Du hast die Schule endlich beendet und freust dich auf deine Ausbildung bzw. dein Studium. Am liebsten würdest du hierfür in eine andere Stadt gehen. Allerdings können deine Eltern dich mit ihrem Verdienst nicht ausreichend unterstützen. Wie kannst du diesen Traum finanzieren und doch Realität werden lassen? Die mit Abstand beste Form deine schulische Ausbildung oder dein Studium zu finanzieren ist BAföG. Aber erfüllst du die BAföG Voraussetzungen überhaupt?
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, regelt, ob und wie viel finanzielle Unterstützung Studierende und auch Schüler erhalten. So soll es für alle junge Menschen, möglich sein zu studieren oder die gewünschte Ausbildung zu machen. Und das eben auch, wenn die Eltern nicht das nötige Geld haben, um ihren Kindern das erträumte Studium oder die Ausbildung zu finanzieren.
Bevor du dir den Kopf über die Vor- und Nachteile von BAföG zerbrichst, solltest du somit erst einmal prüfen, ob du überhaupt grundsätzlich Anspruch auf BAföG hast. Erst danach können wir uns über deine Optionen, etwaige zusätzliche oder Alternativen zum BAföG unterhalten.
Um BAföG zu erhalten, darfst du noch keinen Hochschulabschluss haben. Wenn du einen Bachelor hast, kannst du BAföG nur für einen Master-Studiengang beantragen, nicht für einen zweiten Bachelor. Eine abgeschlossene Berufsausbildung zählt nicht. Du darfst selbst kein großes Vermögen haben, von dem du leben könntest. Auch deine Eltern verdienen nicht ausreichend, um deine Ausbildung finanzieren zu können. Denn bis du deine (erste) Ausbildung abgeschlossen hast, sind deine Eltern unterhaltspflichtig. Wenn du verheiratet bist, wird ebenso das Einkommen deines Mannes oder deiner Frau in die Berechnung deines Anspruchs eingeschlossen.
Außerdem ist es am einfachsten BAföG zu bekommen, wenn du innerhalb Deutschlands studieren wirst und die deutsche Staatsbürgerschaft hast. Im europäischen Ausland ist eine Förderung von BAföG unter gewissen Voraussetzungen auch möglich. Im außereuropäischen Ausland hingegen nicht. Wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast, kommt es darauf an, wie lange du bereits in Deutschland bist und bleiben wirst.
Ansonsten muss es sich bei deinem Studium um ein Vollzeitstudium handeln. Es kann sowohl ein Präsenz- als auch ein Fernstudium sein. Hier ändert sich lediglich der maximale Zeitraum, in dem du gefördert werden kannst. Bei einem Präsenzstudium kannst du während der gesamten Regelstudienzeit gefördert werden. Bei einem Fernstudium hingegen nur 12 Monate.
Auch dein Alter spielt eine Rolle. Bei Studienbeginn darfst du nicht 45 Jahre oder älter sein. Es sei denn, du erfüllst die Voraussetzungen zur Verschiebung der Altersgrenze
Ob du persönlich die BAföG Voraussetzungen erfüllst, kannst du mit nachfolgendem Test mit ein paar wenigen Klicks checken. In spätestens 90 Sekunden weißt du, ob du und dein Studium „dem Grunde nach förderfähig“ seid, wie es so schön im Amtsdeutsch heißt oder wie wir sagen würden, ob du einen BAföG Anspruch hast und einen Antrag stellen solltest.
Wenn ja, kannst du deinen BAföG Antrag direkt im Anschluss mit meinem BAföG Antragsassistenten ausfüllen. Ich prüfe deinen Antrag anschließend persönlich für dich auf Logik und Vollständigkeit und schicke dir dann die ausgefüllten BAföG Formulare inkl. Checkliste für deine Nachweise zu. Du musst sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und ans BAföG Amt schicken. Die Adresse des zuständigen BAföG Amts bekommst du natürlich auch von mir.
Dem Grunde nach förderfähig bedeutet, dass deine Ausbildung bzw. Studium die gesetzlichen Voraussetzungen für eine BAföG Förderung erfüllt. Das heißt nicht, dass du persönlich tatsächlich Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz:BAföG) erhältst.In den meisten Fällen bekommt man kein BaföG trotz genereller Förderfähigkeit, wenn das Einkommen deiner Eltern eine gewisse Grenze überschreitet und sie dir gegenüber noch unterhaltspflichtig sind.
In diesem Fall hast du nur eine Chance auf BAföG, wenn du die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllst. Manchmal haben die Antragsteller selbst auch einfach zu viel Vermögen oder Einkommen, um BAföG zu erhalten. Schüler und Studierende ohne eigene Wohnung oder eigene Krankenversicherung (Familienversicherung), haben einen geringeren Bedarf und damit generell schlechtere Chancen auf BAföG, da das anrechenbare Einkommen der Eltern dem gegenübersteht.
Befindet sich dein Schule oder Hochschule im Ausland erhöht sich dein Bedarf übrigens noch weiter. Von daher könntest du im Auslandssemester tatsächlich Auslandsbafög bekommen, auch wenn es für Inlandsbafög nicht gereicht hat.
Der folgende Test verrät dir, ob dein Studium dem Grunde nach BAföG förderfähig ist, sagt aber nichts darüber aus wie viel BAföG du schlussendlich tatsächlich bekommen wirst. Wenn du das wissen willst, empfehle ich diesen BAföG Rechner zu nutzen.
Sollte sich im Laufe dieses Tests herausstellen, dass dein Studium die Voraussetzung für BAföG nicht erfüllt, bekommst du automatisch auf deinen Fall zugeschnittene BAföG Tipps oder BAföG Alternativen empfohlen.
Du kannst also nur gewinnen. Probier's aus! Ich bin gespannt auf dein Feedback!
Hier findest du denselben Test für Schülerbafög.
BAföG zu beantragen lohnt sich in jedem Fall, selbst, wenn du einen Ablehnungsbescheid bekommst. Den brauchst du nämlich, um andere Gelder beantragen zu können. Je nachdem, an welcher Voraussetzung, dein BAföG Antrag genau scheitert, lässt sich daran evtl. ja noch was ändern wie z.B. aus deinem Teilzeitstudium ein Vollzeitstudium zu machen.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
A.R.
Luisa Todisco
ich denke, dass der Ablehnungsbescheid korrekt ist. Ich bin aber auch keine Juristin. Du kannst hier gern nochmal eine kostenlose anwaltliche Ersteinachätzung anfragen https://tidd.ly/3UqNtF4.
Jan
Luisa Todisco
hast du denn vorher BAföG bekommen? Soweit ich weiß, kannst du Inlandsbafög bekommen, wenn du in Deutschland wohnst und dein Fernstudium mit einem deutschen vergleichbar ist. Wenn du vorher BaföG bekommen hast, müsste das meines Wissens nach auch weiterhin möglich sein.
Jan
Habe jetzt einen Antrag auf einen Bildungskredit gemacht (300 € im Monat) aber das wird wahrscheinlich auch abgelehnt. Eine andere Option gibt es leider nicht um Unterstützung zu bekommen.
Ole
ich habe eine vielleicht etwas verzwickte Frage. Ich habe bereits vor einigen Jahren studiert. Damals war ich 28 und habe kein Bafög bezogen, da meine Eltern zu viel verdienten. Ich habe mein Studium aufgrund verschiedener Problematiken sehr langsam betrieben und nach 12 Semestern einen Drittversuch im fast abgeschlossenen Studium nicht bestanden. Diesen konnte ich nie antreten, da ich gesundheitliche Probleme hatte. Zu diesem Zeitpunkt war ich jedoch nicht krankenversichert und habe meinen Termin in der Chirurgie nicht wahrnehmen können, lediglich die Behandlung in der Notaufnahme. Diese konnte mir aber keine Krankschreibung für die Klausur einen Tag später (dritter Versuch) ausstellen, dies hätte in der Chirurgie passieren müssen, was mir jedoch verwehrt blieb. Die Universität hat somit den Drittversuch als weiteren Fehlversuch gewertet. Damit war mein Studium beendet. Ein paar Jahre später habe ich mich dazu entschlossen einen neuen Anlauf zu nehmen und habe mir meine Leistungen der Universität an einer weiteren anrechnen lassen und einen anderen Studiengang belegt den ich in 2-3 Semestern abschließen kann (vorläufige Fachsemestereinstufung bis zur Anerkennung aller Leistungen: 3. ) Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits über 35 Jahre alt.
Nun gibt es bald die Bafög-Förderung bis 45 Jahre.
So wie ich das verstehe, werden unabhängig davon, ob man zuvor Bafög bezogen hat oder nicht, trotzdem alle Semester auf das Bafög angerechnet, wenn man DEM GRUNDE NACH Bafög hätte empfangen können. (Dies liegt vor wenn man kein Bafög empfängt aus dem Grund, dass das Einkommen der Eltern zu hoch ist.)
Ist das beginnen eines neuen Studiums (mit anrechnung alter Leistungen) nun "aus unabweisbarem Grund" angetreten, da das alte nicht mehr beendet werden konnte und ist somit als förderungsunschädlich zu verbuchen? Werden trotzdem alle meine Semester des alten Studiums für das Bafög angerechnet, oder aber starte ich mit dem Stand des 3. Fachsemesters in welches ich vorläufig eingestuft wurde und kann für 2-3 Semester erstmals bafög beziehen? Vielen Danke für die Mühen! =)
Luisa Todisco
beim einmaligen Wechsel werden keine alten Semester angerechnet, allerdings hast du einfach zu lange für einen Wechsel studiert. Du musst nachweisen, dass du im alten Fach nicht arbeiten kannst, weil du berufsunfähig bist. Das reine nicht bestehen von Prüfungen ist an sich kein ausreichender Grund. Das neue Fach muss dich physisch anders fordern als das letzte.
Stojanka Di Biase Kecan
Ich bin seit 1. Oktober in eine Einjährigen Ausbildung als Pflegehelferin in Stuttgart Degerloch. Praktikum mache ich in AWO Stuttgart Möhringen und bekomme 710€. Das Geld reicht nicht aus das meine Mann kleine Rente hat und ich viel Abzüge haben. Auße dem muss ich jeden Tag nach Stuttgart Fahren, Bücher und Schulmaterial und ect. Zahlen. Brauch hülfe komme nicht mehr zu recht
danke.
Luisa Todisco
hast du schon versucht BAföG zu beantragen. Falls du dabei aktive Hilfe brauchst, kann ich dir nur unseren kostenpflichtigen Service empfehlen: https://www.studierenplus.de Zusätzlich solltest du es mit Wohngeld oder Hartz 4 für deinen Mann versuchen.
Julian
Luisa Todisco
das meiste davon habe ich dir gerade unter dem anderen Kommentar beantwortet. Für alle, die das auch interessiert: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
Und ja, du bist nicht wohngeldberechtigt, weil dein Studium prinzipiell mit BAföG gefördert werden KANN. Was nicht bedeutet, dass du tatsächlich BaföG bekommst.
Maria Rüdiger
Maria
Luisa Todisco
ja und ja. Es sei denn, du wohnst mit jemandem zusammen, der dem Grunde nach nicht BAföG berechtigt ist wie z.B. der Freund, Kinder oder Eltern. https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/
Rey
kannst du bitte mir sagen was die Quellen oder Rechtsgrundlagen von diesem Artikel sind?
Liebe Grüße
Rey
Luisa Todisco
das ist das BundesAusbildungsFörderungsGesetz. Steht drin und ist verlinkt. Fall s du die Paragraphen meinst, sind das im Wesentlichen §§ 2 bis 10. Bei internen Verlinkungen zu anderen Artikeln sind die Quellen entsprechend dort genannt.
Carsten
ich habe jetzt mit 30 mein Abitur am Kolleg Braunschweig erlangt.
Das Kolleg habe ich innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen und mit 27 begonnen.
Kannst du mir sagen, ob der Besuch des Kollegs für eine BAföG-Förderung als Begründung ausreicht oder ob ich erklären muss, warum ich das Abitur nicht schon früher erlangt hab?
Dazu wäre meine Begründung, dass ich erst mit 27 die Zugangsvoraussetzungen erfüllte und zuvor das Abitur auf normalen Weg nicht geschafft habe.
LG Carsten
Luisa Todisco
du musst das nicht begründen. Bei BAföG Antrag fürs Studium musst du aber das Kolleg für deinen späten start ins Studium als Begründung angeben und du musst nachweisen, dass du dich seit dem Abi jedes Semester für einen Studienplatz beworben hast. Du musst halt so früh wie möglich mit dem Studium starten.
Biladr
Ich bin 26 und habe bis jetzt als Werkstudent gearbeitet, um mein Studium selbst und ohne BAföG zu finanzieren. Da ich so aber ziemlich viel arbeiten musste, habe ich nicht genug Module belegt. Ich will aber jetzt ein Minijob finden und BAföG beziehen, damit ich mehr Zeit für mein Studium habe...das Problem ist, nächstes Semester ist mein viertes Semester und ich habe nicht genug Leistungspunkte. Habe ich so trotzdem Anspruch auf BAföG oder ist es jetzt zu spät?
Luisa Todisco
den Leistungsnachweis brauchst du erst zum 5. Semester, außerdem verschiebt der sich durch Corona automatisch um 1 bis 3 Semester (abhängig vom Bundesland). Ein Antrag sollte sich also lohnen.
Alina Westermann
Ich habe bereits eine Ausbildung zur Augenoptikermeisterin gemacht und dafür Meistet Bafög bezogen.
Nun fange ich an bald Medizin zu studieren. Kann ich dafür dann Bafög beantragen oder ist das ausgeschlossen aufgrund des Meisterbafögs?
Luisa Todisco
Meister- und Studenten-BAföG haben nichts miteinander zu tun. Wenn das Studium vom BAföG abhängt, kannst du vor der Immatrikulation einen antrag auf Vorabentscheid stellen. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-vorabentscheid/
Mohammad
ich bin 20 habe Ausbildung absolviert und jetzt will ich realschule machen, wohne alleine in deutschland , kann ich bafög beantragen will nach der realschule weiter machen.
danke
Luisa Todisco
es kommt auf die Art deiner Aufenthaltserlaubnis an. Da du sagts, dass du allein in Deutschland lebst, gehe ich davon aus, dass deine Eltern im Ausland sind und du keine deutsche Staatsbürgerschaft hast.
Kathrin
Viele Grüße
Luisa Todisco
Vollzeit gilt ebenso für Schüler. Berufsbegleitend bedeutet soviel wie Teilzeit. Das ist weder für Schüler noch Studenten förderfähig. Wenn du Teilnahme oder Prüfungskosten hast, kannst du 50% davon durch Aufstiegsbafög decken.
Jagar Ali
Ich hab in Syrien English literature abgeschlossen aber in Deutschland ändert sich viel und damit kann man kein Lehrer werden. Ich hab mich bereit an der FU Berlin immatrikulieren lassen zum LA Bachelor und frage mich ob ich bafögberechtigt bin. Zählt mein Syrischer Abschluss als erststudium überhaupt? Wenn kein Bafög möglich ist, wie soll ich mich finanzieren lassen? Ich werde mich auf ihre Rückmeldung freuen.. FG
Luisa Todisco
ich kann nicht beurteilen, welche Abschlüsse in Deutschland anerkannt werden. Ich weiß nichtmal, wer genau über sowas entscheidet so ganz generell. Hast du deine Uni schonmal gefragt? Ich rate mal, dass dir Asyl in Deutschland gewährt wird. Damit bist du prinzipiell förderfähig. Ob dein syrischer Abschluss ein Ablehnungsgrund ist, kann ich dir nicht sagen, aber versuch's doch einfahch mal mit einem BAföG Antrag. Was andere Sozialleistungen für Ausländer angeht, kann ich dir auch nicht beantworten. Vielleicht kann das Jobcenter diesbezüglich beraten.
Merle Löwe
würde mich über eine Antwort freuen, danke!
Liebe Grüße, Merle
Luisa Todisco
5 brauchst du erst zum 5. semester, 6 nur im ausland und 7 wenn deine eltern 2020 weniger verdienen als in 2018.
Anna
ich bin gerade 30 geworden und beginne ab Oktober ein Studium zum Bachelor. Ich habe bereits eine Ausbildung gemacht und einige Jahre gearbeitet. Für Bafög bin ich wohl leider 3 Monate zu früh geboren, da ich nun mit 30 erst starte und die anderen Kriterien, weshalb es sich nach hinten verschieben könnte, auch nicht zutreffen. Leider.
Hast du Tipps, welche Fördermöglichkeiten ich noch hätte?
LG Anna
Luisa Todisco
wenn du dir vom BAföG Amt bestätigen lässt, dass dein Studium aufgrund deines Alters nicht förderfähig ist, kannst du damit Wohngeld beantragen. Dafür brauchst du aber ein gewisses Mindesteinkommen, das du durch einen Job oder Studienkredit erwirtschaften kannst https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/ und https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/ und https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/werkstudent/
Inke Tamme
unsere schwangere, studierende Tochter ist dem "Grunde nach Bafög-berechtigt" aber unser Einkommen ist zu hoch. Der Vater des Kindes ist Student, hat aber die Regelstudienzeit überschritten und bekommt deshalb kein Bafög. Kann einer von beiden trotzdem den Kinderbetreuungszuschlag bekommen oder ist der an die tatsächliche Zahlung von Bafög gebunden?
Viele Grüße, Inke
Luisa
LG Luisa
Banu Aras
meine Tochter wird SS2018 an der TU Berlin anfangen zu studieren. Wir Eltern leben hier in der Türkei . Meine Tochter hat die deutsche Staatsbeürgerschaft. Hat sie recht auf Bafög?
mein mann ist rentner aber ich arbeite und gehe september2018 auch in die Rente
Danke im Voarsu und schöne Grüsse aus Ankara
Luisa
ja, als deutsche Staatsbürgerin im Vollzeitstudium in Deutschland ist deine Tochter BAföG berechtigt. Für den Antrag müsst ihr aber euer Einkommen offenlegen, auch wen n es nur Rente sein sollte und ihr im Ausland lebt.
Grüße aus Berlin,
Luisa
Al
Luisa
Olivia Augustyniak
Luisa
Simone Hornung
Stimmt die Aussage oder kann ich trotzdem wenn ich endlich den Bescheid vom Landratsamt habe, ein elternunabhängiges Bafög beantragen! Lt. meinem Sohn haben in seiner Klasse ein elternunabhängiges BAföG! Herzlichen Dank für die Antwort
Luisa
für die elternunabhängige Förderung gelten für Schüler dieselben Voraussetzungen wie für Studenten. Dein Sohn kann also sehr wohl elternunabhängiges BAföG beantragen, wenn er diese erfüllt. Du findest sie hier https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/ .
LG Luisa
Was denkst du?