Falls du dich in einer schulischen, betrieblichen oder akademischen Ausbildung befindest, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Ausbildungsförderung vom Staat beantragen. Welche Art der finanziellen Unterstützung in deinem Fall in Frage kommt und wie hoch diese ausfällt, klären wir in diesem Artikel:
Ob, womit, in welcher Höhe und wie lange der Staat deine Ausbildung finanziell unterstützt, hängt ganz wesentlich von der Art deiner Ausbildung ab. Einen ersten groben Überblick findest du deshalb in der folgenden Tabelle. Details zu den einzelnen Förderungsarten sind aufgrund der Komplexität in eigens dafür verfassten Artikeln erläutert und entsprechend verlinkt.
Art der Ausbildung | Amt | beantragbare Gelder | Höchstsatz | Gesetz |
---|---|---|---|---|
Schulische Ausbildung | Amt für Ausbildungsförderung | Schülerbafög | 744 Euro | BAföG |
Betriebliche Ausbildung | Agentur für Arbeit | BAB | 622 Euro | SGB III |
Berufliche Fortbildung | je nach Bundesland | Aufstiegs-BAföG | 892 Euro | AFBG |
Studium | Studentenwerk | BAföG | 853 Euro | BAföG |
Wenn du dich in einer schulischen Berufsausbildung befindest oder deinen Schulabschluss nachholst, solltest du Schülerbafög beantragen. BAföG wird Schülern, anders als Studierenden, als voller Zuschuss gewährt und muss später hingegen nicht zurückgezahlt werden. Schülerbafög wird beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort beantragt.
Machst du eine betriebliche Ausbildung und lebst in einer eigenen Wohnung, aber das Azubigehalt reicht nicht für deinen Lebensunterhalt, dann steht dir Berufsausbildungsbeihilfe vom Arbeitsamt zu. Auch BAB ist ein reiner Zuschuss vom Staat, der dementsprechend nicht zurückgezahlt werden muss.
Falls du einen höheren (nicht akademischen) Abschluss wie z.B. Meister anstrebst, dann kannst du diese berufliche Fortbildung mit Aufstiegs-BAföG finanzieren. Aufstiegs-BAföG übernimmt sowohl die Kosten des Bildungsträgers als auch Kosten für die Anfertigung deiner Abschlussprüfung und des gewöhnlichen Lebensunterhalts wie Miete, Lebensmittel, Bekleidung und so weiter.
Studenten aus finanziell schwachen Familien werden vom Staat mit bis zu 853 € BAföG im Monat unterstützt, wenn sie während des Studiums nicht bei ihren Eltern wohnen und selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen. Auch familienversicherten Studierenden im Haushalt ihrer Eltern steht natürlich BAföG zu, jedoch fällt dies dann etwas geringer aus, weil die Zuschüsse für Wohnung und Versicherung wegfallen. Ein Teil des BAföGs ist ein zinsloses Darlehen und muss Jahre nach dem Studium in kleinen Raten zurückgezahlt werden muss. Ebenso kann ein komplettes Auslandsstudium innerhalb der EU mit BAföG finanziert werden.
Möchtest du während des Studiums ein oder zwei Semester außerhalb Europas als Praktikant oder Student verbringen, ist die Beantragung von Auslandsbafög möglich, welches über den genannten BAföG Höchstsatz eine Pauschale für Reisekosten sowie die Kosten für deine Auslandskrankenversicherung in voller Höhe übernimmt. Außerdem gibt es für einige Länder einen Auslandszuschlag, damit erhöhte Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.
Die Ausbildungsförderung lässt durchaus krumme Lebensläufe zu und akzeptiert berufliche Neuorientierung. Deshalb ist es also völlig okay, wenn die Berufswahl, die du mit 16 nach der Realschule getroffen hast, heute nicht mehr zu dir passt. Das Einzige, was du nicht tun solltest, ist den Wechsel ewig hinauszuziehen, denn wenn auch nahezu jede Ausbildung in irgendeiner Art gefördert wird, gibt es teilweise Altersgrenzen für die Ausbildungsförderung. Auch unterstützt der Staat nicht beliebig viele Perspektivwechsel. Also jedes Jahr eine neue Ausbildung anfangen ist auch nicht drin.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Anna
Ich bin Ausländerin und studiere hier mit einem Stipendium. Momentan habe ich ein Urlaubsemester beantragt wegen einer Krankheit und mein Stipendium ist gestopft. Welche finanzielle Hilfe kann ich in Deutschland bekommen, bis ich wieder gesund werde.
Ich wohne allein, habe keine Kinder.
Danke im Voraus!
Anna
Luisa Todisco
ehrlich gesagt, weiß ich das nicht, sowas kommt auf den konkreten Aufenthaltstitel an. Um das zu beantworten hab ich zu. Ich weiß nur ganz sicher, dass BAföG nicht in Frage kommt. Das ist im Urlaubssemester für jeden ausgeschlossen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Wenn du nur fürs Studium nach Deutschland gekommen bist, wird das wahrscheinlich nichts mit staatlicher Hilfe. Hier kannst du auch nochmal eine Experteischätzung kostenlos anfragen: https://tidd.ly/3UqNtF4 Wahrscheinlich wissen die sowas besser als ich.
Was denkst du?