 546 € 640 € 683 € 120 % 1.700 €
3.501 - 3.900 507 € 583 € 683 € 729 € 128 % 1.800 €
3.901 - 4.300 539 € 619 € 725 € 774 € 136 % 1.900 €
4.301 - 4.700 571 € 656 € 768 € 820 € 144 % 2.000 €
4.701 - 5.100 602 € 692 € 811 € 865 € 152 % 2.100 €
5.101 - 5.500
634 € 728 € 853 € 911 € 160 % 2.200 €
5.501 -6.200
666 € 765 € 869 € 956 € 168 % 2.500 €
6.201 - 7.000
697 € 801 € 939 € 1.002 € 176 % 2.900 €
7.001 - 8.000
729 € 838 € 981 € 1.047 € 184 % 3.400 €
8.001 - 9.500
761 € 874 € 1.024 € 1.093 € 192 % 4.000 €
9.501 - 11.000 792 € 910 € 1.066 € 1.138 € 200 % 4.700 €

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen.

Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des Mindestbedarfs aller Beteiligten – einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C.

Duesseldorfer Tabelle 2022 hier runterladen

Zahlbeträge Kindesunterhalt

Der tatsächlich ausgezahlte Kindesunterhalt wird Zahlbetrag genannt und unterscheidet sich vom rechnerischen Unterhaltsanspruch insofern ein Teil oder das gesamte Kindergeld vom Unterhaltsanspruch abgezogen:

  • Bei minderjährigen Kindern: die Hälfte des Kindergeldes
  • ​Bei volljährigen Kindern: das komplette Kindergeld

Das, was übrig bleibt, nennt man Zahlbetrag.

Alternativ: Unterhaltsvorschussleistung

Solltest du keinen oder unregelmäßigen Unterhalt des getrennt lebenden Elternteils erhalten, springt der Staat ein und du bekommst für dein Kind Unterhaltsvorschuss. Bis vor kurzem galt: sechs Jahre lang innerhalb der ersten 12. Lebensjahre hat das Kind ggf. einen Anspruch. Seit der Gesetzesänderung zum  01.07.2017 haben deine Kinder womöglich Anspruch bis zur Volljährigkeit. Voraussetzungen hierfür sind dann allerdings, entweder: das Kind ist nicht auf Leistungen nach dem SGB II (Hartz 4) angewiesen, oder: die/der Alleinerziehende verdient mind. 600 brutto  im SGB II-Bezug. Bei unter 12-Jährigen spielt hingegen der Verdienst des Alleinerziehenden keine Rolle.

Höhe des Unterhaltsvorschusses 2022

  • 0 – 5 Jahre: 177 €
  • ​6 – 11 Jahre: 236 €
  • ​12 – 17 Jahre: 314 €

Voraussetzung: Wohnsitz in Deutschland, Alter des Kindes: max. 12 Jahre bzw. bis zur Volljährigkeit, kein oder nicht genügend Unterhalt des unterhaltspflichtigen Elternteils

Der Antrag wir beim zuständigen Jugendamt gestellt

Kindergeld

Natürlich gibt es auch das offizielle Kindergeld vom Staat. Momentan beträgt dies für das 1. und 2. Kind je 219 € im Monat. Für das 3. Kind: 225 €. Ab dem 4. Kind: 250 €

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine einkommensabhängiger Steuerfreibetrag. Diesen erhältst du nur, wenn du auf Kindergeld, welches als pauschale Steuererleichterung zu verstehen ist, verzichtest. Der Kinderfreibetrag lohnt sich für Alleinerziehende in der Regel ab einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro.

Kinderzuschlag

Du bist alleinerziehend und kannst den Lebensunterhalt für dich, aber nicht für dein Kind sichern? Womöglich hast du einen Anspruch auf den Kinderzuschlag in Höhe von bis zu  170 Euro. Dieser wird bei der Familienkasse (wie auch Kindergeld) beantragt und nur gewährt, wenn damit Hartz 4 vermieden werden kann. Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss wird hierauf angerechnet.

Wohngeld

Zusätzlich zum Kinderzuschlag kannst du auch Wohngeld für dich und dein Kind beantragen. Hierfür musst du ein gewisses Mindesteinkommen nachweisen, zudem auch Kindergeld und Unterhalt zählt. Wie hoch dieses Einkommen in deinem speziellen Fall sein muss, erfährst du in dem verlinkten Artikel.

Alleinerziehend studieren mit Hartz 4

Studierende im Vollzeitstudium sind grundsätzlich von Hartz 4 ausgeschlossen. Dies hat aber keinen Einfluss auf den Anspruch deines Kindes. Auch wenn du selbst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast, kannst du für dein Kind Sozialgeld beim Jobcenter beantragen. Wenn auch du dringend Leistungen vom Jobcenter brauchst, um deinen Lebensunterhalt finanzieren zu können, empfehle ich dir als alleinerziehendem Elternteil, dich statt in Vollzeit, in Teilzeit immatrikulieren zu lassen. Teilzeitstudenten sind dem Grunde nach nicht mit BAföG förderfähig und können somit Hartz 4 erhalten. Alleinerziehende Teilzeitstudierende werden in der Regel nicht in einen Job vermittelt. Solltest du aber weitere Einnahmen haben, werden die fast in jedem Fall ans Hartz 4 angerechnet, auch wenn du selbst gar keine Leistungen vom Jobcenter bekommst, sondern nur dein Kind.

Regelleistungen Hartz 4

​Seit dem 01.01.2022

= Regelleistung für alleinstehende Erwachsene 449 €

+ Kind bis  zum 6. Geburtstag 285 €

+ Kind bis zum 14. Geburtstag 311 €

+ Kind bis zum 18. Geburtstag 376 €

+ Kind bis zum 25. Geburtstag im Haushalt der Eltern 360 €

+ Warmmiete in tatsächlicher Höhe für eine angemessene Wohnung

Mehrbedarf für Alleinerziehende

Vorausgesetzt du lebst mit deinem Kind zusammen, erziehst, pflegst und versorgst es allein, hast du unabhängig davon, ob du Voll- oder Teilzeit studierst und eigentlich selbst Hartz 4 Anspruch hast, Anspruch auf Alleinerziehendenmehrbedarf nach § 21 SGB II . Der Alleinerziehendenmehrbedarf beträgt:

AlterAnzahl Kinder
Mehrbedarf in €
unter 7
1
161,64
ab 7
1
53,88
unter 16
2
161,64
ab 16
2
107,76
unter 18
3
161,64
unter 184
214,52
unter 185
269,40

Beispiel Kind 1 ist 17 und Kind 2 ist 14, dann beträgt der Alleinerziehendenmehrbedarf  107,76 Euro.

Haushaltshilfe im Krankheitsfall

Teilst du deinen Haushalt mit einem Kind, das jünger als 14 Jahre oder behindert ist, kannst du bei deiner Krankenkasse finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe beantragen, die dich unterstützt, wenn du selbst krank bist und sonst niemand in deinem Haushalt lebt, der sich um die Kinder kümmern kann. Die Haushaltshilfe kann Aufgaben wie Einkaufen, Putzen, Kochen, Kinderbetreuung übernehmen und dich während deiner Krankheit bzw. Rehabilitation unterstützen.

​Stipendien

​Eine weitere Möglichkeit zur Studienfinanzierung ist das Stipendium. Auch du kannst dich dafür bewerben. Nicht immer sind Bestleistungen Voraussetzung! Die gemeinnützige Renata  GmbH vergibt Stipendien speziell für Alleinerziehend mit Wohnsitz in Berlin. Außerdem ist Stipendienlotse.de​​​ eine gute Plattform, um sich über Stipendien aller Art zu ​belesen und die für dich geeigneten herauszufiltern. 

​​Das Mawista Stipendium richtet sich an Eltern, die ein Auslandssemester absolvieren möchten.

​Gegebenenfalls bietet auch deine Hochschule ein Stipendium für Alleinerziehende an.

​Darlehen

Wenn nichts mehr greift, gibt es auch Darlehen für Studenten. Der Hildegardis-Verein e.V. bietet dies für Alleinerziehende an. Eine christliche Konfession ist hier eine Voraussetzung. Alternativ findest du hier Tipps, wie du einen günstigen Studienkredit findest.

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Alle Tipps zum Studieren mit Kind

21 Kommentare

  • Hallo liebe Luisa,
    vielen Dank für die Information.
    Ich bin alleinziehende Mutter und 45 Jahre. Seit 2 Jahre mache ich eine Ausbildung in eine privat Akademie. Welche Stipendium kann ich bekommen? Kann ich auch rückgängig für letzte 2 Jahren noch was bekommen?
    LG
    Maggie
  • Leider falle ich beim Bafög durch das Raster, da ich bereits 37, fast 38 zu beim Beginn des Studiums bin. Welche Alternativen gibt es für die mittlere Generation allein erziehender Mütter?
  • Hey Cindy,

    ich hatte schon Fälle, die erst mit 40 das Studium begonnen haben und trotzdem BAföG bekommen. Insbesondere Mütter haben meist einen guten Grund für das späte Studiem. Lies mal das hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/ Ansonsten stehen schon alle mir bekannten Optionen für dich in diesem Artikel hier.
  • Hey,
    vielen Dank für diese super informative Seite!
    Ist es richtig, dass mir als alleinerziehende Mutter Bafög + Wohngeld + Leistungen nach dem SGB2 für mein Kind vom Jobcenter zustehen oder schließt das Wohngeld die Leistungen nach dem SGB2 für mein Kind aus?

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße
    Hanna
  • Hey Hanna,

    wenn, dann ist es andersrum SGB2 geht VOR Wohngeld. Also ja, wenn du Hartz 4 für sie bekommst, ist sie nicht wohngeldberechtigt. Andererseits müsste Hartz 4 dann auch höher als Wohngeld sein. Wohngeld greift nämlich nur, wenn euer Haushaltseinkommen + Wohngeld den Hartz 4 Regelbedarf übersteigt https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/
  • Hallo,

    ich bin im 4ten Semester an einer privaten Hochschule in Vollzeit immatrikuliert und im 2ten Monat schwanger. Ich wohne derzeit noch bei meiner Mama, was aber natürlich auf Dauer mit einem Kind nicht geht. Mein Freund hat mich verlassen, daher bin ich in dem Sinn auf mich alleine gestellt.
    Macht es einen Unterschied, dass ich an einer privaten Hochschule immatrikuliert bin? Bekomme ich theoretisch die selben Hilfen? Habe auch einen KfW Kredit laufen um die Uni zu finanzieren, Bafög bekomme ich nicht.
    Ich weiß nicht so recht wohin ich mich zuerst wenden soll.
  • Hey Julia,

    im Prinzip gibt es im BAföG keinen Unterschied zwischen privaten und staatlichen Hochschulen. Entscheidend ist nur, dass sie alle staatlich anerkannt sind. Das Einzige, was man machen kann ist, einen Härtefallantrag für die Erhöhung deines Einkommensfreibetrags zu stellen, um die Studiengebühren besser stemmen zu können. Das war's dann aber auch schon und bezieht sich auch auf alle anderen mir bekannten Leistungen. Wende dich am besten an die Sozialberatung deines Studentenwerks. Vielleicht haben die noch eine Idee, von der ich nichts weiß.
  • Hallo Luisa,
    ich studierte auch mit drei Kindern alleinerziehend.
    Ich muss nach der Elternzeit nur noch die BSC. Arbeit schreiben.
    Weist du zufällig aber welcher h/Woche es als Teilzeitstudizm zählt?
    Darf ich das einfach entscheiden? Also das Studium in Teilzeit zu machen? Können die nicht einfach sagen "Nein, sie sind fähig das in Vollzeit zu leisten?" oder muss ich da noch einem Härtefallantrag leisten?
  • Hey Franzi,

    wen meinst du mit"die"? Entscheidend ist das, was auf deiner Immatrikulationsbescheinigung steht. Du musst also ganz offiziell Teilzeit studieren, wenn wir hier vom Jobcenter sprechen. Dann müsstest du auch bereit sein, theoretisch 15 Stunden neben dem Studium zu arbeiten. Erfahrungsgemäß werden Alleinerziehende da eher in Ruhe gelassen. Sollte man dazu aufgefordert werden, muss man aber mitmachen, um seinen Anspruch auf ALG 2 nicht zu verlieren.
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für die übersichtliche und informative Seite!

    Ich bin 34 Jahre alt, alleinerziehend und habe nun 10 Jahre als Erzieherin gearbeitet. Nun möchte ich mich mit Hilfe eines Studiums weiterbilden. Anspruch auf Bafög habe ich nicht, da ich mein Kind mit 31 bekommen habe. Wohngeld wird vermutlich nicht ausreichen, deshalb denke ich an ALG2.
    Das bekomme ich trotzdem nur im Teilzeitstudium, auch wenn ich dem Grunde nach im Vollzeitstudium nicht mit Bafög förderfähig bin, oder? Weil ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Bekomme ich ALG 2 dann „nur“ als Darlehen? Und bekomme ich dann wirklich 5 Jahre bzw länger (Bachelor und Master) ALG2, oder gibt es das nur über einen gewissen Zeitraum?

    Vielen Dank für deine Rückmeldung.

    Liebe Grüße
    Sarah
  • Hey Sarah,

    das wäre ganz normales ALG2, kein Darlehen. Soweit ich weiß gibt es da keine zeitliche Begrenzung sofern du dich an die Regeln hältst. Dazu gehört, dass du dir einen Nebenjob suchen musst, wenn das Jobcenter darauf besteht. Und es geht nur bei Teilzeitimmatrikulation.
  • Hallo liebe Luisa,

    ich finde deine Seite super :-) Vielleicht kannst du mir eine Frage beantworten; wird der Unterhaltsvorschuss meines Kindes auf mein Bafög angerechnet? Vielen Dank und liebe Grüße
  • Hey Mia,

    nein, wird er nicht.
  • Ich bin Studentin und alleinerziehende Mutter
    Ich möchte Hilfe, wohin ich gehen kann
    Und mein Einkommen ist 475 euro
    Ich weiß nicht, wo ich Hilfe beantragen soll
  • Hey hiba,

    Das steht doch alles in dem Artikel hier. Ich verstehe die Frage nicht. Sorry.
  • Mega gute Seite, liebe Luisa!
    Ich studiere auch mit Kind und wir beziehen Sozialleistungen. Ich weiß allerdings nicht ob schon alles ausgeschöpft ist..
  • Liebe Luisa, ich bin ganz verwirrt ob der vielen Leistungen. Ich werde mich demnächst vom Vater meines Kindes trennen müssen und in eine eigene Wohnung ziehen. Ich erhalte derzeit 865€ Bafög für mein Vollzeitstudium sowie Kindergeld und rechne mit Unterhalt von... (der Vater verdient 1600€ netto). Was kann ich noch beantragen wenn es dann soweit ist? Muss ich zum Beantragen der Leistung bereits allein mit meinem Sohn wohnen oder geht das schon vorher? Ich möchte einfach nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, gerade weil ich ein Kind habe. Liebe Grüße Isa
  • Alle mir bekannten Leistungen speziell für Alleinerziehende im Studium sind hier in diesem Artikel bereits aufgelistet. Als nächstes käme Wohngeld (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/) für euch in Frage. Dazu solltet ihr aber schon allein wohnen. Da die Höhe des Wohngeldes von der Höhe der Miete und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder abhängt. Wenn das alles nicht reicht, gibt es immernoch die Möglichkeit, So findest du einen Studienkredit mit geringen Zinsen (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/) einen Studienkredit zu beantragen.
  • Hallo liebe Luisa,

    zunächst möchte ich Euch Beiden ein ganz großes Lob aussprechen! Eure Informationen helfen mir jederzeit sehr, wenn ich etwas rund um das Studium suche.

    Ich habe allerdings noch eine Frage bezüglich Hartz IV: Gerne möchte ich ab dem 3. Lebensjahr meiner Tochter - ebenfalls Luisa ;) - Soziale Arbeit (berufsbegleitend) studieren. Zählt berufsbegleitend denn auch als Teilzeit? Ich habe meinem Fallmanager bereits den Wunsch geäußerst, wieder studieren zu wollen... Er war allerdings überhaupt nicht begeistert davon und meinte, dass ich mir das dann selber finanzieren müsse. Nun habe ich auf deiner Seite gelesen, dass alleinerziehende Studierende in Teilzeit doch Anspruch auf Hartz IV hat. Du schreibst, dass man als Alleinerziehende im Teilzeitstudium in der Regel nicht in einen Job vermittelt werden. Was ist denn, wenn doch? Muss ich dann das Studium aufgeben und eine Arbeit jeglicher Art ausüben?

    So oder so... ist es denn tatsächlich möglich, dass ich jederzeit einen Hartz IV Antrag für meine Tochter stelle? Denn ab dem 3. Lebensjahr meiner Tochter erhalten wir pauschal etwa 300 € an Kindesunterhalt und 194 € an Kindergeld.

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ira mit Luisa
  • Berufsbegleitend und Teilzeitstuduim sind streng genommen nicht dasselbe. Ich habe den Unterschied kürzlich in Berufsbegleitendes Studium ~passt das zu mir? (https://www.studierenplus.de/vor-dem-studium/berufsbegleitendes-studium/) diesem Artikel erklärt. berufsbegleitend impliziert bereits, dass du neben dem Studium hauptberuflich arbeitest. Das Studium ist daher nur eine Nebenbeschäftigung und somit nicht BaföG förderfähig. Damit fällt man in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters. Genauso wie beim Teilzeitstudium. Als Alleinerziehende word man für gewöhnlich neben dem Studium nicht zusätzlich in Jobs vermittelt.

    Ja, der Hartz 4 Anspruch deiner Tochter ist unabhängig von deinem eignen Anspruch. Sie kann also auch dann noch Sozialgeld bekommen, wenn du im Vollzeitstudium steckst und somit nicht mehr ALG 2 berechtigt bist. Allerdings wird Kindergeld und Unterhalt als ihr Einkommen gegengerechnet und auch dein Einkommen (z.B) BAföG oder Nebenjob spielen dann da mit rein. Je nach Höhe, könnte es sein, dass da vom Hartz 4 Anspruch nix mehr übrig bleibt. Hier findest du noch mehr Infos zu Hartz IV im Studium (https://www.studierenplus.de/hartz-4-studenten/).

Was denkst du?