Neben Studenten können auch Schüler BAföG als finanzielle Unterstützung erhalten, wenn das eigene Einkommen und das deiner Eltern, nicht zum Leben reicht. Die Voraussetzungen, um als Schüler BAföG zu erhalten, unterscheiden sich nur geringfügig von den BAföG Voraussetzungen für Studenten. In diesem Artikel findest du alle notwendigen Informationen, um BAföG auch als Schüler zu beantragen.
Wie in der Einleitung erwähnt, unterscheiden sich die Voraussetzungen für das Schüler BAföG nur geringfügig von denen für Studenten. Schüler bekommen Bafög wenn:
Wie viel BAföG Schüler bekommen können, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese umfassen u.a. Schulart, Art des Abschlusses, Zugangsvoraussetzungen, Alter und Wohnsitz.
In der nachfolgenden Statistik findest du heraus, was der durchschnittliche BAföG Förderbetrag pro Schüler in den Jahren von 1991 bis 2007 war. So hast du schon einmal eine Idee, mit wie viel Geld du monatlich unterstützt werden könntest.
Um es für dich einfacher zu machen, habe ich alle relevanten Faktoren in einem Test für dich aufgedröselt. Dieser Test sagt dir, wie viel Schüler BAföG dir im besten Fall zusteht. Wichtig ist zu bemerken, dass dies keine Einzelfallberechnung darstellt, sondern nur ein möglicher Höchstsatz ist. Die finale Entscheidung liegt natürlich immer bei deinem zuständigen BAföG-Amt. Welches das ist, erfährst du weiter unten im Artikel.
Schule | Grundbedarf |
Wohnkosten (nicht bei den Eltern wohnend) |
Kranken- und Pflegeversicherung (für selbst versicherte) |
BAföG Höchstsatz Schüler |
Kinderbetreuungszuschlag (für leibliche und adoptierte Kinder unter 14 Jahren im Haushalt) |
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Fach- und Fachoberschulklassen oder allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | nur förderfähig, wenn eine auswärtige Unterkunft notwendig ist z.B. Entfernung zur Schule | 632 € |
122 € bis 30 Jahre 206 € ab 30 Jahre |
754 € U30 38 € Ü30 |
+ 160 €/Kind |
Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 262 € | 0 € |
122 € bis 30 Jahre 206 € ab 30 Jahre |
384 € U30 468 € Ü30 |
+ 160 €/Kind |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt | 474 € | 0 € |
122 € bis 30 Jahre 206 € ab 30 Jahre |
596 € U30 736 € Ü30 |
+ 160 €/Kind |
Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien, Kollegs | 421 € | 360 € |
122 € bis 30 Jahre 206 € ab 30 Jahre |
903 € U30 987 € Ü30 |
+ 160 €/Kind |
Nutze den folgenden Test, um herauszufinden, ob Du Anspruch auf Schüler BAföG hast:
BAföG kann grundsätzlich nicht rückwirkend beantragt werden, sondern frühestens ab dem Kalendermonat, ab dem deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung ein Antrag von dir vorliegt. Somit ist immer der letzte Tag eines Kalendermonats die Antragsfrist für den besagten Monat.
Solltest du z.B. im August deine Ausbildung beginnen und erst im Dezember den Antrag stellen, ist dein BAföG Anspruch für August, September, Oktober und November unwiderruflich verfallen. Damit hast du schön ein paar tausend Euro verschenkt. Also stelle auf jeden Fall lieber zu früh als zu spät den BAföG Antrag.
Für deinen Antrag auf Ausbildungsförderung als Schüler ist das BAföG Amt am Wohnort deiner Eltern zuständig. Sollten deine Eltern getrennt leben, beantragst du Schüler BAföG beim zuständigen BAföG Amt deines Wohnortes. Wenn du nicht sicher bist, an welches BAföG Amt du dich wenden sollst, kannst du mit unserer Hilfe auch einfach BAföG online beantragen.
Schüler bekommen teilweise zwar etwas weniger BAföG als Studenten, müssen davon aber nichts zurückzahlen. Somit verschulden sich Schüler im Gegensatz zu Studenten durch ihre Ausbildungsförderung nicht beim Staat. Außerdem wird die Ausbildung bis zum Abschluss gefördert, eine Förderungshöchstdauer im Sinne der Regelstudienzeit gibt es für Schüler ebenfalls nicht.
Dem Grunde nach wird mit BAföG lediglich die Erstausbildung gefördert. Du kannst aber trotzdem ein Studium mit BAföG finanzieren, auch wenn du zuvor einen Beruf erlernt hast. Dies gilt unabhängig davon, ob diese Ausbildung schulisch oder betrieblich stattgefunden hat.
Auch ist es in den meisten Fällen kein Problem, wenn man nach dem Schüler BAföG auch noch BAföG für ein Studium beziehen will. Zu bedenken ist jedoch, dass das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht unbegrenzt viele Berufsabschlüsse vorsieht. In der Regel ist nach zwei förderfähigen Ausbildungsabschnitten Schluss.
Für die meisten bedeutet das Bachelor und Master Studium. Es kann aber sein, dass dein Antrag für das Studium abgelehnt wird, wenn du zuvor schon deinen Schulabschluss sowie Berufsausbildung mit Schüler BAföG finanziert hast. Für alle gilt, wer kein BAföG aus anderen Gründen als dem eigenen oder dem Einkommen der Eltern bekommt, kann dann Wohngeld beantragen, um während der Ausbildung über die Runden zu kommen.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Amanda
Welcher Grundbedarf wird da gewährt?
Luisa Todisco
Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
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