Nein, du musst als Student grundsätzlich keine Steuererklärung machen. Es sei denn, du hast einen Gewerbeschein und arbeitest neben dem Studium selbstständig oder das Finanzamt hat dir zusätzliche Steuerfreibeträge auf Antrag gewährt. Als Angestellter bist du nicht dazu verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, kannst es aber, wenn du das möchtest.
Als idealtypischer Student hast du wahrscheinlich direkt nach dem Abitur beziehungsweise dem Fachabitur mit dem Studium begonnen. Du hast zwar keine einkommensteuerpflichtigen Nebeneinkünfte, jedoch Ausgaben im Zusammenhang mit deinem Studium. Und du hast keinen Schimmer vom Steuerrecht? Dann bist du hier genau richtig. Mit unseren vielen praktischen Steuertipps machen wir dich im Handumdrehen zum Steuerprofi!
Trotzdem kann es sich lohnen eine Steuererklärung als Student zu machen. Vorausgesetzt, dein Studium ist mit regelmäßigen Ausgaben wie z:B. Fahrten zur Uni, Fachliteratur etc. verbunden. Das gilt auch, wenn du neben dem Studium gar kein eigenes Geld verdienst oder dein Einkommen so gering ist, dass es unter den Steuerfreibetrag fällt.
Das Zauberwort heißt dabei Verlustvortrag. Ganz wichtig ist dabei im Steuerformular das Kreuz an die richtige Stelle zu setzen. Das bedeutet, dass das Finanzamt diese Ausgaben für später aufsummiert. Dadurch kannst du die Kosten deines Studiums später in deinem ersten steuerpflichtigen Job absetzen und zahlst dann sozusagen nachträglich weniger Steuern.
Sollte dir diese Information völlig neu sein und du deshalb bisher keine Steuererklärung im Studium gemacht haben ~ keine Sorge. Deine Steuererklärung kannst du für 4 Kalenderjahre rückwirkend machen, auf Antrag beim Finanzamt sind sogar bis zu 7 Jahre drin. BAföG und Stipendien müssen übrigens nicht versteuert werden. Somit sind sie auch nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Der Verlustvortrag lohnt sich nur, wenn deine Kosten fürs Studium höher waren als deine Einnahmen, sonst wird beides direkt miteinander verrechnet und abgegolten. Wie das Wort Verlustvortrag schon sagt, musst du einen Verlust erwirtschaften. Machst du trotz Studium noch Gewinn, ist ein Verlustvortrag nicht möglich.
Wenn du arg unsicher bist, lohnt sich vielleicht ein Gang zum Lohnsteuer Hilfeverein oder Steuerberater deiner Eltern (wenn sie einen haben). Ohne einen Blick auf deine Finanzen kann dir zumindest niemand eine Steuerrückzahlung garantieren und wenn es doch jemand tut, solltest du zumindest skeptisch sein.
Wenn du die offizielle und kostenlose Online Steuersoftware ELSTER der Finanzämter nutzt, bekommst du am Ende der Steuererklärung eine Plausibilitätsprüfung. Diese nennt dir eine voraussichtliche Erstattungshöhe. Ich nutze sie seit über 10 Jahren regelmäßig und musste auch noch nie Belege einreichen. Alternativ gibt es natürlich auch kostenpflichtige Steuerprogramme. Die sind noch einfacher und deine Steuererklärung ist noch schneller für dich fertig erstellt. Auch deine Angaben werden direkt ans Finanzamt übermittelt.
Studententensteuererklärung ist zum Beispiel solch eine Software, die sich sogar auf die Bedürfnisse von Studenten spezialisiert hat. Sie sind somit besonders gut für die Abgabe der Steuererklärung während des Studiums geeignet ist. Auch hier gibt es natürlich eine Plausibilitätsprüfung und Berechnung der voraussichtlichen Rückerstattung oder Verlustvortrags. Außerdem wird dir angezeigt, welche typischen Kosten in welcher Höhe Studenten von der Steuer absetzen können.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Hannes
kleine Korrektur zu deinem Beitrag: Mittlerweile kann man als Student eine freiwillige Steuererklärung nur noch vier Jahre rückwirkend einreichen. Es sind leider nicht mehr sieben Jahre.
Viele Grüße
Hannes
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