Du weißt es vielleicht noch nicht, aber neben Bafög für Studenten und Schülerbafög, gibt es auch noch andere Formen der finanziellen Förderung für berufliche Qualifizierung. Handelt es sich um eine Erstausbildung zum Gesellen oder zur Fachkraft, solltest du dich über Berufsausbildungsbeihilfe informieren.
Willst du nach deinem ersten Berufsabschluss ohne Studium weiter aufsteigen wollen, ist Aufstiegs-BAföG, umgangssprachlich auch einfach Meister-BAföG genannt, wahrscheinlich das richtige für dich. Hier gilt das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Wer hierfür in Frage kommt, welche Voraussetzungen gelten und wie viel Geld dir zusteht, stelle ich dir im Folgenden vor:
Möchtest du eine berufliche Fortbildung machen, ist es möglich finanzielle Unterstützung in Form von Aufstiegs-BAföG zu erhalten. Typisches Beispiel ist die Meisterlehre für handwerkliche Berufe, warum das Aufstiegs-BAföG umgangssprachlich auch als Meister-BAföG bekannt ist. Wie du in folgender Infografik siehst, bekamen im Jahr 2017 über 152.000 Personen ihre berufliche Fortbildung staatlich subventioniert:
Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 167.000 Personen Aufstiegs-BAföG, davon knapp 2/3 Männer. Am häufigsten wurde Aufstiegsbafög für folgende Ausbildungen bewilligt:
Fast alle unsere Kunden, die Aufstiegsbafög beantragen werden:
Entweder du hast bereits eine anerkannte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und willst nun einen höheren, auf deiner Erstausbildung aufbauenden Abschluss erreichen oder du verfügst über mehrjährige fachlich einschlägige Berufspraxis und möchtest in diesem Beruf nun endlich den entsprechenden Abschluss machen.
Außerdem solltest du deutscher Staatsbürger sein. Als Staatsbürger eines anderen Landes musst du über die bereits genannten persönlichen Voraussetzungen hinaus, weitere BAföG Voraussetzungen für Ausländer erfüllen. Diese beziehen sich allerdings im Wesentlichen auf deinen Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Die Fortbildung muss mit einer öffentlich rechtlich geregelten Prüfung abschließen oder einen als gleichwertig anerkannten Fortbildungsabschluss erzielen. Das sind für gewöhnlich IHK Abschlüsse und Handwerke. Als Faustregel kann man sich merken, dass förderfähige Fortbildungen zu "staatlich anerkannten" Abschlüssen führen. Der Meistertitel sowie Bachelor Professional und Master Professional sind ebenfalls förderfähig.
Komplett ausgeschlossen vom Aufstiegsbafög sind:
Für die ersten fünf Abschlüsse gibt es Studenten BAföG sofern es um Vollzeit- Studiengänge handelt. Der MBA wird staatlich gar nicht gefördert.
Eine Fortbildungsmaßnahme kann nur mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden, wenn sie nachweislich über 400 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten umfasst.
Dabei müssen Vollzeitfortbildungen mindestens 25 Unterrichtseinheiten pro Woche vorsehen und innerhalb von 36 Monaten einen Abschluss erzielen.
Alternativ sind auch Teilzeitfortbildungen mit mindestens 18 Unterrichtseinheiten wöchentlich und einer Gesamtdauer von 48 Monaten förderbar.
In jedem Fall müssen allerdings 400 Unterrichtseinheiten erzielt werden.
Vom Aufstiegs-BAföG werden, sowohl Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro, als auch Kosten für Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks , sowie vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen dem Teilnehmer oder der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten, höchstens jedoch bis zu einem Gesamtbetrag von 2.000 Euro übernommen.
Hinzu kommt ein monatlicher Betrag zur Deckung des Lebensunterhalts während der Fortbildung von bis zu 892 € pro Monat für Teilnehmer einer Vollzeitmaßnahme ohne Rückzahlungspflicht. Dieser Betrag erhöht sich, wenn du verheiratet bist und/ oder Kinder hast wie folgt:
Bedarf | Förderhöhe |
---|---|
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren | bis zu 15.000 € |
Materialkosten | bis zu 2.000 € |
Lebenshaltungskosten bei Vollzeitfortbildung | bis zu 963 € monatlich |
+ Unterhaltsbedarf Ehepartner | 235 € pauschal |
+ Unterhaltsbedarf Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht | 235 € pauschal |
+ Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende, wenn Kind jünger 14 oder behindert | 150 € pauschal |
Wenn du es genauer wissen willst, nutze einfach unseren BAföG Rechner
Bei Teilzeit-Fortbildungen gibt es keine Grenzen. Es ist egal wie viel du nebenbei verdienst und wie reich du bist. Millionäre bekommen den gleichen Zuschuss zu ihren Lehrgangs- und Prüfungskoten wie Hartz4 Empfänger. Klingt unfair, ist aber so.
Um als Teilnehmer*in einer Vollzeitausbildung einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten zu bekommen, solltest du nicht mehr als Mini-oder Gelegenheitsjobs annehmen. Egal wie du es machst, 6240 Euro brutto selbstständiges Einkommen bleibt. Es sei denn, du hast eine Familie zu versorgen (siehe weiter unten). Du darfst zwar mehr verdienen, bekommst dann aber weniger BAföG. Millionäre bekommen diesen Zuschuss gar nicht. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 Euro. Liegst du darüber, kann einen Härtefallantrag gestellt werden z.B. für das selbstbewohnte Eigenheim, Kfz oder Rücklagen für die Existenzgründung.
Dein Unterhaltsbedarf erhöht sich laut § 10 Abs.2 AFBG für den jeweiligen Ehegatten oder Lebenspartner um 235 Euro.
Für jedes deiner Kinder, für das noch Anspruch auf Kindergeld besteht, erhältst du monatlich weitere 235 Euro Aufstiegs-BAföG.
Von deinem errechneten Unterhaltsbedarf wird dann dein eigenes Einkommen und Vermögen sowie Einkommen des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners, sofern es die Freibeträge übersteigt, abgezogen. Folgende Einkommensfreibeträge gibt des:
520 Euro für den/die Antragsteller*in
805 Euro für den/die Ehepartner*in
730 Euro für jedes Kind
Hierbei handelt es sich um bereinigte Beträge. Hinzu kommt eine Sozialversicherubgspauschale von 21,3 %, Steuern und Werbungskosten. Man kann also sagen, dass die gennanten Freibeträge ungefähr dem Nettoeinkommen entsprechen, aber wirklich nur ungefähr! Unter Berücksichtigung der Zusatzpauschalen wird aus dem Einkommensfreibetrag für den Antragsteller selbst 450 Euromonatlich = Minijob. Um auf Nummer sicherzugehen, solltest du unbedingt vorher den obigen BAföG Rechner zu Rate ziehen.
Alleinerziehende erhalten sowohl bei Vollzeit- als auch bei Teilzeitmaßnahmen bis zum Ablauf des Monats, in dem planmäßig der letzte Unterricht abgehalten wird, einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro, monatlich für jedes ihrer Kinder, das jünger als 14 Jahre ist oder mit einer Behinderung lebt.
Seit dem 01.08.2020 gilt: Die Teilnahmekosten teilst du dir mit dem Staat, du musst also nur noch Hälfte die Hälfteder Fortbildunskosten selbst tragen. Für diese Hälfte wird dir ein KfW-Kredit angeboten, den du aber nicht in Anspruh nehmen musst, wenn du nicht möchtest. Wenn du die Abschlussprüfung bestehst, bekommst du auf gesonderten Antrag bei der KfW nochmal 50% erlassen, sodass du tatsächlich nur noch ein Viertel der Teilnahme- und Prüfungsgebühren selbst tragen musst.
Den Rest darfst du behalten.
Machst du dich nach der Fortbildung selbstständig, kannst du bei der KfW beantragen, dass dir die Teilnahme- und Prüfungsgebühren vollständig erlassen werden.
Hast du vor dem 31.07.2020 bereits einen Darlehensvertrag mit der KfW-Bank bezüglich der Ausbildungskosten geschlossen, erhältst du ein neues Kreditangebot mit den neuen Rückzahlungsbedingungen mit 50% statt der vorher vereinbarten 60% Darlehenshöhe.
Antragsfrist für Teilzeitmaßnahmen: Hier werden grundsätzlich keine Unterhaltskosten bezuschusst, also nur die reinen Teilnahme- und Prüfungsgebühren inkl. Materialkosten für die Prüfung. Die Antragsfrist hierfür ist das Ende der Unterrichtszeit. Rechnungen und Formulare müssen vor dem letzten Unterrichtstag eingereicht werden
Antragsfrist für Vollzeitmaßnahmen: Hier gilt es, Aufstiegsbafög so früh wie möglich zu beantragen. Da der Unterhaltszuschuss nicht rückwirkend beantragt werden kann. Rechnungen können jedoch nachgereicht werden.
Nachfolgend findest du eine Liste mit diversen Bildungsanbietern und Fortbildungen, die zu dir passen könnten. Natürlich ist die Liste weit davon entfernt vollständig zu sein. Wenn du keinen Fernlehrgang machen möchtest, empfehle ich dir bei deiner Handelskammer oder IHK anzufragen, welche Aufstiegs-Fortbildungen bei dir vor Ort angeboten werden. Ich habe folgende Fernlehrgänge für dich gefunden:
Für das Aufstiegs-BAföG sind in jedem Bundesland andere Ämter zuständig. Welches BAföG Amt für dich zuständig ist, findest du hier raus. Wir helfen dir gern dabei, deinen Antrag auf Aufstiegs-BAföG zu stellen:
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Liebe Grüße
Vielen Dank!
ja das gibt es. Nennt sich Vorabentscheid. Das beantragt man mit einem einfachen Brief beWelches Amt in deinem Fall zuständig ist, findest du hier: https://bafoeg.studierenplus.de/bafoeg-bafoeg-amt
Vielen Dank für deine schnelle Antwort :-)
Wie verhält es sich denn mit Schulden die mein Mann an Krediten laufen hat? Werden die dann bei ihm berücksichtigt, also das sein "Eigenbehalt" dann steigt?
da sein Vermögen nicht zählt, interessiert sich auch niemand für seine Schulden. Es geht einzig und allein um seine Einnahmen.
Irgendwie spinnt das Programm gerade. Ich schreibe mein Anliegen erneut.
Seit August 2022 beziehe ich Aufstiegsbafög. Ich bin 34 Jahre jung und habe 2 Kinder. Ggf.erhalte ich in den nächsten 3 Jahren einen Heiratsantrag.
Ich habe gelesen das man für den Ehemann genauso wie für die Kinder, je 235€ dazu erhält.
Können Sie mir die Verdienstgrenzen des Mannes nennen? Er hat auch noch einen großen Sohn für den er Unterhalt bezahlt. Auch ist er Hauseigentümer, ich stehe jedoch nicht im Grundbuch drin.
Laufe ich Gefahr das mein Bafög bei Heirat gekürzt wird oder erhalte ich mehr?
hier findest du alle Freibeträge für dich und deinen Ehemann. Sein Vermögen spielt für dich keine Rolle. Solange du nicht im Grundbuch stehst, interessiert das Amt das Haus nicht. Ob du mehr oder weniger BAföG bekommst, hängt allein vom Einkommen deines Mannes ab. Es stimmt zwar, dass sich dein Bedarf um 235 Euro erhöht, das heißt aber nicht auromatisch, dass du 235 Euro mehr als vor der Hochzeit bekommen wirst. Versuch's mal mit unserem kostenlosen BAföG Rechner. Der funktion für jede Art von BAföG https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
Ich hätte eine Frage zum Thema Zurückzahlen. Mich interessiert folgendes. Wenn ich Aufstiegs BAföG beantragen und bis zum Ende zur Fortbildung gehe und die Prüfung nicht bestehe (auch beim zweiten mal nicht),
muss ich dann das Geld zurückzahlen ??
Damit meine ich nur das Bafög nicht den KFW Kredit.
Lg
soweit ich weiß, ja, aber ich hab damit noch keine Erfahrungen gemacht, von daher weiß ich es nicht ganz sicher. Frag am besten dein Amt.
leider ja. Wahrscheinlich wäre es finanziell besser, wenn sie auszieht. Vielleicht ändert sich das mit dem Bürgergeld. Was das betrifft, bin ich mir aber auch noch nicht sicher.
Mein Sohn macht eine Erzieherausbildung und bekommt jetzt ab November Aufstiegs-Bafög, muss ich das der Kindergeldkasse melden? Oder anders gefragt, hat er noch Anspruch auf Kindergeld?
Gruß,
Tim
nein. das hat nichts miteinander zu tun.
Ich habe eine Frage zum Aufstiegs Bafög
Ich mache aktuell die Weiterbildung zum Wirtschaftsfachwirt. Leider habe ich zum 2 mal die Prüfung nicht bestanden und habe noch einen Versuch. Hier ist meine Frage , ob ich das erhaltene Aufstiegs Bafög zurück zahlen muss wenn ich die Prüfung nicht bestehen sollte ? Bei dem kfw Darlehen muss ja eine Rückzahlung stattfinden da ich es in Anspruch genommen habe.
das weiß ich nicht mit Sicherheit, aber ich glaube schon, dass du es dann zurückzahlen musst. Das müsste ich aber rechchieren, um das genauer sagen zu können und dafür ist die Kommentarspalte nicht da. Hier geht's zum Aufstiegsfortbildungsgesetz: https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/das-gesetz/das-gesetz-im-wortlaut/das-gesetz-im-wortlaut_node.html
beantrage einen Vorschuss bei deinem BAföG Amt. Dazu sind sie verpflichtet, wenn du 8 Wochen nachdem du alle verlangten Unterlagen eingereicht hast, noch kein Geld bekommen hast. Rein rechtlich dürftest du das BAföG Amt sogar wegen Untätigkeit verklagen. auch Ämter müssen sich an Fristen halten, auch wenn sie unterbesetzt sind. https://www.studierenplus.de/bafoeg/untaetigkeitsklage/
Ich mache Dual Ausbildung Erzieher und studiere Pädagogik der Kindheit. 2 Jahre machen wir auch vollzeit in der Schule außer Dienstags. Da sind wir in die Uni und an dem Tag gibt es Englisch und Mathe für diejenigen die, Abitur schreiben wollen. Da müssen wir nicht hin, weil wir es schon haben…
Die Frage wäre jetzt, habe ich Anspruch auf Aufstiegsbafög?
Danke im Voraus
ich verstehe gsr nicht, was du da machst. Bei Erziehern gibt es viele verschiedene Ausbildungsformen, die fast alle in irgendeiner Form förderfähig sind.
Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/ausbildungsfoerderung/
Ist das ein duales Bachelorstudium mit Betrieb und Uni oder eine duale Berufsausbildung im Betrieb mit Berufsschule? Für ersteres gibt's Studenten-BAföG, für letzteres BAB. Oder ist das eine erufsbegleitende schulische Eventuell könnte es auch Schülerbafög sein.Ausbildung staatlich geprüften Erzieherin? Dann gibt es Aufstiegsbafög als Zuschuss für die Schulgebühren.
ich mache derzeit den staatl. geprüften Techniker auf Teilzeit und gehe nebenher arbeiten. Ich merke nun jedoch, das Vollzeit für mich besser wäre und würde gerne zu Vollzeit wechseln. Im Internet habe ich gelesen, dass das wohl möglich wäre. Darüber informiere ich mich aber noch in der Schule.
Nun meine Frage: Ich müsste mich ja dann selbst krankenversichern (freiwillig gesetzlich). Hast du zufällig eine Ahnung, ob es dort eine Form der Krankenversicherung für Schüler gibt? Ich bin 32, ledig und wohne allein. Andere Vollzeitschüler die älter als 25 sind, müssen das ja auch irgendwie gemacht haben.
Liebe Grüße Kevin
ich glaub, Schüler dürfen dann auch in den Studierendentarif mit rein, bin aber nicht 100% sicher. . Eine Versicherung extra für Schüler kenne ich zumindest nicht. Notfalls ist es eine normale freiwillig gesetzliche Versicherung, deren Höhe abhängig vom Einkommen ist.
ich habe Ende August die Ausbildung zum Erzieher begonnen. Davor habe ich ca. 1 Jahr ALG II bezogen.
Habe ich trotzdem Anspruch auf Aufstiegsbafög, denn das Jobcenter meint, es ist mit Beginn der Ausbildung nicht mehr für mich zuständig.
LG
Stimmt und in den meisten Fällen erfüllen die meisten Erzieher die Voraussetzungen fürs Aufstiegsbafög. Alternativ geht aber auch Schülerbafög.
ich mache derzeit eine Ausbildung zur Erzieherin, die drei Jahre dauert. Ich habe Aufstiegsbafög besntragt und nur für 6 Monate bewilligt bekommen. Das 2. Semester wurde abgelehnt, da ich ein Praktikum in der Zeit absolvieren muss.
Könnte ich für das 2. Semester den Schülerbafög für 6 Monate beantragen oder ist das nicht erlaubt?
as kannst du gern tun. Dein Praktikumsgehalt wird aber vo m BAfög abgezogen.
ich mache gerade die Weiterbildung zum Wirtschaftsfach via IHK als Vollzeitkurs.
Dieser geht bis Mitte November. Die Tage darauf sind direkt die letzten schriftlichen Prüfungen.
Die abschließende mündliche Prüfung (Fachgespräch) ist jedoch erst Anfang März 2023.
Ich werde in der Zwischenzeit 20h/Woche arbeiten.
Nun meine Frage:
Erhalte ich auf Antrag von Mitte November bis zum Fachgespräch im März eine Förderung während der Prüfungvorbereitungsphase (Formblatt G)?
Oder bezieht sich die Prüfungsvorbereitungsphase nur auf die schriftlichen Prüfungen? Somit würde sich die Frage erledigen.
Aktuell bekomme ich bereits Aufstiegsbafög.
Liebe Grüße
Andi
Formblatt G ist nur ein Übergangsdarlehen von maximal 3 Monaten.. 1. Die Leistungen werden bis zu dem Monat gewährt, in dem der letzte Prüfungstag liegt. Das dürfte theoretisch dein Fachgespräch sein 2. Das wäre keine richtige Förderung, sondern ein dreimonatiges Übergangsdarlehen. Du musst es also zurückzahlen und würdest auch im März nichts mehr bekommen.
möchte gern als 2.Ausbildung den Erzieher lernen, diese Jahr noch gern.
Mir wurde mitgeteilt an der Schule, dass ich das Aufstiegs BAföG dafür beantragen könnte.
Ist die Beantragung, vom Vermögen der Familie abhängig!
Wird es auch die 3 Jahre bezahlt? Was müsste man alles zurück zahlen.
Könnte ich erst die Ausbildung beginnen, wenn der Antrag bewilligt ist?
Viele Grüße
Nicole
Wenn deine Schule das sagt, wird es wohl stimmen, allerdings bekommst du maximal 2 Jahre Aufstiegstbafög. Für das dritte Jahr müsstest du Schülerbafög beantragen. Das Vermögen der Familie ist egal. Nur dein eigenes Vermögen über 45.000 ist relevant.
Ich bin ein Krankenpfleger, möchte aber jetzt Ausbildung bzw. Fortbildung zum Fahrlehrer (Vollzeit)machen.
Kann ich das Aufstiegsbafög beantragen?
Liebe Grüße
wenn die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden (a 45 Minuten) vorsieht, dann ja.
Liebe Grüße
Fortbildungen bauen nicht unbedingt auf der Erstausbildung auf. Das ist sogar eher selten der Fall im Gegensatz zur Weiterbildung, die einen engen fachlichen Bezug zum ausgeübten Beruf hat.
Wie ist das mit dem Darlehen? Kann ich auch einfach nur die Förderung bekommen und den Rest selber bezahlen? Also ohne das Darlehen in Anspruch zu nehmen ?
Bzw. Ist es schlauer das selber zu bezahlen, oder das Darlehen zu nehmen?
Lg
ja das kannst du. Was für dich persönlich besser ist, kann ich nicht beurteilen.
Ich bin 52 Jahre alt, bin Fachwirtin für Ganzheitskosmetik und Wellness.
Seit 16 Monaten arbeite ich in einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen. Mein Arbeitgeber hat mir das Angebot für ein duales Studium in Sozialarbeit gemacht. Ich lebe mit 2 Söhnen (beide über 18) alleine.
Kann ich das Aufstiegsbafög beantragen?
LG Sabine
Nein, das wäre normales Studentenbafög mit Antrag auf Verschiebung der Altersgrenzee.Die Voraussetzungen für BAfög nach dem 45. Geburtstag findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-altersgrenze/
ich bin fertige sozialpädagogische Assistentin und möchte mit der Erzieherausbildung starten. Ich bin bis dato Pflegekind gewesen, falle aber mit jetziger Volljährigkeit aus der Dauerpflege und muss mich selbst versorgen. Ich habe schon viel über Bafög gelesen und bin echt unsicher, was das Richtige für mich ist. Es gibt die Möglichkeit, die Erzieherausbildung in 2 oder 3 Jahren für mich zu machen. Wegen meiner Vorbelastung möchte ich den 3-Jahres-Weg gehen. Ich werde dann im Wohnheim der Schule wohnen. Hier nun meine Fragen:
Hätte ich Anspruch auf beide Bafög-Formen Schüler-Bafög und Aufstiegs-Bafög? Wenn ja, welche ist besser für mich. Meine leiblichen Eltern verdienen nichts.
Wie wäre die Lage, wenn ich mich vorher von meinen Pflegeeltern adoptieren lasse?
Lieben Dank für deine Unterstützung im Voraus. Herzlichst, Agnes
Wird das Aufstiegs-Bafög auch 3 Jahre gezahlt, wenn die Vollzeitschule über 3 Jahre geht?
Aufstiegsbafög ginge nur, wenn die Erzieherausbildung nur 2 Jahre Unterricht vorsieht. Wenn das dritte 3 ein Praxisjahr ist, müsste du fu für dieses 3. Jahr Schülerbafög beantragen. Wenn es sich um eine Teilzeitausbildung handelt, funktioniert nur Aufstiegsbafög, aber auch nur als Zuschuss zu Teilnahme und Prüfungsgebühren, die Erzieher für gewöhnlich nicht haben. Also würde Teilzeit komplett ausfallen. Was das andere angeht sind wir im Unterhaltsrecht, wofür ich qualifiziert genug bin um dir da etwas zu raten.. Frag da lieber mal das Jugendamt. Die kennen sich damit beser aus.
ich habe Aufstiegs-BaföG für meine Erzieherausbildung in Vollzeit, die im September 2022 beginnt beantragt.
Ich lebe mit Ehenann und 2 Kindern die noch Anspruch auf Kindergeld haben. Mein Mann erhält eine berufsunfähigkeitsrente. Wir wohnen in unserem eigenen Haus die noch auf Finanzierung läuft. Wir beide haben kein Vermögen über 45000€
Wieviel Aufstiegs-BaföG stehen mir zu? Danke und
Viele Grüße
Nafiye
Folgendes steht dir zu. Habe vor kurzem erst afbg Bezogen mit Ehefrau und 5 Kinder
Grundbedarf nach dem AFBG: 963 Euro
zuzüglich für den Ehepartner: 235 Euro
zuzüglich je Kind 235 Euro: x Anzahl Kinder
der aktuelle Höchstsatz beim Aufstiegsbafög liegt bei 963 Euro monatlich. Pro Kind kommen nochmal 150 dazu. Mit unserem Rechner bekommst du ein persönliches Ergebnis, mit dem du sicherlich mehr anfangen kannst. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
Ich beginne ab September 2022 meine Ausbildung zur Erzieherin (vorher abgeschlossene Ausbildung: Sozialassistentin). Die Ausbildung ist in Vollzeit (2 Jahre Vollzeitschule mit Praktika und 1 Anerkennungsjahr). Aufstiegs Bafög ist bereits beantragt. Es muss lediglich noch eine Bescheinigung der Schule nachgereicht werden, die ich erst bei Beginn im September erhalten werde. Ich wohne noch bei meinen Eltern und bin familienversichert (unter 25) - auch bis Ende der Ausbildung.
Meine Fragen:
1) Bekomme ich auch den Anteil "Wohnbedarf"? Obwohl ich noch bei meinen Eltern wohne? Oder wäre es sinnvoll mich meldetechnisch bei meinem Freund (dort verbringe ich eh die meiste Zeit) anzumelden? Würde dort eine Anmeldung als "Zweitwohnsitz" ausreichen? Kann ich dies dann nachträglich im Antrag, der schon länger gestellt ist, korrigieren lassen?
2) Wem steht der "Erhöhungsbetrag" zu?
3) Wie sieht es nach den 2 Jahren Vollzeitschule aus? Habe ja evtl. 3-4 Monate Leerlauf zwischen Schule und Anerkennungsjahr. Wird dort das Bafög auch gezahlt?
Vielen lieben Danke vorab für die Antworten.
beim Aufstiegsbafög bekommt jeder den Wohnbedarf von 360 Euro monatlich, egal wo er oder sie wohnt. Der Erhöhungsbetrag von 60 Euro steht ebenfalls jedem zu. Kurzgesagt: Du bekommst 963 Euro Aufstiegsbafög sofern du nicht mehr als 6240 Euro jährlich verdienst und auch nicht mehr als 45.000 Euro Vermögen hast. Im Anerkennungsjahr bekommst du aber gar nichts. Aufstiegsbafög fördert nur den Unterricht.
Danke euch :)
Die Quelle ist §10 Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Anscheinend hab ich mich um 4 Euro verrechnet. Es sind nämlich 963 Euro Zuschuss zu Lebenshaltungskosten.
der Unterricht darf nicht länger als 2 Jahre dauern und muss innerhalb von 3 Jahren abschließen. Eine vorherige Berufsausbildung ist nicht zwingend erforderlich. Du musst nur die Zulassungsvoraussetzungen der Schule erfüllen. Wenn du eine berufsbegleitende Ausbildung machst (Teilzeit), muss die Abschlussprüfung innerhalb von 4 Jahren stattfinden.
ich habe im August 2021 ein berufsbegleitendes Studium zur staatlich anerkannten Heilpädagogin auf einem Berufskolleg begonnen und einen Antrag auf Aufstiegsbafög gestellt. Dieser ist bis jetzt immer noch nicht entschieden. Das heißt dann aber, wenn ich richtig informiert bin, dass ich keinen monatlichen Unterhalt bekomme, da der nicht rückwirkend bezahlt wird, richtig?
Die zweite Frage, die mich beschäftigt ist: bekomme ich das Bafög, wenn ich Krankengeld erhalte?
Vielen Dank für eine Rückantwort.
Liebe Grüße Nicole
man kann zwar nicht rückwirkend BaföG beantragen, bekommt die Bearbeitungszeit nachgezahlt. Wenn das Amt ein Jahr braucht, um deinen Antrag zu bearbeiten, obwohl du alle notwendigen Unterlagen eingereicht hast, bekommst du das eine Jahr auch noch auagezahlt.
ich beginne im September die Ausbildung zur Erzieherin. Ich habe eben die Ausbildung zur Kinderpflegerin (SPS) abgeschlossen. Für die zwei Jahre Vollzeitschule habe ich ja das Anrecht auf das Aufstiegsbafög (das monatliche)
Muss ich das Aufstiegs-Bafög zurückzahlen?
Ich bin ein bisschen verwirrt. Manchmal lese ich, mann muss es Anteilig zurückzahlen, manchmal, dass man es nicht zurückzahlen muss…
Kann auch sein, dass einige Infos veraltet sind. Aktuell gilt, dass beim Aufstiegsbafög müssen 50 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zurückgezahlt werden müssen, wenn man denn überhaupt welche hat. Der Rest ist rückzahlungsfrei. Das war früher anders.
ich möchte im August eine Weiterbildung zum Betriebswirt an der IU International als Fernlehrgang in Vollzeit absolvieren. Ich habe im Mai meine Erstausbildung zum Automobilkaufmann abgeschlossen. Nun meine Frage zum Aufstiegsbafög: Mir hat jemand gesagt, dass man nur Aufstiegsbafög bekommt, wenn am ende eine Art Abschlussprüfung zu machen ist. Leider ist das bei mir nicht der Fall.
Ich lese im Internet immer immer verschiedene ansichten. Manche sagen ich würde es bekommen und manche nicht.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Niklas Rosenbaum
es muss eine Fortbildung sein, die nicht mehr als 2 Jahre Unterricht vorsieht und innerhalb von drei Jahren einen staatlich anerkannten Abschluss vermittelt. Ein einfaches Teilnahmezertifikat reicht nicht.
ich habe Bachelor abschluss in meinem Heimatland als Elektroniker bekommen.
Darf ich als Aufstieg Bafög bekommen?
Viele Grüße
kommt wahrscheinlich drauf an in wiefern dein Bachelorabschluss in Deutschland anerkannt wird.
Viele Grüße
ehrlich gesagt bin ich mir nicht ganz sicher, ob Aufstiegsbafög nach einem abgeschlossenen Bachelorabschluss noch möglich ist. Ich würde es einfach beantragen. Schülerbafög ist in jedem Fall ausgeschlosse. Vielleicht ginge Wohngeld, aber dafür verdienen Erzieher oft zu viel. Einfach versuchen. Mehr als ablehnen können die nicht. Mit Antrag, bekommst du vielleicht Geld, ohne Antrag definitiv nicht.
was genau meinst du? Du bekommst ganz normales Kindergeld wie immer + 235 Euro monatlich mehr BAföG pro Kind. Alleinerziehende bekommen dann nochmal weitere 160 Euro pro Kind oben drauf.
meinen Informationen nach erfülle ich nicht die Kriterien für die Beantragung von Schüler Bafög?
Mir wurde gesagt, dass ich, da ich 44 Jahre alt bin, vor meinem 30. Lebensjahr mein Kind bekommen haben musste. Ich habe meine Tochter mit 33 bekommen. Weißt du, ob das so stimmt??
Vielen Dank!
P.S. Ich habe auch erfahren, dass die Altersgrenze für Schüler Bafög angehoben werden sol auf 45 Jahren ab diesem Sommer.
ja das stimmt. Allerdings soll die Altersgrenze zum Wintersemester 22/23 auf 45 angehoben werden. Ich würde es also einfach später nochmal versuchen, wenns dann noch nicht zu spät für dich ist.
ich möchte am 1.8. mit einer Ausbildung zur staat. anerkannten Erzieherin beginnen. Dafür möchte ich Aufstiegs Bafög beantragen. In Berlin finden die zwölf Monate Praktikum im 2.,3. und 5 Semester statt, nicht wie in anderen Bundesländern im 3. Ausbildungsjahr. In der Zeit wird kein AFBG gezahlt. Meine Frage ist, wie soll ich in der Zeit meinen Lebensunterhalt sicher stellen?
Außerdem ist meine Frage welche andere Sozialleistung ich zusätzlich zum
Bafög erhalten kann? Eine Aufstockung vom Jobcenter, Wohngeld oder Kinderzuschlag ( damit meine ich nicht den Kinderbetreuungszuschlag, der mit dem AFBG ausgezahlt wird)??
beantrage für das Praktikum Schülerbafög. Das ist kein Problem, wenn es eine Vollzeitausbildung ist.
ich habe im Oktober 2021 den Antrag für den Aufstiegs- BAföG gestellt. Am 25.04.22 fängt nun der erste Kurs an und ich habe nur den Bescheid bekommen,das mein Antrag vorliegt. Ich mache den Meister in Vollzeit. Die Handwerkskammer Bielefeld sagt mir ich muss aber in Vorkasse gehen. Das Geld habe ich nicht . Außerdem habe ich ein Kind und muss ab dem 25.04 auch die Krankenkasse selbst zahlen. Falls bis zum 25.04 kein Geld kommt, kann ich aus dem Vertrag mit der Handwerkskammer raus? Da ich nicht am Kurs teilnehmen kann , weil das Geld nicht überwiesen ist. Welche Möglichkeiten habe ich?
zunächst würde ich mal beim Amt nachfragen, warum sie dir noch keinen Bescheid geschickt haben. Wenn du seit Oktober gar nichts von denen gehört hast, ist dein Antrag vielleicht nie angekommen und du musst einen neuen stellen. Das solltest du ganz schnell klären, um deinen Anspruch für april zu sichern. Ob du aus dem Vertrag wieder rauskomst, musst du den Veranstalter fragen. Ich kenne die Vertragsbedingungen ja nicht und die sind nicht unbedingt bei jedem Veranstalter identisch.
Ich möchte eine Weiterbildung zum Elektromeister machen. Ich bin verheiratet, meine Frau hat einen Sohn mit in die Ehe gebracht und wir haben ein gemeinsames Kind ( also 2 Kinder im gemeinsamen Haushalt).
Mir wurde der MeisterBafäg bewilligt aber der Sohn meiner Frau wurde nicht anerkannt mit der Begründung es ist nicht mein leibliches Kind. ist das so richtig?
Liebe Grüße Marco
ich bin diesbezüglich kein absoluter Pro, dazu kommt das bei meinen Kunden zu selten vor, aber in §10 Abs. 2 AFBG steht: "Der Unterhaltsbedarf erhöht sich [...] für jedes Kind, für das er oder sie einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz hat"
Ich interpretiere das so, dass du persönlich keinen Kindergeldanspruch für ihn hast und deshalb keinen zusätzlichen Bedarf für ihn bekommst. Könnte aber auch sein, dass ich das falsch interpretiere. Beim normalen BAföG spielt das Kindergeld nämlich keine Rolle, da zählt nur der Wohnsitz. Ergibt auch mehr Sinn. Oder hat er zu viel eigenes eigenes Einkommen (z.B. Unterhalt), das gegengerechnet wird? Den Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro bekommen definitiv nur Alleinerziehende, was du nicht bist, den meinst aber vermutlich auch gar nicht.
Wir sind nicht verheiratet.
Sein Einkommen wird somit nicht angerechnet ?
Und gelte ich dann als alleinerziehend?
der Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 für dich + 2.300 pro Kind. Schulden und Vermögen müssen zwar separat angegeben werden, werden vom Amt aber miteinander verrechnet. Ein angemessenes Eigenheim kann auf Antrag aber auch aus der Berechnung rausenommen werden. Alleinerziehend bedeutet, dass man keinen Patner hat, der sich kümmern kann. Wer mit Kind und Partner zusammenlebt ist nicht alleinerzehen, nur ledig. Und ja, sein Eikommen spielt keine Rolle solange ihr nicht heiratet.
Ich fange im Sommer Erzieherausbildung an und möchte das Aufstiegs-BAFöG beantragen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. In der Lohnsteurbescheinigung für 2021 steht, dass Bruttoarbeitslohn 48.000
Ist. Habe ich trotzdem die Chancen das Aufstiegs-BAFöG zu bekommen?
dein Einkommen 2021 ist völlig egal. Es zählt nur das Einkommen deines Mannes aus 2020 und dein Einkommen während der Ausbildung.
ich habe auch eine Frage. Ich bin mit meiner Weiterbildung im Juli 2022 fertig. Meine erste Prüfung liegt Ende Mai 2022. Mein Verantwortlicher für das Aufstiegsbafög hat mir einen Zettel zukommen lassen, dass die Förderung nur bis zur ersten Prüfung gewährleistet wird. Sprich ich würde für den Monat Juli keinen Anspruch mehr haben. Der Bewilligungszeitraum ist auch nur bis zum .31,. Mai 2022 abgegeben.
Ich brauche allerdings das Geld für den Monat Juli, da ich ab dem 01.08. erst eine neue Stelle anfange. Können Sie helfen?
du kannst mit Formblatt G ein Übergangsdarlehen für Juni und Juli beantragen. Im Gegensatz zum eigentlichen Aufstiegsbafög musst du das aber später komplett zurückzahlen.
mir wurde mitgeteilt das Sie mit hier Auskunft geben können.
Ich werde eine Weiterbildung beginnen und möchte Aufstiegsbafög beantragen.
Hier beträgt die Summe aktuell 892€.
Muss ich dennoch selbst eine Beitrag an die Krankenversicherung zahlen?
Oder bin ich über meine Eltern versichert?
Ich bin 28 Jahre alt.
Meine Frage ist ob ich den vollen Betrag erhalten werde, wenn ich alleine wohne oder ob es sonst noch Bedingungen gibt.
Und ob es andere Kosten gibt die auf mich anfallen wrden, wie mit der Krankenversicherung, die ich berücksichtigen muss.
Haben Sie vielen Dank!
Aufstiegsbafög entspricht von der Berechnung dem Schülerbafög für Fachschulklassen mit vorher abgeschlossener Berufsausbildung. Das wären nach aktuellem Stand: 398+60 Grundbedarf+ 325 eigene Wohnung + 84 eigene Krankenversicherung + 25 Euro eigene Pflegeversicherung. Daraus ergeben sich 892. Würdest du also weiter bei deinen Eltern wohnen und familienversichert sein, nur 458 Euro zu. Die Familienversicherung gibt es ab 25 aber nicht mehr, sodass du dich ohnehin selbst versichern musst. Daraus ergibt sich dann567 Euro Förderung. Zusätzlich bekommst du 50% der Teilnahme und Prüfungsgebühren erstattet. Im Gegensatz zum Schülerbafög spielt das Einkommen der Eltern sowie dein Alter keine Rolle.
super, vielen lieben Dank dir!
Also den Erhöhungsbetrag von 60 Euro erhalten auch alle ohne Bedingungen?
Ein normales Auto darf man ja ebenfalls besitzen ohne das es angerechnet wird richtig?
Tut mir leid, leider ist das ganze echt undurchsichtig.. :-)
Das sind 60 Euro Bedarf also nicht das, was jeder in jedem Fall bekommt. Sondern nur, was jeder in jedem Fall theretisch braucht, sprich du brauchst 60€ mehr als Schüler. Also 458 Grundbedarf statt 398 Euro Grundbedarf. Wie viel du tatsächlich bekommst hängt von deinem Einkommen und Vermögen ab. Dein Vermögensfreibetrag liegt bei 45.000 Gesamtvermögen. Autos sind also nicht grundsätzlich anrechnungsfrei, machen in der Regel aber auch keinen Unterschied. Mehr als 45.000 Euro Vermögen habe ich bisher seh selten gesehen.
Für jemanden, der sich seit Jahren damit befasst, ist das meiste halbwegs logisch und weil Otto-Normal-Verbraucher natürlich keine Lust, Zeit und Notwendigkeit verfügen sich jahrelang mit Ausbildungsförderung zu beschäftigen, tun wir das für euch ; und lassen euch mit diesen Posts daran teilhaben.
Ich habe im Januar BAföG beantragt und leider eine Ablehnung erhalten:
Ich habe 2 Jahre lang eine Ausbildung zur Sozialassistentin abgeschlossen und danach direkt die drei Jährige Erzieher Ausbildung (Soz. Ass. War Vorrausstzung für Aufnahme an Fachschule zur Erzieherin)
Beide Ausbildungen waren durch ein Schülerbafög finanziert.
Nach über 3 Jahren Erwerbstätigkeit habe ich ein Studium in Sozialpädagogik- und Management begonnen. Dieses Studium konnte ich nur aufgrund der Erziehrin Ausbildung antreten. Dafür wurden mir sogar zwei Semester "gutgeschrieben" und ich begann das Studium im 3. Semester.
In meiner Ablehnung wird begründet, dass ich a. schon zwei berufsqualifikationen habe b. Die Erzierherin Ausbildung nichts mit dem Sozialpädagogik Studium zu tun hat und ein grundständiges Studium darstellt und c ich weder an einem Koleg oder an einer Fachoberschulklasse die Hochschulreife erlangt habe, sondern an einer Fachschule. Für den Einstieg in das Studium musste ich keine Prüfung ablegen. Es erfolgte eine vom Kultusministerium beschlossene "pauschale Anrechnung".
Ein sehr individueller Fall... Vielleicht weißt du weiter... :-)
Liebe Grüße
soweit ich weiß ist das rechtens und leider wirklich unfair. Hättest du die Erzieherausbildung in einem Bundesland gemacht, in dem der Sozialassistent nicht nötig ist (z.B. Berlin), wäre BAföG jetzt kein Problem. Wie du deine FHochschulzulassung erlangt hast, ist in so einem Fall egal.
leider nicht, tut mir leid. Rückwirkende Anträge gibt's nicht. Dein Anspruch besteht erst ab dem Erstantrag.
Danke im Voraus.
Liebe Grüsse
Die 5400 Euro beziehen sich ausschließlich auf nicht selbstständige Arbeit. Das hat nichts mit Unterhalt oder irgendwelchen anderen Einnahmen zu tun.
ich mache eine Ausbildung zur Erzieherin und bekomme das Aufstiegs-BAFÖG. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Noten nicht zur Prüfung zugelassen werde. Da ich die Ausbildung nicht schaffen werde, muss ich an dieser Stelle mit der Ausbildung aufhören. Muss ich die geleistete Förderung in vollem Umfang zurück zahlen? Muss das sofort geschehen?
§7 Abs. 1 AFBG besagt "Abweichend von § 11 Absatz 2 Satz 2 endet die Förderung, wenn die Maßnahme vor dem Ablauf der vertraglichen Dauer vom Teilnehmer oder der Teilnehmerin abgebrochen oder vom Träger gekündigt wurde." Ich finde nichts dazu, dass man im Falle eines Abbruchs etwas zurückzahlen muss sofern man während der Förderung regelmäßig teilgenommen und sich um einen Abschluss bemüht hat. Wenn du aber weißt, dass du nicht abschließen wirst, musst du abbrechen und das dem Amt unverzüglich mitteilen. Das bis dato ausgezahlte Aufstiegsbafög kannst du behalten. So ist das auch bei allen anderen BAföG Arten.
dreijährige praktische Ausbildungen sind nicht förderfähig. Dafür gibt's Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Arbeitsamt, aber auch nur, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und sie nicht zu viel verdienen. https://www.deinausbildungsplus.de/finanzen/bab/
Meine Freundin, welche mit mir zusammenwohnt, macht derzeit eine 3 jährige Fortbildung zur staatl. Anerkannten Erzieher*in.
Nun bezieht sie seit 24 Monaten Afbg zum Lebensunterhalt. In ihrem letzten Jahr hat sie ungefähr 8 bis 9 Monate Praxis, ohne Einkünfte aus dieser Arbeit. Ist es möglich für das letzte Jahr noch Afbg zu beziehen? Wenn diese Unterstützung wegfällt, wird es dann finanziell eher schwierig für uns.
Aufstiegsbafög ist auf 24 Monate begrenzt, aber sie kan Schülerbafög beantragen.
ich bin keine Expertin für Unterhaltsrecht. Soweit ich weiß, hat das aber nichts mit Aufstiegsbafög zu tun. Die Unterhaltspflicht erlischt sobald du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Im Zweifelsfall musst du einen Anwalt fragen.
Aufstiegsbafög wird für maximal 24 Monate gezahlt. Kann es sein, dass die bei dir im April ausgeschöpft sind? Oder endet da vielleicht dein Bewilligungszeitraum von 12 Monaten? Dann wäre ein Antrag auf Weiterförderung fällig.
ja genau wie beim normalen BAföG sind 5400 Euro brutto jährlich anrechnungsfrei. Dabei ist egal, ob du 12 x 450 Euro verdienst oder alles an einem einzigen Tag erwirtschaftest. Einkommen aus selbstständiger Arbeit ist der Freibetrag 1000 Euro geringer. Also nur 4.400 Gewinn pro Jahr. Die sind nicht zusätzlich zu den 5400. Das wird anders berechnet und ist zu kompliziert, um es hier aufzudröseln. Du kannst im Zweifelsfall einfach unseren BAföG Rechner oben im Artikel nutzen.
Ich bin 22 Jahre alt und Arbeite als Gesundheits- und Krankenpflegerin. Nebenher mache ich mein Abitur auf Zweitem Bildungsweg in der Abendschule. Da mir mein Beruf im Krankenhaus und das Abitur zu viel wird, möchte ich mein Beruf kündigen und das Aufstiegs Bafög beantragen. Ich wollte fragen ob meine Umstände es zulassen das ich Bafög bekomme.
Liebe Grüße
Lili
dafür gibt es Schülerbafög. Aber auch nur, wenn das eine Vollzeittätigkeit ist. Das wäre in so einem Fall auch elternunabhängig. Wie viel es wird, kannst du mit unserem BAföG Rechner herausfinden: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/ Schülerbafög muss man nicht zurückzahlen. Ein anschließendes Studium ist ebenfalls förderfähig.
Ich möchte 41 Jahre, vom Rettungssanitäter in die Ausbildung zum Notfallsanitäter gehen. 3 jährige Ausbildung. Da ich mit meiner Freundin zur Miete wohne und Schulden habe, bleibt vom Ausbildungsgehalt nichts übrig.
Ist der hochstsatz wahrscheinlich? Und beläuft sich dieser dann über den Zeitraum der Ausbildung? Und der Zuschuss müsste ich nicht zurückzahlen?
Vielen Dank im voraus für die Antwort.
beim Aufstiegsbafög bekommt jeder den Höchstsatz von 892 Euro (rückzahlungsfrei) monatlich, der weniger als 5400 Euro pro Jahr verdient und weniger als 45.000 Euro Vermögen besitzt. Es werden aber nur 2 Jahre gefördert und das auch nur, wenn das 3. Jahr ein Praxisjahr ist. Duale Ausbildungen sind nicht förderfähig. Ob dir überhaupt Aufstiegsbafög zusteht, kann ich nicht abschätzen, aber es schadet nicht, einen Antrag zu stellen.
ich (26) bekomme seit Aug 2021 Aufstiegsbafög als Erzieher und werde demnächst ausziehen. Habe ich zusätzlich zum Förderungsbetrag noch Anspruch bei einer anderen Behörde (Wohngeldstelle, Jobcenter etc.) auf Wohnhilfe/Wohngeld/Mietzuschuss?
LG, Tom
da bin ich mir nicht sicher, aber ich denke eher nicht. Fürs Jobcenter wäre grundvoraussetzung, dass du dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Stunden pro Woche zur Verfügung stehst. Du musst also vermittelbar sein, was du bei einer Vollzeitausbildung nicht bist. Wohngeld ist wiederum ausgeschlossen, wenn man eine andere Leistung erhält, die Wohnbedarf bereits berücksichtigt. Ich denke, dass das beim Aufstiegsbafög der Fall ist, auch wenn es dafür keinen ausdrücklichen Bedarfssatz wie bei den Schülern und Studenten gibt. Ich würde es einfach versuchen. Gibt ja nichts zu verlieren.
mein Antrag zum Aufstiegsbafög ist eingereicht und wird zur Zeit bearbeitet.
Ich bekomme (voraussichtlich) ab Anfang kommenden Jahres eine monatliche Zahlung aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wird diese "Einnahme" dann angerechnet?
ich nehme an, dass das sowas wie eine Art Rente ist und die werden angerechnet: "Leibrenten, einschließlich Unfallrenten, und Versorgungsrenten gelten in vollem Umfang als Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit."
Ich habe vor den Industriemeister / Metall zu machen.
Der Kurs dauert 4 Monate und wird auch durch Aufstiegs Bafög unterstützt.
Meine Frage ist jetzt....
Der Freibetrag von 45000€ zählt er bloß bis zur Antragstellung oder bis Kursbeginn ?
Und wie viele Monate zu vor kann ich das Aufstiegs Bafög beantragen?
die 45.000 Euro Vermögensfreibetrag gelten am Tag der Antragstellung, was danach mit dem Geld passiert ist egal. Vor der Antragstellung dürfen keine größeren Beträge unerklärt verschoben werden, um unterhalb der Grenze zu landen. Also 5000 Euro verschenken oder Kfz umschreiben ist keine gute Idee. Im schlimmsten Fall ist sowas Betrug.
andererseits können Härtefallanträge gestellt werden, wenn es sich z.B. bei dem Kfz um einen Dienstwagen handelt oder das Eigenheim betroffen ist.
ich habe vor ca. 10 Jahren soziale Arbeit (B.A.) studiert. Ich habe bewusst keinen Masterstudiengang absolviert, da es in der sozialen Arbeit kaum eine Rolle spielt, ob man einen BA oder MA-Abschluss hat. Nun möchte ich mich in dem Fach "praktische Theologie" spezialisieren, welches sehr gut mit der sozialen Arbeit kombinierbar ist. Dadurch erziele ich einen beruflichen Mehrwert.
Ist es möglich hierfür Aufstiegsbafög zu erhalten? Ich bin seit August an einem theologischen Seminar, das prinzipiell auch Bafög gefördert ist. Ich werde mit einem B.A. in Theologie abschließen. Dieser ist nicht höher als der, der sozialen Arbeit, aber eröffnet mit beruflichen Aufstieg.
Danke für die Rückmeldung!
Aufstiegsbafög ist beim Hochschulstudium grundsätzlich NICHT möglich. Dir bleibt nur das ganz normale Studentenbafög, wenn das Studium vor deinem 35. Geburtstag beginnt.
ja, das hat nichts mit deiner Wohnsituation, Eltern oder alter zu tun. Die Ausbildung bzw. der Unterrichtsteil darf nur nicht länger als 2 Jahre dauern, ansonsten musst du Schülerbafög beantragen.
Unser Sohn hat Januar 2022 einen Antrag auf Aufstiegs-BAFÖG gestellt. Leider hat er das Kreuz beim Unterhalt versehentlich nicht gesetzt. Weil die Bearbeitungszeiten mehrere Monate dauerten, ist der Fehler erst im Dezember aufgefallen. Gibt es Härtefallregelungen? Was kann man machen? Er hat einen neuen Antrag gestellt. Ihm wurde dann für Dezember 22 erstmalig der Unterhalt gewährt. Kann eine Nachvergütung für den Zeitraum Januar 22 bis November erfolgen?
Herzlichen Dank und liebe Grüße
ich würde formlos einen Antrag auf Überprüfung des besagten Antrags stellen. Ich würde zwar nicht wetten, dass das klappt, ist aber die aus meiner Sicht erfolgsversprechendste Lösung. Im Prinzip schickt ihr dem Amt einen einfachen Brief, in dem ihr euren Sachbearbeiter bittet unter berüchtigung eures Fehlers, nochmal draufzuschauen und euren Fehler zu korrigieren.Mir wurde von einem Anwalt gesagt, dass in so einem Fall die Korrektur rückwirkend und somit auch eine Nachzahlung erfolgt. Außerdem gäbe es dafür keine Frist.
ich habe folgende Sachlage. Ich bin gelernte Brüokauffrau, 38 Jahre alt, verheiratet & zwei Kinder, in einer ungekündigter Anstellung und ziehe in Erwägung eine Ausbildung zur Pysiotherapeutin zu machen. Wenn ich z.Bsp. das erste Ausbildungsjahr finanziell überbrücken könnte. Könnte ich dann für die letzten zwei Jahre das Aufstiegs-BAFöG beantragen?
nein leider nicht. Der schulische Teil darf grundsätzlich nicht länger als 2 Jahre dauern, aber vorsichtshalber solltest du zur Bestätigung einen Vorabentscheid beantragen. Ich bin ja nur jeman aus dem Internet. Niemand, auf den du dich blind verlassen solltest.
Liebe Grüße
Lili
du kannst in der Familienversicherung bleiben bis du 25 bist oder deine Ausbildung abschließt. Für Kindergeld gilt dasselbe.
ich wollte bald zur Technikerschule gehen. Das heißt das ich keine Fortbildungskosten habe. Ich würde daher nur Lebenserhaltungskosten beziehen. Müsste ich diese Kosten zurückzahlen oder ist es geschenkt ?
Lg Nguyen
Lebenshaltungskosten sind von der Rückzahlung befreit.
ich wüsste nichts, was dagegen spricht.
die Förderung endet mit dem Abbruch der Ausbildung. Der Zuschuss zu den Lebenhaltungskosten ist prinzipell nicht zurückzuzahlen. Ich hab auch nichts dazu gefunden, dass das beim Abbruch der Ausbildung anders gehandhabt wird. Aber frag lieber dein zuständiges Amt. Ich bin nur jemand aus dem Internet, auf den du dich nicht blind verlassen soltest.
Prüfungskosten fallen aber zur Lehrgangsgebühr mit knapp 700€ an!
ich hab dazu in den Formularen auch nichts gefunden. Es scheint schlichtweg kein Feld explizit für Prüfungsgebühren zu geben. Ich nehme an, dass das Amt diese Kosten de Rechnung entnimmt, die du dem Antrag beifügst. Sowas gibt's auch beim Schüler- und Studenten- BAfög, dass man nurangibt, dass man Kosten hat, aber nicht, wie hoch die sind.
Ich bin Gesundheits- und Krankenpflegerin und würde gerne nun die Ausbildung zur Notfallsanitäterin machen. Habe ich Anspruch auf Aufstiegs-Bafög?
Lieben Gruß
weiß ich nicht. Beantrage einen Vorabentscheid. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
Ich mache seid Sommer 2020 eine Ausbildung zur Erzieherin und habe im Januar 2021 erst vom Aufstiegs bafög erfahren und einen Antrag gestellt dieser ist bis heute nicht bewilligt oder abgelehnt worden. Da das zweite Ausbildungsjahr bald beginnt möchte ich wissen kann ich jetzt schon einen Folge Antrag stellen obwohl das andere noch nicht beantwortet ist?
hast du mal beim Amt angefragt, ob dein Antrag überhaupt angekommen ist? Die Bewilligung gilt für gewöhnlich für 12 Monate, sofern du das auch so beantragt hast. Ein Folgeantrag sollte demnach noch gar nicht nötig sein und das Geld wird ab dem Monat, in dem der Antrag beim amt eingegangen ist, nachgezahlt.
meine Sohn hat gerade seinen Sozialassistenten gemacht und möchte nun eine 3jährige Ausbildung zum Erzieher machen, die unentgeltlich ist (Brandenburg). Er hat jetzt Aufstiegs-Bafög beantragt. Meine Fragen: 1. Muss er diesen zurückzahlen? Seine Schule sagt, er muss diesen nicht zurückzahlen.
2. Er bezieht von mir und seinem Vater (getrenntlebend) Unterhalt. Lt. Bafög-Stelle muss er das Aufstiegs-Bafög nicht angeben, so dass der Unterhalt nicht neu berechnet werden muss. Oder muss er das doch angeben beim Jugendamt? Wird das Aufstiegs-Bafög doch zum Unterhalt mit angerechnet?
Liebe Grüße Diana
Er muss das Aufstiegsbafög nicht zurückzahlen, wenn er weder Teilnahme- noch Prüfungsgebühren zahlt. Aufstiegsbafög ist generell elternunabhängig. Die interessieren sich also nicht für den Unterhalt von seinem Vater. Ob sich das Jugendamt dafür interessiert, muss du das Jugendamt fragen. Davon hab ich keine Ahnung.
Ich befinde mich gerade in der Erzieherausbildung und beziehe Aufstiegsbafög. Aufgrund von Corona wurden die Prüfungen verschoben und mein zuständiges Amt (Saarlouis/Saarland) hat mir Post zukommen lassen, in der steht, dass das Bafög bis Juli 2021 weitergezahlt wird, statt bis Juni 2021. Nun haben Klassenkameraden bei ihrem zuständigen Amt (Saarbrücken) angerufen und dort heißt es, dass die mündlichen Prüfungen im Juli nicht zählen, das Bafög mit der letzten schriftlichen Prüfung enden würde und kein Anspruch bestehen würde und Saarlouis einen Fehler machen würde. Worauf kann ich denn nun vertrauen? Auf die Post, die die Verlängerung bestätigt oder das telefonische von Saarbrücken? Und wieso sollten die mündlichen Prüfungen nicht zählen, wenn bis dahin noch eine Schulpflicht besteht und an dem Tag alle da sein müssen? Die Zeugnisausgabe steht danach ja auch noch an.
Im Voraus vielen Dank für deine Antwort.
Liebe Grüße
Daniel
Papier ist rechtlich bindend. Was die am Telefon erzählen spielt überhaupt keine Rolle. Gegen Papier kannst du klaren, gegen Gespräche nicht.
ich beziehe seit 09/20 Aufstiegs-BAFöG, da ich eine Ausbildung zum Erzieher begonnen habe. Diese kann ich leider aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter machen und ich wollte fragen ob ich dann alles wieder zurück zahlen muss?
Liebe Grüße
nicht, dass ich wüsste.
Aufstiegsbafög gibt's nur für Ausbildungen mit maximal 2 Jahren Unterricht. Das ist zb. bein einigen Erzieher-Ausbildungen so (je nach Bundesland), aber Physiotherapeuten hab ich noch nie gesehen.
ich habe den Meister mit Aufstiegsbafög absolviert und würde gern noch studieren.
Habe ich Anspruch auf normales Bafög?
Ich bin 26 Jahre alt.
LG Wolfgang
soweit ich weiß, sollte das kein Problem sein, aber stell sicherheitshalber vorher einen Antrag auf Vorabentscheid https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
ich beziehe Aufstiegsbafög seit 31.08.2020.
Da ab dem 31.08.2020 eine neue Regelung gilt hab ich folgende Frage.
Und zwar wie sieht es aus mit der Rückzahlung?
Ich beziehe nur die Lebensunterhaltungskosten in Höhe von ca 780€.
Derzeit mache ich einen staatl. geprüften Techniker in Elektrotechnik in Vollzeit, somit habe ich keine Lehrgangs kosten.
Werden die 780€ voll bezuschusst, sodass ich nichts zurückzahlen muss?
für den Teil, den du bis Juli 2020 bekommen hast, gelten die alten Rückzahlungsregeln. Seit August 2020 beträgt der Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten 861 Euro monatlich und muss nicht zurückgezahlt werden
Vielen Dank
Aufstiegsbafög ist ist generell nur möglich, wenn der Unterrichtszeitraum nicht länger als 2 Jahre dauert. Hast du in allen 3 Ausbildungsjahren Unterricht fällt Aufstiegsbafög für dich komplett aus. Wenn überhaupt, würdest du 2 Jahre Aufstiegsbafög bekommen und für das Praxisjahr (sofern es das bei dir gibt) Schülerbafög beantragen.
Ich absolviere gerade meine Ausbildung zur Erzieherin und bin bereits im 2. Lehrjahr. Ich bekomme auch bereits aufstiegsbafög, und es wurde für alle 3 Jahre bewilligt.
Aufstiegsbafög gibt es doch nur 2 Jahre. Das verwirrt mich jetzt.
Ich mache ab Sommer eine Berufsweiterbildung zum Betriebswirt an einer privaten Akademie, dort weiß ich auch, dass ich Anspruch auf Aufstiegsbafög habe. Jedoch sind 6 Monate der Ausbildung ein Pflichtpraktilum. Habe auch auch während der Zeit des Praktikums Anspruch auf Aufstiegsbafög?
Viele Grüße Kim
es wird nur der Unterricht finanziell unterstützt.
Ich studiere übernächstes Jahr Bachelorstudiengang Pflege. Habe ich Anspruch auf das Aufstiegs-Bafög?
Liebe Grüße
nein. Hochschulabschlüsse sind grundsätzlich vom Aufstiegsbafög ausgenommen. Dafür gibt es das normale Studenten- BAföG.
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung zur Erzieherin beendet und möchte nun Bildungswissenschaften studieren. Habe ich Anspruch auf Aufstiegs BAFöG?
LG
nein. Du musst Studentenbafög beantragen.
ist es möglich ein MBA Fernstudium an einer Universität zu machen und über das Aufstiegsbarfög gefördert/unterstützt werden?
Viele Grüße
Patrick
mba ist grundsätzlich nicht förderfähig.
ab Sommer startet mein berufsbegleitender Studiengang zum Bankfachwirt BankColleg.
Nach Beendigung des Studiums kann man sich zum Gepr. Bankfachwirt IHK prüfen lassen, dies habe ich allerdings nicht vor.
Ist die Teilnahme an der IHK Prüfung notwendig, um das Aufstiegs-BAFöG beantragen zu können?
ich denke schon, dass man auch den Abschluss machen muss. Wozu sonst macht man so eine Fortbildung? Ist dir langweilig? Oder suchst du nur nach einem Weg an Geld zu kommen?
Je nach Quelle wird gesagt, dass die zusätzliche IHK-Prüfung für das Aufstiegs-BAFöG notwendig ist, oder eben nicht.
Frag am besten das Amt. Ich denke, die Prüfung ist notwendig. Ich bin aber auch nur jemand aus dem Internet.
Ich habe eine Frage Rückzahlungspflichtigen Teil: was genau bedeutet das? Was wird hier genau erlassen wie kann man auf den verzichten und worauf muss ich achten, wenn ich den Antrag stelle? Ich weiß, dass als ich damals Antrag auf bafög für eine schulische Ausbildung gestellt habe, ca 40 Euro im Monat einen Unterschied machten, der mich heute von der Rückzahlungen befreit hat. Gilt hier sowas ähnliches?
Liebe Grüße Alina
Schüler bafög wird nicht zurückgezahlt. Das ist also kein Thema für dich.
Was denkst du?