In Deutschland gilt für dich als Student bis zum 30. Geburtstag eine gesetzliche Versicherungspflicht. Aber auch darüber hinaus solltest du unbedingt versichert sein.Allerdings hast du ab 30 mehr Wahlfreiheit. Worauf du bei der Wahl der Krankenversicherung als Student abhängig von Alter und Lebensumständen achten solltest habe ich in folgender Übersicht für dich zusammengetragen:
Ohne Krankenversicherungsnachweis keine Immatrikulation in Deutschland und ohne Immatrikulationsbescheinigung kein BAföG.
Sich mit dem BAföG Amt, Krankenkassen und der Uni Verwaltung auseinanderzusetzen, macht niemandem so wirklich viel Spaß und gehört zu den allerersten Herausforderungen des Studiums. Viele stellen schon Monate vor der Zulassung zum Studium vorsorglich ihren Antrag auf Ausbildungsförderung (BAföG). Wenn der Zulassugsbescheid dann endlich kommt und der BAföG Antrag auch noch bewilligt wird, ist die Freude natürlich erstmal riesengroß. Falls du denkst, du hättest das schlimmste damit schon hinter dir, unterschätzt du die Bürokratie, die ein Studium mit sich bringt. Noch bevor du überhaupt irgendeinen Hörsaal von innen sehen darfst, ist erstmal Papierkrieg angesagt und so geht es das ganze Studium weiter. Je besser du bescheid weißt, desto entspannter wird das Studentenleben für dich.
Sind deine Eltern über ihre Arbeitgeber gesetzlich krankenversichert, warst du als Kind kostenlos mitversichert. Man nennt dies Familienversicherung. Diese gibt es bei privaten Krankenversicherungen nicht. Du kannst die gesetzliche Familienversicherung im Studium weiter nutzen, solange du folgende Voraussetzungen erfüllst:
Zunächst einmal: Ein Minijob neben dem Studium hat keinen Einfluss auf deinen Versicherungsstatus.
Vorsicht ist jedoch geboten, wenn du mehr als einen Job neben dem Studium hast, ein bezahltes Pflichtpraktikum machst, als Werkstudent arbeitest oder einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit nachgehst. In all diesen Fällen darfst du nicht mehr als 5.640 Euro pro Jahr verdienen, wenn du weiterhin bei deinen Eltern oder deinem Eheparter beitragsfrei versichert bleiben willst. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Gehalt von 470 Euro monatlich.
Ein Minijob ist also grundsätzlich kein Problem.
Solltest du mehr verdienen, musst du dich selbst gesetzlich oder privat versichern.
Sobald du deinen 25. Geburtstag erreichst, fliegst du automatisch aus der Versicherung deiner Eltern. Ab sofort musst du dich selbst versichern. Bei der Familienversicherung für Ehegatten gibt es keine Altersgrenze. Hier musst du nur auf dein Einkommen achten. Das ist auch eine der wenigen Gelegenheiten, deine Krankenkasse zu wechseln. Nun stellt sich die Frage: Lieber private oder gesetzliche Krankenkasse?
Zwischen deinem 25. und 30. Geburtstag musst du dich selbst gesetzlich oder privat versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen bundeseinheitlichen Tarif für Studierende in Höhe von derzeit 111,44 Euro monatlich. Diese Ausgaben werden beim BAföG mit einer Pauschale von 109 Euro monatlich berücksichtigt. Dasselbe gilt für private Versicherungen. Zuschuss von pauschal 86 € für deine Kranken- und Pflegeversicherung. Seit der BAföG Erhöhung 2019 beträgt dieses Zuschusses auf 109 € pauschal vor, womit deine Kranken- und Pflegeversicherung (fast ) komplett abgedeckt ist. Seit Herbst 2020 werden dann auch die erhöhten Versicherungskosten für Schüler und Studenten über 30 berücksichtigt. Betroffene können sich dann über einen Zuschuss von bis zu 189 € monatlich freuen, wobei sie mindestens 200 Euro (abhängig vom Einkommen) zahlen.
Bis zu deinem 30. Geburtstag bieten dir die gesetzlichen Krankenkassen den Sondertarif KVdS (Krankenversicherung der Studenten). Auch in der studentischen Krankenversicherung kannst du deine Kinder und Ehegatten über dich familienversichern lassen. Praktisch für Studierende mit Kind! Diese liegen bundesweit derzeit bei 111,44 € inklusive Pflegeversicherung. Für die Aufnahme in diesen Versicherungsschutz musst du deiner Krankenkasse deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Nach Antrag beginnt die studentische Krankenversicherung mit Beginn des jeweiligen Semesters. Im Gegensatz zur Familienversicherung gibt es hier keine Einkommensgrenze. Allerdings darfst du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, um deinen Studentenstatus nicht zu verlieren.
Voraussetzungen | Familienversicherung | Krankenversicherung Student |
---|---|---|
Alter | max. bis zum 25. Geburtstag, wenn nicht verheiratet | i.d.R. bis zum 30. Geburtstag |
Nebenjobs |
max. 5640 € brutto Jahreseinkommen |
max. 20 Arbeitsstunden/Woche in der Vorlesungszeit. In den Semesterferien darf Vollzeit gearbeitet werden. |
Sonstiges |
Eltern oder Ehepartner muss gesetzlich krankenversichert sein |
Aufschub der Altersgrenze möglich |
Kosten | 0 Euro |
111,44 € inklusive Pflegeversicherung+ individueller Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse für Studierende ab 23 ohne Kind |
Praktika gelten als Ausnahme von der Regel, die die Krankenkassen mit berücksichtigen. Absolvierst du ein freiwilliges Praktikum, das auch entlohnt wird, so wird dies als normale Beschäftigung im Sinne der obigen Erläuterungen gesehen. Du musst dich also ganz normal an die 20 Stunden-Grenze halten. Aber welche Praktikumsstelle lässt dich schon nur 20 Stunden arbeiten? Deshalb greift hier eine weitere Regelung, die auch für normale Beschäftigungen angewandt wird: Ist eine Beschäftigung/ein Praktikum von vornherein auf zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet, so kannst du, unabhängig von Verdienst und Zeit, in der studentischen Krankenversicherung bleiben und bist auch von den anderen Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung) befreit. Bei Praktika, die von deinem Studiengang vorgeschrieben sind, bist du vollständig befreit von den Sozialabgaben und kannst in der studentischen Krankenversicherung bleiben – ungeachtet von Arbeitszeit und Einkommen.
Wie schon erwähnt, gilt der Sondertarif der gesetzlichen Krankenkassen nur für Studierende bis 30, in einigen wenigen Fällen kann diese Altersgrenze auf Antrag verschoben werden. Gründe für eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung über den 30. Geburtstag hinaus sind:
Ab deinem 30. Geburtstag hängt die Beitragshöhe bei den gesetzlichen Krankenkassen von der Höhe deines Einkommens ab. Du kannst aber mit etwa mindestens 200 € monatlich rechnen. Als BAföG Empfänger kannst du für deine Kranken- und Pflegeversicherung bis zu 189 € Zuschuss bekommen.
Laut einer nicht repräsentativen Umfrage bei diversen Anbietern Privater Krankenversicherungen liegen die Kosten für privat versicherte Studierende zwischen 30 und 34 Jahren bei etwa 160 €. Der Preis für eine private Krankenversicherung ist in der Regel einkommensunabhängig und hängt eher vom Alter und Vorerkrankungen ab. Für Vielverdiener kann das ein deutlicher Vorteil sein. Für chronisch Kranke und Eltern mit geringem Einkommen wird das schnell zum Problem. Grundsätzlich solltte dir klar sein, dass eine private Krankenversicherung nicht automatisch immer bessere Leistungen als die gesetzliche bedeutet und du alle Arzt- und Medikamentrechnungen erstmal sebst bezahlen musst. Es erfolgt keine direkte Abrechnung zwischen Arzt und Versicherer. Außerdem gibt es wie beim Auto auch einen Selbstbehalt. Je höher der ist, desto weniger kostet die Versicherung. Private Krankenversicherungen sind durchaus gut und sinnvoll, man sollte sich nur bewusst sein, dass alles Vor- und Nachteile hat.
Kein Problem! Du fährst in den Urlaub und bist nach wie vor in Deutschland immatrikuliert greift ganz normal deine deutsche Krankenversicherung. Planst du einen längeren Auslandsaufenthalt wie z.B. ein Auslandssemester brauchst du zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisende. Die Kosten hierfür werden vom Auslandsbafög übernommen.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Etienne
Danke für eure Hilfe
Luisa
du müsstest einen normalen Teilzeitarbeitsvertrag abschließen. Die Höhe des Einkommens ist dabei egal, allerdings ist das nicht so einfach zu finden, da du für den Arbeitgeber unnötig teurer wirst als wenn du einen Werkstudentenvertrag oder ein geringfügiges Arbeitsverhältnis eingehst. Das Unternehmen zahlt dann nämlich sozialversicherungsbeiträge für dich, die nicht zwingend notwendig sind. Sprich, du sparst nur, weil dein Arbeitgeber die Differenz zahlt.
Als BAföG Empfänger bekommst du mit Ü30 bis 189 € monatlich für deine Versicherung erstattet, wenn du nicht über den Arbeitgeber oder die Familie versichert bist.
LG Luisa
Was denkst du?