Urlaubssemester haben rein gar nichts mit Urlaub, wie wir uns das mit Sonnenschirm, Strand und Cocktail in der Hand vorstellen, zu tun. Vielmehr bedarf es triftiger Gründe, die darlegen, dass man vorübergehend nicht in der Lage ist, seinem Studium ordnungsgemäß nachzugehen und deshalb von seinen studentischen Pflichten vorübergehend beurlaubt werden muss. Wer sich wann und wie lange vom Studium beurlauben lassen kann, steht für gewöhnlich in deiner Studienordnung. Festgelegt ist der Anspruch in den Hochschulgesetzen der Länder.
In der Regel werden folgende Gründe für eine Beurlaubung anerkannt:
Andere Gründe sind im Einzelfall zu prüfen und können abhängig von der Hochschule variieren. Bock auf chillen und rumhängen ist ein eher weniger anerkannter Grund für eine Beurlaubung. Auch ein finanziell lukrativer Job überzeugt Hochschulen eher selten den Studienplatz für jemanden warm zu halten.
Grundätzlich liegt es aber natürlich erstmal nahe, Urlaub zu beantragen, wenn einer der genannten Gründe vorliegt und man sich wirklich nicht in der Lage fühlt, das Studium ordnungsgemäß weiterzuführen. Daran ist auch nichts verkehrt. Allerdings hat die Beurlaubung vom Studium auch weitreichende finanzielle Auswirkungen, die einem bewusst sein sollten, ehe man sich dafür entscheidet. Die einfachste Lösung ist halt nicht immer die beste. Was ich damit meine, verrate ich dir gern.
Für die Zeit deiner Beurlaubung verlierst du unter Umständen deine Privilegien als Studentin oder Student. Dir wird zwar ein Platz an deiner Hochschule frei gehalten, aber das war’s für viele dann auch schon.
Du hast in dieser Zeit weder Anspruch auf BAföG (gilt nicht für AuslandsbaföG) noch darfst du als Werkstudent arbeiten. Wenn du nicht zufällig einem Job während des Urlaubssemesters nachgehst, dann bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes übrig als Hartz IV zu beantragen.
Solltest du in einer Beziehung sein und mit dieser eine Wohnung teilen, wird das Einkommen deines Partners oder deiner Partnerin in die Bedarfsrechnung des Jobcenters einkalkuliert. Dies kann dazu führen, dass du gar nichts bekommst und von deiner besseren Hälfte „ausgehalten“ werden musst, obwohl du vorher problemlos BAföG bekommen hast. Im Gegensatz zu Hartz IV berücksichtigt BAföG nämlich weder das Einkommen noch das Vermögen deiner Partnerin oder deines Partners, sofern ihr nicht verheiratet seid. Überlege dir also gut, ob du dir ein Urlaubssemester leisten kannst.
An einigen Hochschule ist es möglich trotz Beurlaubung vom Studium Kurse zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Sollte dies auf dich und deine Hochschule zutreffen, dann solltest du aber wissen, dass damit dein Anspruch auf ALG2 verfällt. Hartz 4 gibt es nur, wenn du tatsächlich nicht studierst.
Wenn du mir nicht glaubst, kannst du dir gern das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22.03.2012 durchlesen. Demnach muss für den Anspruch auf Grundsicherung die Beurlaubung vom Studium praktisch und nicht nur theoretisch bestehen.
Wenn du also jemanden kennst, der trotz Prüfungen im Urlaubssemester ALG II bezogen hat, dann hatte diese Person einfach Glück und deren Sachbearbeiter beim Jobcenter keine Ahnung.
Wenn es dir also nur darum geht, etwas Druck aus dem Studium zu nehmen und langsamer zu studieren, solltest du prüfen, ob ein Urlaubssemester wirklich die beste Lösung dafür ist. Ein paar Alternativen dazu, erläutere ich dir weiter unten im Text.
So wie einige Hochschulen Prüfungen während der Beurlaubung erlauben, so gibt es auch Unis, die das kategorisch ausschließen.
Falls du an einer solchen studierst, bedeutet ein Urlaubssemester automatisch eine Verzögerung des Studienabschlusses, da du dort während der Beurlaubung weder Kurse besuchen, noch Prüfungen ablegen darfst. Das gilt auch für Wiederholungsprüfungen und Leistungen, die du in dieser Zeit an einer anderen Hochschule ablegst (z.B. Ausland). Das heißt also, dass du nicht nur während der Beurlaubung vorübergehend finanziell schlechter gestellt bist, sondern dass du auch erst entsprechend später richtig arbeiten und Geld verdienen kannst.
Außerdem sollte dir klar sein, dass du deine Regelstudienzeit trotz Beurlaubung auch nur dann einhalten kannst, wenn du nach dem Urlaubssemester direkt mit 100 % wieder ins Studium einsteigst und alle Kurse ordnungsgemäß abschließt. Das klingt jetzt möglicherweise banal, ist aber gar nicht immer so selbstverständlich, wenn man sich bewusst macht, aus welchen Gründen, jemand sich überhaupt erst hat beurlauben lassen. Nicht in jedem Fall ist man nach einer Krankheit wieder voll belastbar und auch ein Kind verschwindet nach der Babypause nicht einfach wieder. Ich betone das hier an dieser Stelle so stark, weil man sich mit einem oder mehreren Urlaubssemestern unter Umständen die Möglichkeit verbaut, über die Regelstudienzeit hinaus mit BAföG gefördert zu werden.
Aber wo Dunkelheit ist, ist auch immer irgendwo Licht. Dieser Artikel dient ja nicht dazu, dir Angst zu machen oder dir das Urlaubssemester auszureden. Ganz im Gegenteil! Deshalb jetzt auch die Vorteile einer Beurlaubung vom Studium.
Die Antwort auf diese Frage hängt stark davon ab, wo du studierst. An manchen Hochschulen liegt der einzige Vorteil darin, sich für eine gewisse Zeit einfach keine Gedanken mehr um das Studium mehr machen zu müssen. Man zahlt fast keine Semestergebühren, muss nicht in Lehrveranstaltungen sitzen und auch keine Prüfungen ablegen. Außerdem ist es oft die einzige Möglichkeit in der Regelstudienzeit zu bleiben, da die Fachsemester während der Beurlaubung nicht weitergezählt werden, was z.B. gut ist, wenn man vorhat danach noch ein Stipendium beantragen zu wollen oder deine Uni eine maximal erlaubte Studiendauer vorsieht, bei deren Überschreitung man Zwangsexmatrikuliert wird.
Es gibt aber auch Hochschulen, die erlauben Studierenden während der Beurlaubung (Wiederholungs-) Prüfungen abzulegen. An manchen kann man sogar trotz Beurlaubung Kurse belegen. Man wird im Grunde nur von der Pflicht befreit, es zu tun.
Sowas ist natürlich sehr hilfreich, wenn man z.B. mit den Prüfungsleistungen aus welchen Gründen auch immer in Verzug geraten ist und immer mehr Wiederholungsprüfungen vor sich herschiebt. Oder wenn man in einem Studiengang/Hochschule immatrikuliert ist, wo man fertige Stundenpläne vorgelegt bekommt und keinerlei Wahlfreiheit hat, sodass dies die einzige Möglichkeit ist, sein Stundenpensum zu reduzieren.
Inwiefern es Alternativen für dich gibt, hängt natürlich wieder von deiner individuellen Situation ab. Wenn es dir z.B. eigentlich darum geht, dein Studienpensum zugunsten eines Nebenjobs etwas zu reduzieren, dann könnte es vielleicht reichen weniger Kurse pro Semester zu belegen und ggf. die Regelstudienzeit zu überziehen.
Vielleicht wäre auch ein Teilzeitstudium denkbar. Damit verlängert sich automatisch deine Regelstudienzeit und der Arbeitsaufwand pro Semester wird reduziert. Hier in Berlin ist jeder Studiengang per Gesetz in Teilzeit studierbar. Teilzeitstudenten haben zwar keinen BAföG-Anspruch, können jedoch Hartz 4 beantragen.
Vielleicht brauchst du aber auch nur mal einen Tapetenwechsel. Einen Blick über den Tellerrand, um dich neu zu sortieren. Dann könnte ein Auslandssemester was für dich sein. Ja klar, ist das was völlig anderes als eine Beurlaubung vom Studium, denn im Auslandssemester bist du vom Studium ja nicht befreit. Ganz im Gegenteil, du musst es dir auch noch in einer fremden Sprache antun. Aber wer weiß, vielleicht ist das jetzt genau das, was du brauchst? Mir hat es jedenfalls sehr geholfen, als mir die Alltagsverpflichtungen zwischen Studium, Job und was es sonst noch so gibt über den Kopf wuchsen.
Wenn du mit dem Gedanken spielst, dir eine Auszeit vom Studium zu nehmen, dann überlege dir genau, wofür du die Auszeit brauchst. Welches Ziel verfolgst du damit? Nur so findest du die für dich beste Lösung. Egal wie ich es gemacht habe, für dich kann das alles ganz falsch sein, denn deine Ausgangssituation ist wahrscheinlich ganz anders als meine.
Geh auf jeden Fall zur Studienberatung an deiner Uni und lass dich zu den Konsequenzen bezüglich Prüfungs- und Studienordnung beraten. Ebenfalls empfehlenswert ist die Sozialberatung des Studentenwerks. Sie können auch nochmal eine andere Sichtweise hineinbringen. Mir haben sie in der ersten Schwangerschaft sehr geholfen. Vielleicht kennst du ja auch Studierende, die sich schonmal beurlauben ließen und die dir von ihren Erfahrungen berichten können.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Nina
Ich habe eine Verlängerung zur Ablegung der Zwischenprüfung von meinem Studienbüro aufgrund von Krankheit erhalten. Bafög wurde ebenfalls um ein Jahr verlängert. Ich plane jedoch jetzt ein Urlaubssemester einzulegen um meine Finanzen aufzubessern. Werde ich nach diesem Jahr 2 Urlaubssemester wieder normal Bafög beantragen können? Ich mache mir Gedanken, da es schon eine Verlängerung bewilligt hat und ich jetzt auch noch ein oder zwei Urlaubssemester einlege. Könnte die Verlängerung wegen Krankheit ein Jahr später verfallen oder Ähnliches?
LG Nina
Luisa Todisco
Urlaubssemester haben eine aufschiebende Wirkung. Die Zahlung wird während der Beurlaubung pausiert und ans Ende deiner Regelstudienzeit wieder angehängt. Du bekommst die gleiche Anzahl an Semestern Geld. Der Unterschied ist nur der Zeitpunkt der Auszahlung.Während der Beuurlaubung gibt's nichts. Das wird sozusagen mit dem Urlaubssemester verschoben.
Linnéa
Ich habe nicht richrig verstanden was damit gemeint ist, dass man sich mit einem Urlaubssemster, die chance auf Verlängerung der Bafög Höchstdauer verbauen kann.
Ich darf an meiner Uni wegen meinem Kind 2 Urlaubsemester in Anspruch nehmen und darin weiter studieren.
Natürlich weiß ich dass ich in dieser Zeit kein Bafög erhalte, das wäre aber iwie machbar.
Wenn ich das aber tue und mir da leistungen entstehen ich aber kein Fachsemester hochrutsche weil Urlaubssemester, kann mir das Bafög amt das dann negativ auslegen.
Also dass ichs ja anscheinend doch ohne bafög schaffe?
Und inwieweit ist das problematisch mit der Verlängerung der Regelstudienzeit bei bafög?
Ich lese oben nur dass man dann im nächsten zählenden Semester wieder 100 prozent geben müsste was ich ja tun würde
Hoffe auf eine Antwort :)
Luisa Todisco
das hast du falsch verstanden. Die Urlaubssemester zählen nicht zur Regelstudienzeit. Du kannst aber keine Verschiebung für die Urlaubssemester bekommen, weil du im Urlaubssemester ja offiziell gar nicht studierst. Beim Kleinkind sind ein Extrasemester pro aktivem Studienjahr gerechtfertigt. Urlaubssemester zählen nicht zum aktiven Studium. Du kannst dich also nicht fürs erste Lebensjahr beurlauben lassen und dann noch zusätzlich ein Semester für dieses eine Jahr bekommen. Urlaubssemester sind keine Fachsemester. Die Förderungshöchstdauer bezieht sich auf Fachsemester. Die Regelstudienzeit beträgt im Bachelor meist 6 Fachsemester. Wenn du z.B. im 3. und 4. Semester beurlaubt bist, ist dein 5. Hochschulsemester dein 3. Fachsemester. Du bekommst also immer diese 6 Semester. Die Urlaubssemester sind nur als Pause zu verstehen. Würdest du dich nicht beurlauben lassen, würdest du ganz normal BAföG beziehen und auf Antrag 7 statt 6 Semester BaföG bekommen. Ist das jetzt klarer?
Viktoria
ich studiere an der Universität Heidelberg (Vollzeit, keine Teilzeit) seit 2005 und bin (mit Unterbrechungen natürlich ) schon auf 17 Urlaubssemester (Kindererziehung, Krankheit) gekommen! Gibt es da irgendwelche Grenzen oder solange der begründete ärtzliche Attes vorliegt , ist das kein Problem?
Vielen Dank für die Antwort
Viktoria
Luisa Todisco
das musst du deine Uni fragen. Dem BAföG Amt ist das egal.
Karim
meinen Sie darf ich offiziell mich wieder zum ersten Semester bewerben für den gleichen Studiengang?
Lg
Luisa Todisco
das musst du sogar. Du kannst dich nur für ein höheres Semester bewerben, wenn du schon alle Prüfungen der vorherigen Semester bestanden hast. Da du das nicht hast, musst du dich wie alle anderen fürs erste Semester bewerben.
Karim
Ich bräuchte bitte dringend eine Antwort .
Ich habe in diesem Sommersemester die Zulassung zum Zahnmedizin bekommen , in einer Universität, zu der ich nicht gerne umziehen möchte. Deswegen überlege ich mir , einen Urlaubssemester zu beantragen und am nächsten Semester mich wieder zum ersten Semester auch für Zahnmedizin bewerben aber in anderen Universitäten. Also die Frage geht das ?
Ich meine mich wieder zum ersten Semester bewerben oder muss mich in diesem Fall um einen höherem Semester bewerben?
Ich bitte Sie um eine Antwort
Liebe Grüße
Luisa Todisco
ohne Püfungen aus dem ersten Semester kannst du in kein höheres eingestuft werden.Abgesehen davon zählen Urlaubssemester generell nicht.
Max
ich bin aktuell im Master (3. Semester) und mache ein freiwilliges Praktikum in der Schweiz. Hatte eigentlich geplant bei dem Unternehmen meine Thesis zu schreiben, leider ist eine gute Betreuung nicht gewährleistet, sodass ich es bei einem Praktikum belassen möchte, da meine Abschlussarbeit dort niemanden interessiert. Ich bin auch nicht wirklich zufrieden mit dem Praktikum.
Nun möchte ich für die Zeit (März bis August) ein Urlaubssemester beantragen. Bafög bekomme ich derzeit keines bzw. habe ich nicht verlängert. Jetzt würde ich gerne für September wieder Bafög beantragen, da ich ja noch die Thesis schreiben muss und ehrlich gesagt würde ich die nach der schlechten Erfahrung gerne vollzeit und ohne unternehmen schreiben.
Bekomme ich ab September dann wieder ganz normal bafög ohne, dass mir sie Einkünfte aus dem Urlaubssemester angerechnet werden?
Vielen Dank.
Luisa Todisco
Urlaubssemester sind keine Fachsemester und werden der Regelstudienzeit nicht angerechnet. Die gelten als nicht studiert und sind deshalb auch nicht förderfähig.
Ben
gibt es eigentlich ein absolutes Maximum von Beurlaubungen an einer Hochschule? Ich werde mich jetzt wohl auf Grund einer chronischen Erkrankung wiederholt beurlauben lassen müssen, auf Grund von Auslandssemestern war ich auch schon 2 Semester beurlaubt und frage mich, ob ich irgendwann zur Exmatrikulation gezwungen werden kann, da Beurlaubungen auf Grund von X nur Y Mal bewilligt werden. Bundesland wäre hier Berlin. Wenn das auch noch von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich ist sieht man gleich gar nicht mehr durch.
Beste Grüße,
Ben
Luisa Todisco
ja solche Regelungen gibt es, aber ich hab die jetzt nicht im Kopf. Schau einfach mal auf der Website deiner Hochschule. Da findet man solche Infos mit ein bisschen Mühe.
Nancy
Noire
meine Frage wäre ob man ein Urlaubssemester dem Arbeitgeber kommunizieren muss? Ich studiere nämlich seit 1 Semester im Master und habe jetzt die Möglichkeit eine Vollzeitstelle anzunehmen, jedoch bin ich mir wegen der Fachrichtung unsicher und möchte als Plan B sozusagen, meinen Master noch behalten und zur Not nach der Probezeit wieder einsteigen. Deshalb würde ich mich gerne Beurlauben lassen, natürlich müsste mich dann auch mein Arbeitgeber normal versichern. Müsste ich dann etwas explizit an den AG kommunizieren?
Lg
Luisa Todisco
du planst also deinen Job in 6 Monaten wieder zu kündigen. Ich glaube nicht, dass du rechtlich dazu verpflichtet bist, ihm das zu sagen. Kannst ja mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen.
Nancy
Ich bin alleinerziehend und habe 2 Kleinkinder.
Bin durch corona und Kinder aktuell im Verzug mit den ETCs. Ich erhalte Bafög. Alles gut soweit.
Nun muss ich aber elternzeitsemester nehmen bzw Möchte es, da ich mit corona und digitaler Lehre einfach Probleme habe.
Ich würde somit Leistungen aufholen. Dann wieder nach den UStern im 4. Semester weiter machen und dieses abschließen. Was bedeutet, ich muss dann meinen LN vorlegen. Vielleicht schaffe ich den sogar mit Elternzeit nicht ganz zu erfüllen, aber ich würde recht nah an die 90 etcs versuchen zu kommen.
Nun:
Bafög verliere ich nicht , nur weil ich in Elternzeit Module aufholen oder?
Ich weiß, dass wir in Bayern 1 oder vllt 2 Semester mehr auf die Regel Studienzeit nun erhalten wegen corona und ich mit Kinder auch den LN verschieben kann, aber habe Angst, dass ich ohne Elternzeit nicht genug etcs schaffe.
Habe aktuell 1. Semester : ca 17
2. Semester ca 12 geschafft
(plus etcs aus Praktikas die erst gutgeschrieben werden wenn ich die Prüfung dazu besteh - wir haben Praktikas dir wir mit Anwesenheitspflicht und Tests bestehen müssen um die Prüfung schreiben zu dürfen ...)
Und jetzt hoffe ich nochmal so 12-16 etcs zu ergatttern dieses Semester (bin aber teilweise auch durch Krankheit nun verhindert gewesen bei manchen Prüfungen).
Ende 4. Semester sind 90 etcs notwendig.
Sie sagten halt, ich leiste jetzt schon zu wenig, und habe nun Angst, dass sie es einfach ohne Verlängerung auch ablehnen.
Was soll ich denn am besten tun? Macht das Elternzeit Semester Sinn bis sich die Lage beruhigt damit ich Module aufhole aber auch für die Kinder und mich erstmal sorge und kümmere?
Keine Stelle will mir so recht helfen. Bin alles durch. Uni Vertretung, sozial Beratung, Bafög Amt , etc...
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Nancy
Luisa Todisco
Urlaubssemester zählen nicht als Studium, sprich wenn du 4 Urlaubssemester machst, verschiebt sich alles um diese 4 Semester, auch der Leistungsnachweis. Du bekommst während der Beurlaubung aber auch kein BAföG.
Nancy
Eine Frage :
Wenn ich jetzt nicht mich beurlauben lasse,
Kann Bafög mich nach dem 4. Semester schmeißen wenn ich nur knapp 40-50 Prozent Leistung pro Semester aufbringen konnte bislang (1/2/3 Semester war es der Bereich). Und sollte sie es wirklich ablehnen könnte man mit Elternzeit nach dem 4. Semester aufholen ind dann wenn man auf den Stand zurück ist wie man sein sollte neu beantragen? Danke !
Mit freundlichen Grüßen
Luisa Todisco
Das ist die antwort https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-leistungsnachweis/
Nancy
Luisa Todisco
du hast erst wieder Anspruch auf BAföG, wenn du den Punktestand hast, der in dem jeweiligen Semester üblichen Punkte hast. Du müsstest also das volle Pensum schaffen und zusäztzlich nacchholen, was fehlt. Du müsstest also am ende des 5. semester 150 erreicht haben, abzüglichen dessen, was deine Uni für eine angemessene Abweichung hält.
Isabel
kann ich mich mich auch schon im ersten Semester beurlauben lassen? Ich habe einen Platz für einen sehr guten Studiengang bekommen und angenommen und würde ihn ungern verlieren. Habe zugleich jedoch auch vor kurzem (nachdem ich den Platz schon angenommen hatte) eine großartige Möglichkeit bekommen in eine sportliche Profikarriere reinzuschnupern. Würde sehr gerne eine Auszeit für ein Jahr nehmen und ausprobieren, ob das mit dem Sport klappen würde. Falls ja würde ich erstmal noch nicht studieren. Falls es jedoch nach dem einen Jahr nicht gut laufen würde, würde ich mich für das Studium entscheiden. Ich hoffe, du kannst mir bei meiner Frage helfen. Hätte noch zeit Wochen Zeit einen Antrag zu verschicken.
Liebe Grüße
Isabel
Luisa Todisco
das kommt auf deine Uni an. An einigen geht das, an anderen nicht. Frag mal an deiner Uni nach.
Medina
LG Medina
Luisa Todisco
du beantwortest dir die Frage eigentlich selber. Wenn du dich nach dem 5. Fachsemester beurlauben lässt, bist du nach der Beurlaubung im 6. Fachsemester. Das Urlaubssemester ist wie du selbst schon sagst ein Hochschulsemester, kein Fachsemester. https://www.studierenplus.de/vor-dem-studium/fachsemester-vs-hochschulsemester/
Ally
Luisa Todisco
es gibt kein Gesezt, dass sowas generell verbietet. Die Prüfungsordnung deiner Uni regelt sowas. Frag ma bei deinem Prüfungsamt nach.
Moritz
Luisa Todisco
Keine ahnung, ob das geht. an meiner Uni dürfte während der Beurlaubung definitiv keine Prüfung abgelgt werden und Teilzeitstudenten, mussten sich für die Abschlussprüfung Vollzeit immatrikulieren. Gibt aberauch Unis, die da ganz anders drauf sind. Frag mal beim Prüfungsamt nach.
ocin
über eine antwort würde ich mich freuen danke
Luisa Todisco
du kannst im Urlaubssemester machen, was du willst.
Khan
I am taking a urlaubssemester (due to Corona) and was offered a position for 15hours/week working (unpaid but really good for my CV). Is there any possibility to work with them? I would really appreciate a way to take part in this project.
Regards,
Abdullah Khan
Luisa Todisco
of course you are allowed to work during your Urlaubssemester. The only difference is that you are a normal worker with all rights and obligations like any other worker instead of a student. I recommend reading this article: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/werkstudent/
Eva
ich bin gerade im Master beurlaubt wg Elternzeit. Habe dennoch Prüfungsleistungen abgelegt. Nun meine Frage, darf ich einer Werkstudententätigkeit nachgehen? In elternzeit ist das ja möglich bis zu 30 Stunden? Da ich ja auch Studienleistungen erbringen kann,oder? Oder gelten da für mich die Regeln für eine beurlaubte Studentin? Ich wäre sehr dankbar für deine Antwort. Liebe Grüße, Eva
Luisa Todisco
wenn du vom Studium beurlaubt bist, gilt für dich dasselbe wie für alle anderen Studenten im Urlaubsemester auch, also erstmal kein Werkstudentenvertrag. Du könntest aber einem normalen Teilzeitjob oder einen Minijob nachgehen. kennst du eigentlich schon unsere Tipps zur Studienfinanzierung mit kind? https://www.studierenplus.de/studieren-mit-kind/studieren-mit-kind-finanzielle-unterstuetzung/
Eva
vielen Dank für deine schneller Antwort.
Ich habe jetzt an meiner Uni nachgefragt und die meinten, dass ich die Tätigkeit ausüben dürfte, ich müsste es natürlich mit meinem Arbeitgeber abklären lassen. (ich habe einen 450 Euro Job in Elternzeit) und dieser meinte bis 15 Euro std/Woche dürfte ich etwas machen. Hmmm.
Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob es trotzdem geht. Leider bekomme ich keine Zuschüsse, weil mein Mann zu viel verdient...
Mit zwei Kindern ist es natürlich auch nicht gerade viel..
:( Also sagst du, darf ich nicht als Werkstudent arbeiten? Praktikum schaffe ich zeitlich nicht und das wäre ne gute arbeitserfahrung und bissl Geld zusätzlich.
Liebe Grüße Eva
Luisa Todisco
ein 450 € Job ist ein Minijob, keine Werkstudententätigkeit. Wie schon erwähnt, ist ein Minijob während der Beurlaubung kein Problem. Ein Werkstudent ist rechtlich etwas anderes: schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/werkstudent/
LG Luisa
Eva
das hast du gerade falsch verstanden. Ich bin gerade im Studium wg Elternzeit beurlaubt und bei meinem 450 Euro Job in Elternzeit. Möchte jetzt aber im Bereich meines Masters eine Werkstudententätigkeit aufnehmen. Mein 450 Euro Job meinte, dass ich bis zu 15h/Woche woanders arbeiten darf. Meine Uni meinte auch, dass ich trotz Beurlaubung arbeiten dürfte, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Lg Eva
Luisa Todisco
möglicherweise reden wir tatsächlich aneinander vorbei. Es spricht rein gar nichts dagegen bis zu 15 Stunden pro Woche zu arbeiten, wenn du und dein Arbeitgeber euch darauf einigt, nur gilt dann das Werkstudentenprivileg nicht, das heißt, dass dein Arbeitgeber dich voll sozialversichern muss. Du bist dann bist du nicht mehr freiwillich gesetzlich als Studentin versichert, sondern in der gesetzlichen Pflichtversicherung sowie in der Abeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber muss dann 50% zur Sozialversicherung beisteuern. Vom brutto bleibt weniger netto für dich übrig im Vergleich zum Werkstudentenvertrag, da diese weder in die Arbeitslosenversicherung noch in die Krankenversicherung einzahlen müssen. Kann aber sein, dass du in der als gesetzlich pflichtversicherte trotzdem weniger für Kranken- und Pflegeversicherung zahlst als den üblichen Betrag im Studententarif. als Werkstudentin darfst du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten unabhängig von deiner Elternzeit, als normale Teilzeitkraft, als die du in der Elternzeit angestellt werden musst, darfst du in der Elternzeit bis zu 30 Stunden wöchentlich arbeiten, wenn du und dein Arbeitgeber das wollt. Das widerspricht weder der Aussage deiner Uni, noch der, deines Chefs. Es geht lediglich um die Rechtsform und Bezeichnung des Arbeitsvertrags.
Eva
Luisa Todisco
ja genau so ist es, wobei das nichts an deiner Tätigkeit an sich ändert. Es geht nur um den Arbeitsvertrag. Du kannst genau dieselbe Arbeit ausführen, egal ob Werkstudentin oder nicht. Ich schätze mal, dass die an deiner Uni jetzt das mit der Werkstudentenstelle wortwörtlich genommen haben, sprich, sie haben nichts dagegen, wenn du jetzt zusätzlich woanders arbeitest. Wir nennen gerinfügige Beschäftigungen ja umgangssprachlich auch Minijobs. Arbeitsrechtlich dürfte man jetzt als Teilzeitangestellte in der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bekommen. Werkstudenten haben darauf keinen Anspruch. Die verlieren schlichtweg ihre Jobs oder gehen in Zwangsurlaub. Als Werkstudentin endet dein Arbeitsvertrag automatisch mit der Exmatrikulation. Bei Teilzeitbeschäftigten ist das nicht so. Das läuft arbeitsrechtlich unabhängig vom Studium.
LG Luisa
Mo
ich würde gerne Wissen, muss man den Arbeitgeber über das Urlaubssemester informieren oder reicht es aus die eigene Krankenversicherung zu informieren?
Wie ist es wenn man dabei über 450 Euro verdient? Kann man die Versicherung selbst regeln, ohne private Infos weiterzugeben?
Beste Grüße
Mo
Luisa
LG Luisa
Anna
Bafög-Anspruch habe ich nicht, weil die Regelstudienzeit schon ein paar Semester überschritten wurde. Jedoch bekomme ich noch monatlich Halbweisenrente bis ich 27 bin. Weiß jemand zufällig ob ich weiter als Student versichert bleiben kann während den Urlaubssemestern und wie sieht es aus mit der Halbweisenrente? Habe ich darauf dann überhaupt noch Anspruch im Urlaubssemester?
Pauline Wellner
Ich stehe aktuell vor der Entscheidung, ob ich für das folgende Semester ein Urlaubssemester beantrage oder für das Semester einfach keine Module belege und dementsprechend Studiengebühren zahlen muss. Es ist so, dass ich innerhalb meines Studienverlaufes ein verpflichtendes Auslandssemester hatte, an das ich freiwillig noch ein zusätzliches Auslandssemester dran gehangen habe. Dadurch verschiebt sich nun meine Gesamtstudienzeit und ich muss das kommende (Sommer)semester überbrücken, damit ich wieder in den normalen Rhythmus komme. Ich habe also lediglich ein Semester im Wintersemester übrig, in dem ich meine Bachelorarbeit schreiben und ein paar Module belegen muss. Macht es nun Sinn, ein Urlaubssemester für das kommende Semester einzulegen? BAföG bekomme ich wohl eh nicht mehr und Module habe ich keine, die ich im Sommer erledigen könnte. Stattdessen werde ich mit einem Work & Travel-Visum in Kanada sein. Weiß jemand, ob das Urlaubssemester die Erteilung des Visas beeinflussen kann? Im Urlaubssemester-Antrag meiner Uni steht nämlich "Beurlaubung kann sich zu aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen beim Visum auswirken" - was könnte damit gemeint sein? Und bin ich weiterhin familienversichert?
Ich wäre wahnsinnig dankbar über eine Antwort! :-)
Liebste Grüße,
Pauline
Luisa
Zeyneb
Sehr informativer Text!
Ich wäre dir dankbar, wenn du mir Tipps für meine Situation geben könntest.
Ich studiere zur Zeit, ab Oktober im 3.Semester (Regelstudienzeit zu Ende!), mein Master und habe bisher nur die Hälfte aufgrund Kindererziehung (4 Jahre altes Kind) geschafft.
Außerdem bin ich mit einer weiteren Schwangerschaft zusätzlich gesegnet (4.Monat).
Noch erhalte ich Bafög, werde aber anfragen, ob ich über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden kann. Soll ich bei dem Schreiben direkt 1 Jahr über die Regelstudienzeit angeben? Was meinst du, wie realistisch ist es in meinem Fall 1 Jahr (oder vielleicht sogar 3 Semester) weiterhin Bafög zu erhalten?
Und ab April nächsten Jahres Urlaubssemester beantragen könnte diesen (wenn!) Anspruch wiederum zurücknehmen..was meinst du, wie würdest du vorgehen?
Für Oktober sind zumindest 4 -5 Module geplanz, hoffe dass ich alle noch bestehe..mit alternativen Prüfungen durch Mutterschutz eventuell :-)
Würde mich über eine Antwort freuen.
Liebe Grüße
Zeyneb
Julian
ich befinde mich gerade im Auslandssemester und habe dafür ein Urlaubssemester an meiner Hochschule in Deutschland beantragt, welches auch genehmigt wurde.
Nun meine Frage:
Ich werde Mitte Januar nach Deutschland zurückkehren und würde gerne ab Anfang Februar einer Werkstudententätigkeit nachgehen. In meiner Immatrikulationsbescheinigung steht jedoch, dass ich mich im Urlaubssemester befinde (bis 28.02.2018). Das Semester in Deutschland beginnt dann erst wieder Anfang März. Wie ich gelesen habe, kann man während des Urlaubssemesters keiner Werkstudententätigkeit nachgehen. Gilt das auch wenn ich im Auslandssemester war und eigentlich ja an der Uni im Ausland eingeschrieben war oder ist es möglich mit einer Bescheinigung der Uni aus dem Ausland einer Werkstudententätigkeit nachzugehen?
Viele Grüße
Julian
Luisa
Ellen
danke für den informativen Artikel!
Zu meiner Situation: Ich bin im vierten Monat schwanger, habe bis Jahresende noch einen Werkvertrag über 60 Stunden pro Woche und bin außerdem gerade dabei, meine Masterarbeit zu schreiben, die ich vor der Geburt auf jeden Fall fertig geschrieben haben möchte. Die Verteidigung plane ich für später ein, wenn das Kind in die Kita kommt und ich (hoffentlich) kurz vor Arbeitsantritt stehe. Wir überlegen jetzt, ob es sinnvoll ist, sowohl noch für dieses als auch für das nächste Semester ein Urlaubssemester zu beantragen. Für die Zeit zwischen Ende meines jetzigen Arbeitsvertrags und Geburt (Januar bis April) könnte ich ALG II beantragen, wenn ich ein Urlaubssemester nehme. Für das Semester darauf gilt das gleiche.
Deine Erklärung "An einigen Hochschule ist es möglich trotz Beurlaubung vom Studium Kurse zu besuchen und Prüfungen abzulegen. Sollte dies auf dich und deine Hochschule zutreffen, dann solltest du aber wissen, dass damit dein Anspruch auf ALG2 verfällt. Hartz 4 gibt es nur, wenn du tatsächlich nicht studierst." hat mich jetzt jedoch stutzen lassen. Heißt das, dass ich im ALGII-Bezug weder meine Masterarbeit abgeben noch verteidigen kann? Beides ist von Seiten meiner Uni erlaubt, das habe ich bereits abgeklärt. Doch sollte der Anspruch auf ALG II dadurch erlöschen, müsste ich noch eine andere Lösung finden.
Grüße
Ellen
Luisa
Laura v.
Was würdest du mir raten?
Luisa
Ich habe mich deshalb nach beiden Geburten nicht beurlauben lassen, sondern einfach viel weniger Kurse belegt und diese dank Verlängerungsanspruch später nachgeholt.
AlyciaJayne
Liebe Grüße Aly
Luisa
Leon
Ob man in bei den anderen Punkten verliert kann ich nicht sagen.
Luisa
Was noch nicht im Text steht ist, dass man keinen Hartz4 Anspruch hat, wenn man während der Beurlaubung vom Studium Prüfungen ablegt. Wenn das Jobcenter trotzdem ALG2 bewilligt, dann weil sie entweder nicht wissen, dass die betreffende Person Prüfungen ablegt oder weil sie nicht wissen, dass sie es in dem Fall ablehnen können. Wenn es klappt, ist das also Glück und eigentlich nicht rechtens.
Nil
LG
Luisa
das kommt auf deine Uni an. Bei uns kann man noch bis Dezember die Beurlaubung für das laufende Semester beantragen. An anderen Unis kann der Antragsschluss aber auch vor dem Semesterstart liegen. Auf der Website deiner Uni müsstest du die Infos finden.
LG Luisa
asurus
Das ist nicht korrekt! Bitte ändern!
Luisa
LG Luisa
Barbara
bei uns gibt es auch in manchen Studiengängen welche, die augrund eines 8-wöchigen Pflichtpraktikums ein Urlaubssemester nehmen. Denn in den Semesterferien sind dann manchmal so viele Prüfungen und Hausarbeiten oder sogar Lehrveranstaltungen, dass man das Praktikum gar nicht gut absolvieren kann. Oder man erhält in der vorlesungsfreien Zeit gar keinen Praktikumsplatz.
LG
Barbara
Meriam
Also ich hab folgendes Problem.
Ich werde ein freiwilliges Auslandspraktikum machen. Aus diesem Grund werde ich dann auch ein Semester länger Bafög erhalten. In dieser Zeit möchte ich ein Urlaubssemester beantragen, weil ich die Studiengebühren nicht zahlen will. Hat das denn Einfluss darauf, dass ich ein Semester länger Bafög bekomme? Ich mache mir Sorgen, dass ich durch ein Urlaubssemester den Anspruch auf dieses eine Semester länger Bafög verliere. Dann bezahle ich lieber die Srudiengebühren. Ich wäre dir sehr dankbar für eine Antwort.
Ich bedanke mich im Voraus.
LG Meriam
Luisa
du kannst während deines Auslandsaufenthalts ruhig ein Urlaubssemester einlegen. Das hat keinen Einfluss auf die Förderung.
LG Luisa
rena
Luisa
das Auslandssemester zählt so oder so nicht in die Regelstudienzeit. Unabhängig davon, ob man sich beurlauben lässt oder nicht. Inlandsbafög wird ja für diese Zeit in jedem Fall ausgesetzt. Die Beantragung des Auslandsbafögs läuft über ein anderes Amt und die Zeit im Ausland wird, sofern es sich um einen freiwilligen und kein Pflicht-Auslandssemester handelt, in jedem Fall hinten an die Regelstudienzeit drangehängt. Um den Leistungsnachweis nach dem 4. Semester braucht man sich also keine Gedanken machen. Ob eine Beurlaubung für ein Auslandssemester sinnvoll ist, hängt also ganz stark vom eigenen Studiengang / Uni ab. An meiner Uni sind laut Studienordnung keine Prüfungen im Urlaubssemester möglich. Das gilt auch für Prüfungen im Ausland. Hätte ich mich beurlauben lassen, wären meine Leistungen aus dem Auslandssemester also nicht an mein deutsches Studium angerechnet worden. In meinem Fall war es ein freiwilliges Auslandssemester und ich konnte selbst entscheiden wie ich das handhabe. Diejenigen, die aufgrund ihres Studiengangs ein Semester im Ausland verpflichtend verbringen müssen dürfen sich gar nicht beurlauben lassen.
Mein Semesterticket habe ich übrigens auch ohne Beurlaubung erstattet bekommen, da ich es ja nachweislich nicht nutzen konnte. Es gibt also viele Wege nach Rom ;)
LG Luisa
Tim
schöner Übersichtsartikel!
Du hast Recht: Wenn man schon ein Urlaubssemester einschiebt, sollte man sich auf jeden Fall gut überlegen, wofür man die "gewonnene" Zeit einsetzt. Eine Beratung ist aus meiner Sicht immer sinnvoll, weil man schnell das ein oder andere Detail übersieht und dann blöden Konsequenzen gegenüber steht.
Aber beim Thema Urlaubssemester gibt es deutschlandweit auch Unterschiede: Bei uns in NRW ist es zum Beispiel aufgrund des neuen Hochschulgesetzes ab diesem Semester an vielen Unis möglich auch während eines Urlaubssemesters Prüfungen abzulegen. Das war bis zum SS 2015 noch nicht so und man musste sich wirklich aus Uni-Veranstaltungen raushalten... Muss man als Student alles im Blick haben. :-)
Schöne Grüße
Tim
Luisa
danke, dass du deine Erfahrungen mit uns teilst. Freut mich, dass das bei dir so unkompliziert ging. Ich kenne auch eine, bei der es so war wie bei dir. Sie konnte ihr Studium theoretisch in 2 Urlaubssemestern komplett durchziehen, weil sie die meiste Zeit offiziell beurlaubt war. Da sie ohnehin kein BAföG bekommen hätte, war auch dieser Aspekt für ihre Entscheidung unwichtig.
An meiner Hochschule hat ein Urlaubssemester tatsächlich kaum Vorteile. Schön, dass es bei euch anders ist und umso wichtiger, sich vorher gut zu informieren und Vor- und Nachteile abzuwägen. Dann gibt es später auch keine bösen Überraschungen.
LG Luisa :)
JuliAnna
Ich habe zwei Urlaubssemester in Anspruch genommen und ich hatte weiterhin Anspruch auf ein Studententicken für die Öffentlichen und auch die Krankenkasse hat mir keinen Strich durch die Rechnung gemacht. Da ich offiziell weiterhin als Immatrikuliert eingetragen war durfte ich weiterhin auch den Studentensatz zahlen.
Ich habe, wie du auch richtig schon erwähnt hast, an Vorlesungen und Prüfungen teilgenommen, und kann deswegen aus meiner Sicht keinen starken Nachteil für ein Urlaubssemester finden, da es für mich das Studium entzerrt hat und mir dennoch alle Vorteile eines Studentens erhalten blieben.
beste Grüße,
Anna
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