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5 BAföG Tipps, deine Chance auf Ausbildungsförderung zu erhöhen

5 BAföG Tipps, deine Chance auf Ausbildungsförderung zu erhöhen

Beginnst du demnächst mit dem Studium und kümmerst dich gerade um Finanzierungsmöglichkeiten? In diesem Artikel teile ich 5 BAföG Tipps mit dir, die dir dabei helfen die Ausbildungsförderung zu erhalten und nicht auf Kredite zurückgreifen zu müssen.

Was ist BAföG?

BAföG ist die Abkürzung für BundesAusbildungsrderungsGesetz und regelt die staatliche finanzielle Unterstützung von Schülern und Studenten während ihrer Ausbildung.

Was unterscheidet Studenten von Schüler BAföG?

Studenten und Schüler BAföG unterscheiden sich im wesentlichen in der Förderhöhe und den Rückzahlungsbedingungen.

Vermutlich weißt du, dass Studenten einen Teil ihres BAföGs irgendwann nach Abschluss des Studiums zurückzahlen müssen. Folglich ist ein Teil des Studenten BAföGs geschenktes Geld vom Staat für dich, damit du an deiner beruflichen Zukunft arbeiten kannst. 

Bei einer schulischen Ausbildung bekommt man zwar etwas weniger BAföG als Studierende, muss davon aber später nichts zurückzahlen.

BAföG Tipps

Bis hierhin ist das eigentlich nichts neues. Alles, was du als Student dafür tun musst, ist regelmäßig Leistungen in einem Vollzeitstudiengang an einer FH oder Universität im Inland oder Ausland zu erbringen und einen Antrag auf Ausbildungsförderung bei deinem zuständigen BAföG Amt stellen. Klingt erstmal gar nicht so kompliziert, oder? 

Trotzdem gibt es massig Studenten, die jetzt schon keinen Bock mehr haben, sich mit diesem Thema weiter auseinanderzusetzen und somit ihren Anspruch auf BAföG einfach verfallen lassen. Wörter wie Schulden und Bürokratie können offenbar zu Blackouts führen.

Für Schüler gilt im Prinzip dasselbe, allerdings unterscheiden sich die Voraussetzungen abhängig von der Art der Ausbildung und Schule. Mehr Infos habe ich deshalb in einem separaten Artikel zum Thema Schüler BAföG für dich zusammengefasst.

Im Folgenden geht es also nur noch um BAföG für Studierende an Hochschulen in Deutschland und deutsche Studenten im Ausland.

Knapp jeder 4. finanziert sein Studium mit BAföG

So besagt eine Studie, dass 22% aller Abiturienten auf ein Studium verzichten (wollen). 76% von ihnen tun dies hauptsächlich aus finanziellen Gründen. Für die meisten von ihnen ist „die Vermeidung von Schulden durch einen Studienkredit oder den BAföG-Darlehensanteil ein (sehr) bedeutender Aspekt für den Studienverzicht.“ Ein gar nicht so kleiner Anteil dieser Leute ändert seine Meinung Jahre später aber und macht sich nach der Berufsausbildung auf den Weg zur Uni.

Auch ich hatte zu Beginn meines Studiums Bedenken. Wer hat schon gerne Schulden? Ökonomisch betrachtet, wäre es allerdings dumm, kein BAföG zu beantragen. Warum? Darum:


BAföG lohnt sich! Die Rechnung ist ganz einfach.

Hinweis: Die folgenden Zahlen gelten seit dem Wintersemester 2019/20

Gehen wir mal vom BAFöG Höchstsatz aus, den du bekommst, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst, keine Kinder hast und familienversichert bist. Ab August 2022 sind das in so einem Fall genau 812€ monatlich. Bei sechs Semestern Regelstudienzeit sind das 29.232 Euro, die dir das BAföG-Amt im Laufe der drei Jahre überweist. Theoretisch wären davon die Hälfte, also 14.616€ später zurückzuzahlen. Allerdings ist es so, dass BAföG-Schulden bei 10.010€ gedeckelt werden.

Mag sein, dass sich jetzt 10.010€ Schulden, die es ja de Facto sind, erstmal viel anhören. Wer seine BAföG Schulden auf einen Schlag abbezahlt kann bis zu 21,5 % Rabatt erhalten und zahlt dann nur noch 7.900 statt 10.010 Euro. Ja du verschuldest dich durch BAföG, allerdings lässt du dir im Gegenzug auch ein

Anderes Beispiel: Studieren mit 25 in einer anderen Stadt = 934 Euro Höchstsatz. Für Bachelor + Master zusammen sind das 56.040. Bei vorzeitiger Rückzahlung auf einen Schlag, wäre das ein staatliches Geschenk von 48.140, damit du studieren gehst und bis zum Master durchziehst. Wer mit Kinder studiert, bekommt monatlich 160 Euro pro Kind zusätzlich und muss genauso viel zurückzahlen wie jeder andere BAföG Empfänger auch.(Mehr Infos zur Studienfinanzierung mit Kind gibt's hier.)

Wer nicht alles auf einen Schlag zurückzahlen kann oder will, kann die Schulden auch in zinslosen Raten a 130 € monatlich bzw. 390 € pro Quartal abzahlen und ist 7,5 Jahren damit fertig.

Nochmal zur Wiederholung:

Beispiel = 6 Semester Regelstudienzeit

Studierende ohne Kind: bis zu 33.624 € BAföG, davon 23.614 Euro geschenkt

In jedem Fall zahlst du maximal 10.010 € in kleinen Raten zurück und bekommst jetzt mindestens doppelt so viel Geld vom Staat geschenkt, die du erst viele Jahre später, wenn du hoffentlich einen gut bezahlten Job hast, zurückgibst.

Bedarfssatz BAföG
Studenten
nicht bei Eltern wohnend und selbst versichert
bei den Eltern wohnend und versichert
Grundbedarf 452 € 452 €
Wohnung 360 € 59 €
Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung 122 € 0 €
Höchstsatz BAföG

pro Monat

934 € 511 €
BAföG Höchstsatz pro Semester 5.604 € 3066 €
BAföG Höchstsatz
pro Jahr
11.208 € 6.123 €
BAföG Höchstsatz pro Studium (Bachelor + Master = 10 Semester) 56.040 € 30.660 €
Rückzahlung regulär 10.010 € 10.010 €
Geschenkt 46.030 € 20.650 €


BAföG überzeugt dich nicht?

Wenn ich dir 20.650 Euro Euro dafür bieten würde, damit du einen Beutel mit 10.010 Euro  für mich unter deinem Kissen aufbewahrst, damit ich es in fünf Jahren wieder bei dir abholen kann (natürlich alles komplett legal!), würdest du das allen Ernstes ausschlagen?

Dieses Beispiel trifft selbstverständlich nicht auf jeden genau in dieser Form zu. Es zeigt nur, wie viel man im besten Fall aus seinem BAföG rausholen kann. Kaufmännisch betrachtet, ist das ein unschlagbar guter Deal!

Wann ist ein BAföG-Antrag Zeitverschwendung?

Ich weiß natürlich auch, dass nicht jeder einen Anspruch auf BAföG hat. Gesetzestexte sind lang und kompliziert. Um mir und dir das Leben zu erleichtern, habe ich deshalb dieses kleine Tool entwickelt, mit dem du in nur wenigen Klicks genau weißt, ob du überhaupt eine Chance auf Ausbildungsförderung hast. Solltest du ein negatives Ergebnis haben, empfiehlt dir das Tool automatisch eine auf deinen Fall passende Alternative. Probier's aus!

Aber es gibt auch Hintertüren, von denen du bisher vielleicht noch nichts wusstest oder die du bisher für ein Gerücht hieltest.

bafög tipps

BAföG Tipps, die du unbedingt kennen solltest

BAföG Altersgrenze

Bei der BAföG Altersgrenze geht es einzig und allein um dein Alter an deinem ersten Unitag bzw. zum Zeitpunkt des Antrags. Wenn du also im Laufe deines Studiums deinen 30. feierst, keine Panik, es wird auch weiterhin Geld geben.

Wenn du erst mit 45 oder später dein Studium aufnimmst, will das Amt gute Gründe von dir hören, warum du „Greis“ gefördert werden solltest. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum fängst du jetzt erst an? Selbstfindung oder ich wollte erstmal arbeiten und -Geld verdienen,gilt als weniger gute Ausrede. Was aber laut §10 BAföG funktioniert ist:

Anerkannte Gründe für die Erhöhung der Altersgrenze

  1. Abi auf dem zweiten Bildungsweg
  2. Studium ohne Abi
  3. Wehr- oder Zivildienst
  4. Erziehungszeiten, wenn du ein Kind hast und seit der Geburt nicht mehr in Vollzeit gearbeitet hast,
  5. Behinderung und chronische Krankheit


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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

165 Kommentare

  • Hallo Luisa!
    Ich bin Sebastian, 29 Jahre alt und beginne nun mit meinem Master in Nachhaltigkeitsgeographie. Meinen Bachelor (Geographie) habe ich bereits vor 2,5 jahren abgeschlossen und hab seitdem in der Pflege als Pflegehilfskraft teilzeit gearbeitet. Mein Plan war ursprünglich noch ein weiteres Jahr zu arbeiten, um dann mit meiner Partnerin durch Europa zu laufen. Danach hatte ich mir eigentlich eine Ausbildung vorgenommen. Dies wird jetzt nichts, da ich inzwischen wieder solo bin und den Hund, den wir vorher zu zweit hatten, nun alleine habe. Dies ist im Prinzip auch der wichtigste Grund, weshalb ich überhaupt wieder aufs Studium umgeschwenkt bin, da es besser in den Alltag integrierbar ist. Nun haben meine Eltern überhaupt nicht damit gerechnet, dass sie mir nochmal Unterhalt zahlen müssen und da ich eine Unterbrechung von 2,5 Jahren hatte, habe ich eigentlich auch fest damit gerechnet, dass ich elternunabhängig gefördert werde, da meine Eltern, so wie ich das verstanden habe, auch zivilrechtlich keine Unterhaltspflicht mehr haben. Jetzt hat meine Mutter riesen Schiss, dass sie nachträglich doch für meinen Unterhalt aufkommen muss, wenn ich die Vorausleistung beantrage, was sie auch nicht wirklich kann. Ich würde mich über ein paar Tips zum weiteren vorgehen meinerseits freuen.

    Liebe Grüße,

    Sebastian
  • Hey Sebastian,

    Wenn möglich würde ich noch bis zum 30. Geburtstag mit der Immatrikulation warten. Dann ist elternunabhängiges BAföG 100% sicher. Das Problem bei der Unterhaltspflicht ist, dass Bachelor und Master in klarem sachliche Zusammenhang stehen. Ab wann genau ein zeitlicher Zusammenhang ausgeschlossen wird, weiß ich nicht sicher. Es könnte also klappen, muss es aber nicht. Außerdem ist dieses Verfahren zeitaufwendig und ggf. nervtötend. Wenn es zeitlich machbar ist, würde ich deshalb warten. Du bist ja schon 29. Ansonste kann ich so allgemein nicht mehr tipps geben als ich im Artikel schon aufgeschrieben habe.
  • Hallo,
    ich hatte 2020 eine Ausbildung als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker angefangen und ich glaube im September 2020 auch Bafög beantragt per Brief. Leider bekam ich als Antwort eine Absage aufgrund meiner Ausbildungswahl. Sie meinten als Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker bekäme man keinen Anspruch auf Bafög in der Ausbildung. Da mich dies bis heute geärgert hat, möchte ich nun diese These ins Netz stellen und fragen ob man damit wo vorgehen kann.
  • Hey Albert,

    duale Ausbildungen sind faktisch nicht mit BAföG vereinbau. Für diese Art Ausbildung ist das arbeitsamt zuständig. Dort kann man Berufsausbildungsförderung (kurz BAB beantragen), was sowas ähnliches wie BAföG ist, aber eben nur für duale Ausbildungen und auch nur, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt.https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/bab/
  • Hallo Luisa,

    vielen Dank für die tollen Tipps hier auf der Seite. Dadurch bin ich auf die Möglichkeit des Weges über das Zivilrecht gekommen, also dass ich vielleicht elternunabhängiges Bafög bekommen könnte. Bei mir ist es nur so, dass ich ein Studium abgebrochen habe, danach eine Ausbildung gemacht habe und nun in der Richtung der Ausbildung nochmal studiere (was so eigentlich nicht vorhersehbar war für meine Eltern). Allerdings habe ich mein jetziges Studium (online Studium in Vollzeit) schon 4 Monate nach der Ausbildung begonnen - könnte dieser kurze Zeitraum zu kurz sein für das Amt? Oder geht es eher um das erste Studium, welches eine völlig andere Richtung war, was ich abgebrochen habe ? In der Ausbildung hatte ich außerdem auch sehr gute Noten, könnte mir das auch so ausgelegt werden, dass ein Studium danach ja "absehbar" ist?

    Liebe Grüße,
    Alissa
  • Hey Alissa,

    ja, die super Noten, die kurze Übergangszeit und das ähnliche Fach könnten negativ ausgelegt werden. Das ist aber kein Grund es gar nicht erst zu versuchen oder du fragst einen Anwalt. Der muss für seine Einschätzung grantieren.
  • Hallo,
    Ich bin in den letzten 10 Monaten meines Masterstudiums und mein Vater ist seit 1 Jahr in Rente. Der Bafög Rechner rechnet mir jetzt einen ca. 850€ Anspruch aus. Wenn die Förderung nur noch 10 Monate geht, muss ich dann später die gesamten 8.500,-€ zurück zahlen?
  • Hey Gitta,

    es sind immer 50%, also 4250 Euro für dich in 390 Euro Raten pro Quartal, 5 Jahre nach Ende deiner Regelstudienzeit. Wenn du es auf einen Schlag zurückzahlst, bekommst du 12% Nachlass. Damit kommst du auf eine Rückzahlung von 3.740 Euro für 8.500 Euro BAföG. Somit schenkt dir der Staat 4.760 Euro für dein Studium. Mehr zum Thema Rückzahlung findest du hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rueckzahlung/
  • Ich hab eine Frage. Kann ich Bafog bekommen wenn der Hauptsitz meiner Hochschule in England sich befindet aber mein Studium in Deutschland ist ? Meine Eltern verdienen sogar weniger als 30000 im Monat und ich verstehe nicht warum das so ein Problem ist.
  • Hey Michael,

    das Problem ist, dass man sich in dem Land aufhalten muss, in dem die Uni ist. Wenn du ein Fernstudium machen willst, dann muss es eine deutsche Hochschule sein. Wenn das Fernstudium eigentlich ein richtiges Präsenzstudium in England ist, das wegen Corona vorübergehend online stattfindet, kannst du ausnahmsweise trotzdem BAföG bekommen.
  • Hallo Luisa, was ist beim FB3 mit "Angaben zur Erwerbstätgkeit" gemein, was für ein Nachweis soll man hochladen ?
  • Hey Dilay,

    damit istder Job deiner Eltern gemeint. Du musst nachweisen, wie viel sie 2019 verdient haben. Am besten mit dem Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung.
  • Hey ich bin 30 Jahre jung (seid Januar) ich habe nach meiner Ausbildung weitestgehend nur gearbeitet. Ich will nun meinen Tischlermeister in Vollzeit machen und benötige deswegen das Bafög. Ich eigentlich nur ein bisschen schiss das ich zu lange aus dem Lernen raus bin und ich nicht wie normale Tischler in einer Tischlerei gearbeitet habe sondern als Küchenmonteur will mich jetzt aber fortbilden da mich das Thema Gebäudeenergieberater interessiert und dafür brauche ich den Tischlermeister.

    Luisa du machst das echt super mit deinem Blog ich wünschte ich wäre ehr drauf gestoßen.

    LG Marcel
  • Hey Marcel,

    das wird schon. Ich hab mit 26 angefangen zu studieren, was ich grundsätzlich immer für mich ausgeschlossen hatte. Ich war viel älter als meine Kommiliton*innen und ein viel schlechteres Abi. Ich hatte furchtbar Schiss, das nicht zu packen. Ein paar Jahre später hatte ich 2 Kinder ein Auslandssemester auf Bali und den Masterabschluss hinter mir. Du packst das! Ich glaub an dich :)
  • Hallo liebe Community, ich hätte jetzt auch einmal eine Frage.

    Mit 24 Jahren habe ich mich entschlossen mein leben zu verändern und mich weiter zu bilden. Leider hatte ich kein Abitur also konnte ich nicht direkt zu studieren beginnen. Private Institute bei denen man das Abitur für hohe Kosten nachholen kann, konnte ich mir leider nicht leisten weshalb ich stattdessen eine Ausbildung begonnen und nach 2,5 Jahen absolviert habe. Anschließend habe ich mich bei der Berufsoberschule angemeldet um mein Abitur nachzuholen. Übermorgen schreibe ich meine letzte Prüfung und ich bin zuversichtlich nächsten Monat (endlich, nach all den Jahren) mein Abitur in den händen zu halten.

    Mein Problem: Ich bin letzten Monat 30 geworden. Ohne finanzielle Unterstützung werde ich nicht studieren können. Meint ihr, dass in meinem Fall, trotz meines Alters eine Chance darauf besteht, dass ein Bafög-Antrag erfolgreich sein könnte?

    Liebe Grüße

    Steven
  • Hey Steven,

    wenn du jetzt direkt nach deinem nachgeholten Abi anfängst zu studieren, ist dein Alter kein Problem. Du solltest nur nicht unnötig lange mit dem Studium warten. Du musst dich regelmäßig bewerben, um deinen Anspruch auf Verschiebung der Altersgrenze nicht zu verlieren.
  • Hallo,
    mich würde interessieren, ob man noch Anspruch auf BAföG hat, wenn man bereits ein Studiendarlehen für ein britisches Studium abbezahlen muss.
    Ob ich dieses Studium abschließen werde oder doch lieber in Deutschland ein zweites Studium aufnehmen, weiß ich noch nicht...
    Kann man grundsätzlich BAföG für ein Zweitstudium beantragen?

    Beste Grüße,
    Ena
  • Hey Ena,

    ein Zweitstudium ist grundsätzlich vom BAföG ausgeschlossen. Ob du irgendetwas abzahlst oder nicht, spielt für BAföG keine Rolle. Du musst dein Studium nur vor dem 4. Semester abbrechen, um eine reelle Chance auf BAföG zu haben. Beantrage notfalls einen Vorabentscheid, um das Risiko zu minimieren.
  • Hallo,

    ich habe durch 2 Fachrichtigungswechsel an der Uni und dem Nichtbestehen der letzten Prüfung leider eine
    Exmatrikulation bekommen.
    Nach langem Suchen einer Ausbildungsstelle - habe ich eine 2 jährige Ausbildung zum CTA beim TÜV Süd am 1.9.2020 begonnen.
    Diese kostet mtl. 184,--€
    Bis Oktober habe ich noch Leistungen nach ALG 2 erhalten.
    Diese wurden komplett gestrichen, wegen der nicht gegebenen Förderungsfähigkeit dieser Ausbildungsform (Berufsfachschule)
    Nach Widerspruch und Beschluss des Sozialgerichts ist das Vorgehen des Jobcenters rechtens....
    Erschwerend kommt hinzu, dass ich meine Krankenversicherung nun auch selbst bezahlen muss.
    Schülerbafög wurde auch abgelehnt.
    Ich bin 27 Jahre alt und meine bisherigen Leistungen an dieser Berufsfachschule liegen zwischen 1 und 2.
    Weis jemand ob es noch irgendeine Möglichkeit gibt, eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.
    Lohnt es sich nochmals einen SchülerBafög Antrag bei der Stadt zu stellen ( mit Nachweis der Leistungen).
    Ich wäre für jeden Tipp dankbar.
  • Liebe Luisa,

    vielen Dank für deine schnelle, ernüchternde Antwort.
    Der Grund für den späten Start ist, dass mein Sohn ADHS hat und deshalb in besondereren Maße betreuungsbedürftig ist. Aus diesem Grund hab ich es mir bisher nicht zugetraut. Jetzt ist er aber in einem Alter, in dem erselbstständiger und verlässlicher wird. Diagnostisch natürlich nachweisbar. Wäre das eine Argumentation? Liegt das im Rahmen des Ermessensspielraumes oder sollte ich mir da keine Hoffnungen machen?
  • Hey Anne,

    ehrlich gesagt, keine Ahnung. Die sogenannten "schwerwiegenden Gründe" sind immer Einzelfallentscheidungen, deren "Ermessensspielräume" ich nicht kenne, sofern es überhaupt welche gibt. Da du 33 bist, könnte es aber auch so klappen. 3 Jahre sind ja mit Kind möglich, sofern man zwischen der Geburt des Kindes und Beginn des Studiums nicht vollzeit gearbeitet hat.
  • Nachtrag:
    Für die Erzieher-Ausbildung habe ich bereits Schülerbafög bezogen, falls das auch relevant ist.
  • Hey Anne,

    Ist es nicht.
  • Hi Luisa,

    vielen Dank(und auch den anderen)für die vielen wichtigen Infos auf dieser Website. Ich bin gerade dabei einen Antrag auf Vorabentscheid zu stellen und Frage mich nun, ob mein Antrag aufgrund persönlicher Gründe abgelehnt werden kann. Zu meinem bisherigen Werdegang:
    Ich hab Fachabi mit sozialer Richtung gemacht. Dann Ausbildung zur Erzieherin (das mit 1 Jahr Pausierung insgesamt 4 Jahre, da ich in der Zeit meinen Sohn bekommen habe). Nach der Ausbildung hab ich 2 Jahre in dem Beruf gearbeitet und dann 3 Jahre eine kaufmännische Ausbildung gemacht und ca 2,5 Jahre als Kauffrau gearbeitet. Nun möchte ich gern Soziale Arbeit in Vollzeit studieren. Ich bin 33 Jahre. Mein Sohn ist mittlerweile 10 Jahre und ich hab ihn seit Geburt allein groß gezogen.

    Da ich ja schon zwei abgeschlossene Berufsausbildungen habe, frage ich mich, ob der Antrag deshalb abgelehnt werden kann. Denn heute wurde ich bei der allgemeinen Hotline zum Bafög gefragt, warum ich nicht direkt nach dem Fachabi studiert hab(Bewerbung wurde damals abgelegt, war aber auch ein anderer Studiengang als Soziale Arbeit) und dann hab ich eben Ausbildung gemacht. Die Ablehnung ist aber schon 14 her und die hab ich nicht mehr).
  • Hey Anne,

    bei der Frage der Hotline ging's wahrscheinlich um dein Alter. Die Altersgrenze liegt bei 30. Wenn man älter ist, muss man begründen, warum man nicht eher angefangen hat. Immerhin hatte man ja zwischen Abi und 30 etlich Zeit dazu. In deinem Fall musst du mit deinem Sohn argumentieren. Für Schwangerschaft und Elternzeit können bis zu drei Jahre Aufschub gewährt werden. Hättest du dich regelmäßig im einen Studienplatz beworben und immer nur absagen kassiert, wäre das auch ein zulässiger Grund. die Absagen müsstest du aber nachweisen können und eine einmalige Absage vor 14 Jahren bedeutet auch nicht, dass du in den letzten14 Jahren irgendwann mal mit einem Studium hättest anfangen können. Und aus deinem Text erkenne ich keinen anderen plausiblen Grund für den späten Studienstart.
  • Hallo! Mir fehlen für meinen Leistungsnachweis noch 3Creditpoints, die ich im 4. Semester jedoch nicht mehr erlangen kann. Gibt es hier eine Möglichkeit, weiterhin Bafög zu bekommen, wenn ich 77/80Punkte nachweisen kann? Leider war ich weder von Krankheit etc. betroffen und hoffe auf eine Art Antrag auf spätere Leistungsnachweise. Ist sowas in der Art möglich?
    Liebe Grüße
  • hey, ich habe zu meinem Vater keine angaben da ich garkein Kontakt zu ihm hatte/habe, wie kann ich das angeben ?
  • Hey nelson.cruz,

    dafür bruchst du Formblatt 8
  • Hi,
    Ich hab vor kurzem Bafög beantragt (für mein Studium). Ich hab vor ein paar Jahren eine Ausbildung in einem Bereich gemacht, in dem ich nicht arbeiten möchte. Hab dann die letzten 3 Jahre mein Abi nachgemacht (die letzten 1,5 Jahre gabs Bafög). Ich dachte mir jetzt, dass ich eigentlich wieder Anspruch auf Bafög hätte, weil meine Eltern mir ja schon meine (schulische) Ausbildung finanziert haben.
    Der Bafög-Mensch möchte jetzt wissen, ob die Ausbildung meinen Neigungen entsprach und warum ich den Beruf nicht mehr ausüben will. Was antworte ich, um mir meine Chancen auf Bafög nicht zu verbauen?
  • Hey Fynn,

    ich vermute mal, dass das Amt prüfen möchte, ob dir elternunabhängiges BAföG ( https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/ ) zusteht. Das wäre nur der Fall, wenn deine Eltern dich nicht zu der Ausbildung gedrängt hätte, keine gesundheitlichen Gründe vorliegen und das Studium nicht langfristig vorhersehbar war. Lies dazu am besten den verlinkten Artikel.

    LG Luisa
  • Hallo zusammen :)

    Ich wollte wissen, wie oft man denn BAföG bekommen kann?

    Ich habe nach 4 Jahren am Bayernkolleg meine Allgemeine Hochschulreife erhalten und in diesen 4 Jahren elternunabhängiges BAföG bekommen.

    Nun möchte ich erstmal eine schulische Ausbildung zur Radiologieassisstentin in Erlangen machen (dauert 3 Jahre und wird vergütet).

    Die Ausbildung kann ich jedoch erst ab September 2020 beginnen, da ich einfach noch keine Wohnung gefunden habe, die bezahlbar ist.

    Nach dieser Ausbildung, möchte ich dann ein Studium in dieser oder ähnlicher Fachrichtung beginnen (Beginn also WS 2023/24) und werde dann wieder BAföG benötigen.

    Ich suche schon nach Alternativen, um dieses eine Jahr bis zum Ausbildungsbeginn im September 2020 überbrücken zu können ohne Hartz VI beantragen zu müssen.

    Jetzt bin ich aber am Überlegen, ob ich nicht zur Überbrückung einfach ein Jahr ein Fach an einer Uni in meiner Nähe belege und während dieser Zeit nicht einfach 1 Jahr BAföG beziehe und nebenbei jobbe auf 450€ Basis.

    So kann ich mir Hartz VI und ein Nebenjob zusätzlich sparen, denn von den 450€ vom Nebenjob behält das Amt 270€ ein, wovon ich dann auch letztendlich kaum was habe ...

    Die Frage stellt sich mir nun, da ich gelesen habe, man darf nur zweimal BAföG bekommen.

    Kann ich noch mal BAföG bekommen, wenn ich nach meiner Ausbildung zur Radiologieassisstentin dann 3 Jahre Studium anhängen möchte?

    Wie bereits erwähnt, habe ich schon mal 4 Jahre BAföG für das Erreichen des Abiturs am Bayernkolleg erhalten.

    Wenn ich nun für 1 Jahr BAföG ab dem WS 2019/20 eines beliebigen Bachelor Studiengangs beantrage, kann ich dann nochmal BAföG für den WS 2023/24 beantragen?

    Oder wird dann dieses eine „Überbrückungsjahr“ an der Uni miteingerechnet und ich habe dann nach zwei Mal Erhalt von BAföG keinen Anspruch mehr drauf und muss mein Wunschstudium im WS 2023/24 selbst finanzieren?

    Es macht halt doch einen großen Unterschied aus, ob ich jetzt 1 Jahr auf Hartz VI leben muss (habe mich schon für zahlreiche Vollzeit- und Teilzeitjobs beworben und nur Absagen erhalten) - oder ob ich 1 Jahr BAföG bekomme und einen Nebenjob auf 450€ Basis zusätzlich habe.

    Habe jetzt doch schon Bammel davor, etwas falsch zu machen, das für mich dann später Konsequenzen haben könnte, nämlich dann kein BAföG während meines Wunschstudiums in 4 Jahren zu bekommen :/

    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus! :)
  • BAföG kann in der Regel für 2 aufeinander aufbauende Ausbildungen bezogen werden z.B. Abi und Ausbildung oder Abi und Bachelorstudium oder Bachelor und Master. Letzteres wäre der typische Fall für die meistern.

    Sich für ein Jahr irgendwo zur Überbrückung zu immatrikulieren könnte als Leistungsbetrug gewertet werden und macht auch gar keinen Sinn, wenn man bedenkt, dass du 50% davon später zurückzahlen müsstest, währen du Hartz 4 behalten darfst und dafür nichtmal tricksen müsstest. Außerdem würde das den späteren BAföG -Antrag nicht beeinflussen. Ein sogenanntes "Parkplatzstudium" kann dazu führen, dass eine spätere Ausbildungsförderung ausgeschlossen wird und zwar dann, wenn du es wirklich brauchst.

    Wozu willst du überhaupt erst eine Ausbildung machen, wenn du eh schon Abitur hast und weißt, dass du später studieren möchtest? Studier doch lieber gleich.

    LG Luisa
  • Hallo Zusammen,
    mein elternunabhängiger BAföG Antrag wurde damals - auch im Widerspruchsverfahren - abgelehnt, weil ich erst mit 30 Jahren begonnen habe zu studieren. Vorher hatte ich eine Ausbildung gemacht, war aufgrund Erkrankung nach 2 Jahren im Job erwerbsunfähig geworden und habe vom Arbeitsamt eine Umschulung finanziert bekommen (und abgeschlossen), die aber nicht zielführend war, da in der praktischen Arbeit auch wieder meine Arbeitsausschlüsse, die auch Grund für die Erwerbsunfähigkeit waren, eine berufliche Anstellung verhinderte. War danach Hartz IV Empfänger. Um meine Berufschancen zu erhöhen (Chance auf Selbständigkeit) habe ich ein Studium begonnen. Einen Studienkredit erhalte ich nicht, da ich in der SchuFa eingetragen bin. ALG II. wird ebenfalls nicht gewährt. Bisher haben meine Eltern, obwohl sie das nicht müssen, mein Studium finanziert. Jetzt ist mein Vater arbeitslos geworden und sie können mich nicht mehr weitern unterstützen. Ich bin nun ins 7. Semester gekommen und werde mindestens noch 1 Jahr studieren müssen, weil ich wegen Krankenhausaufenthalten etc. noch viele Nachweise nachholen muss.
    Gibt es die Möglichkeit noch einmal - nach bereits erfolgter Ablehnung des BAföG Antrages zu Beginn des Studiums - erneut einen Antrag im späteren Studienverlauf zu stellen?!? Gibt es sonst (außer Wohngeld) noch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung?!? Ein jobben neben dem Studium schaffe ich aufgrund meiner Erkrankung nicht...
    Wenn ich keine Lösung finde, müsste ich jetzt das Studium im 6. Semester abbrechen. Schade um das viele Geld, das meine Eltern dann zum Fenster heraus geworfen haben...
  • Du kannst jederzeit wieder BAföG beantragen, allerdings gehe ich davon aus, dass du nach wie vor kein BAföG bekommen würdest, da sich ja an den Ausgangsvoraussetzungen nichts geändert hat. Alternativ könntest du dich fürs nächste Semester statt in Vollzeit in Teilzeit immatrikulieren lassen und Hartz4 beantragen. Vielleicht wäre das ja eine Lösung. Ich würde es zumindest versuchen , bevor ich das Studium endgültig abbreche. Außerdem würde ich mich auch nochmnal in Bezug auf Studienkredite (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienkredit/) und Stipendien (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/stipendien/) informieren.

    LG Luisa
  • Hallo zusammen,

    Ich hab nach meinem Abi 2013 eine Ausbildung angefangen, leider nicht abgeschlossen. (1 Jahr)
    Danach habe ich eine zweite Ausbildung angefangen und abgeschlossen (2,5 Jahre)
    Darauf war ich in diesem Job (1 Jahr und 11 Monate) erwerbstätig und bin leider bis Dato Erwerbslos (5 Monate).
    All diese Angaben fallen meiner Recherche nach unter die auferlegten Kriterien um Anspruch auf ein elternunabhängiges BAföG zu haben.

    Ich komme somit auf 5,7 Jahre in denen ich finanziell unabhängig von meinen Eltern war.
    Wenn man die Monate vom April 2019 bis zum WiSe 2019 im September dazu nimmt (5 Monate)
    komme ich knapp über die Mindestanforderungen.

    Meine Frage ist, habe ich etwas übersehen? Oder könnte ich hiermit einen Antrag auf unabhängiges BAföG stellen der tatsächlich auch bewilligt wird?

    Es ist relativ wichtig für mich, da mein Vater selbständig ist und das voraussichtlich mein BAföG erheblich schmälern würde.

    Grüße,

    Flo
  • Hallo,
    ich studiere seit WiSe 2015 Sozialwissenschaften und habe nie Bafög beantragt. Nebenher studiere ich seit WiSe 2017 an einer anderen Uni noch Psychologie. Gibt es die Möglichkeit für den 2. Studiengang Bafög zu bekommen, solange ich meinen 1. Bachelor noch nicht habe?

    LG
  • Hallo,
    Ich studiere Jura, schreibe dieses Jahr meinen Schwerpunkt vom Staatsexamen und im Februar 2018 meinen staatlichen Teil vom Examen. Jetzt bekomme ich aber nur noch bis März 2018 meinen Studienkredit, da dann mein 12. Semester endet. Meine mündliche Prüfung vom Staatsexamen habe ich aber erst im Juli 2018, kann ich jetzt für diese Zeit ein Bafög Bankdarlehn beantragen ? Ich habe noch einen kleinen Sohn und schaffe es einfach nicht in der Prüfungszeit so viel arbeiten zu gehen das ich den fehlende Studienkredit alleine auffange.
    Wie verhält es sich mit dem Einkommen meiner Eltern bei einem Bafögbankdarlehn?
    Ich bin 28 Jahre alt und habe kein "normales" Bafög beantragt gehabt.
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
    Lg
  • Oh ich meine natürlich 2019. Also dieses Jahr den Schwerpunkt, und dann Feb. 2019 den staatlichen, mündliche im Juli 2019.
    Studienkredit läuft aber nur bis März 2019.
  • Hallo,ich habe auch eine Frage. Ich bekomme derzeit nur 28€ weil meine Eltern zu viel verdienen auf dem Papier, da sie aber Kredite abzahlen müssen können Sie mich nicht finanziell unterstützen. Ich habe eine 3 jährige Ausbildung gemacht die ich leider selber zahlen musste und dann zwei Jahre Vollzeit gearbeitet. Gibt es eine Chance, irgendwie elternunabhängiges Bafög zu beantragen oder irgendwas anderes? Ich bin total verzweifelt.
  • Hallo liebe Luisa,

    leider konnte ich aus deinem Beitrag nicht genau entnehmen, ob es möglich ist Bafög zu bekommen auch wenn keine der Gründe auf Aufschub der Leistungsverschiebung vorliegt. Ich habe 95 Credits und bräuchte 110 Credits. Könnte ich trotzdem ein Antrag auf Aufschub d. L. machen, da ich in der Vergangenheit durch ein paar Prüfungen durchgefallen bin?
    Wie muss ich genau vorgehen ? Ich müsste trotzdem zum Bafög-Beauftragten meiner Hochschule und mir meine Leistungspunkte negativ bestätigen lassen?

    Vielen Dank im Voraus!
    Yvonne
  • Hallo Yvonne,
    generell gilt, wenn du die Punkte nicht erreicht hast, also eine Negativbescheinigung erhältst, bekommst du kein BAföG mehr.
    Ausnahmen sind, dass du den oben genannten Gründen unterliegst (Kindererziehung,...). Es gibt an Hochschulen auch Regelungen, nachdem du eine positiv-Bescheinigung bekommst, auch wenn dir 3 Kurse fehlen. Frag bei deinem Bafög-Beauftragten deiner Hochschule nach, ob es bei dir vielleicht zutrifft. Dann müsstest du dein Studium aber auch in der Regelstudienzeit beenden, da dies deine Hochschule bescheinigt, dass du es in den 6 (oder 7) Semestern schaffst.
    Wenn du trotzdem eine Negativbescheinigung erhalten hast, könntest du es mit dem Grund der nicht bestandenen Prüfungen versuchen. Das ist aber kein gesetzlich festgelegter Grund und daher eine Einzelfallentscheidung. Du müsstest nachweisen, dass du aufgrund der nicht bestandenen Prüfungen andere Kurse nicht belegen konntest (Voraussetzung für Kurs X ist der bestandene Kurs Y) oder es Überschneidungen in den Prüfungszeiten (2 Prüfungen zur gleichen Zeit) oder parallel laufende Veranstaltungen gab. Das wäre ein Versuch wert, aber der Erfolg ist nicht garantiert. Du bittest also schriftlich um eine Verschiebung des Leistungsnachweises aufs nächste Semester und führst den Grund auf. Beilegen musst du jetzt schon das FB5 oder einen Ausdruck der Notenübersicht, woraus auch deine aktuell erreichten Punkte hervorgehen.

    Schöne Grüße,

    Mathias
  • Sehr informativ, vielen Dank dafür!

    Ich habe ein Problem, auf das ich leider nirgends eine Antwort finde. Ich hoffe daher, dass meine Frage hier gelesen wird und jemand Rat weiß.
    Und zwar möchte ich den Master nächstes Jahr im Ausland machen. Allerdings steht noch nicht fest wo. Dies hängt ja letztendlich von der Zusage der Uni ab, denn es ist ja nicht gesagt, dass ich die Zulassung zu meinem gewünschten Studiengang bekomme.

    Ich möchte mich nun bei folgenden Unis bewerben:

    Lund University, Schweden (3 Studiengänge)
    Utrecht University, Niederlande (2 Studiengänge)

    Die Frage ist jetzt nur: Muss ich damit auch 2 komplette Bafög-Anträge stellen, jeweils an die Zuständigen Ämter? Oder kann ich auch nur einen stellen und falls ich das Bafög genehmigt bekomme, auch an einer anderen Uni in einem andern Land studieren und denen das dann mitteilen, dass die Daten an das andere Amt übermittelt werden?

    An und für sich wäre das ja alles kein Problem und weniger kompliziert zu lösen: Einfach für den Master bewerben, Zusagen/Absagen abwarten(spätestens im März ist alles da) und dann 1x Bafög beantragen für den gewünschten Studiengang im Zielland.
    Bei mir ist das jedoch nicht möglich, da ich ab Januar bis Juli nach Australien möchte um zu Reisen. Ich kann von dort ja kein Bafög beantragen, da ich nicht all meine Ordner mitschleppen kann mit allen Unterlagen usw. Und unterschreiben muss ich ja auch teilweise... das wäre wenn überhaupt nur mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand einen Ratschlag geben könnte :)

    Liebe Grüße
    Dominik
  • Dann musst du wie bereits vermutet 2 Anträge an das jeweils zuständige Amtschicken oder du wartest auf die Zusage. ohne Zusage der Uni, wird dein Antrag ohnehin nicht bewilligt.
  • Hallo,

    ich hätte mal eine Frage. Und zwar ziehe ich zu meiner Oma um mich um sie zu kümmern. Sie besitzt ein Haus, so dass kein Mietvertrag existiert den ich ans Amt weiterleiten könnte. Bekomme ich dennoch den Höchstsatz weiterhin gezahlt?

    LG
  • Hallo Victoria,

    das ist so eine Sache. Den Mietzuschuss erhältst du ja, da du Miete zahlst und nicht bei deinen Eltern wohnst. Einigen Ämtern reicht ja als Nachweis eine Meldebescheinigung auf der eine andere Adresse als die deiner Eltern steht. Und andere wollen direkt den Mietvertrag sehen. In diesem Fall ist ein Mietvertrag / Untermietvertrag nötig.

    Beste Grüße
    Mathias
  • hallo:)
    ich möchte einen Erstantrag stellen & jetzt sind 2 Fragen aufgetreten, zu denen ich keine Antworten finde..
    Zum einen wird bei den Formularen gefragt, wie es mit meinem Wohnort aussieht. Derzeit lebe ich noch bei meinen Eltern, möchte aber sobald ich studiere in diese Stadt auch umziehen. Wie gebe ich also an nicht daheim zu wohnen während der Studienzeit, ohne das ich derzeit einen neuen Wohnstandort abgeben kann?
    Als nächstes will man von mir wissen wie hoch mein Einkommen während der Studienzeit sein wird, doch wie mit der Wohnung kann ich das noch nicht genau sagen, da ich mir erst einen job suchen kann wenn ich auch dort lebe. (dazu muss man sagen das der derzeitige Wohnort etwas weiters entfernt ist von der neuen Uni)
    Gebe ich also bei diesen Punkten meinen jetzigen Stand ein & melde Änderungen dem Amt im nachhinein oder kann man das so irgendwie angeben, denn beim Wohnort wirkt sich das ja zb auf den bafög Betrag aus den ich erhalten würde?
    Liebe Grüße
  • Hallo Dorotea,
    in Formblatt 1 steht bezüglich der Wohnung, dass du das angeben sollst, was du schon angeben kannst. Solange du nicht weißt, wo du wohnen wirst, kannst du nicht angeben. Dein BAföG kann auch nicht auf Vermutungen bewilligt werden, sondern nur aufgrund von Tatsachen. Also beantrage es erst einmal noch so, wie der jetzige Stand ist. Solltest du dann umgezogen sein, kannst du es dem BAföG-Amt mitteilen und sie werden dir ab dem Monat, in dem du deinen Umzug mitgeteilt hast, auch den Wohnungszuschlag überweisen.
    So ist es dann auch mit dem Job, solange du nur vor hast zu arbeiten, aber noch nirgends einen Vertrag unterschrieben hast oder ähnliches, solange wirst du auch keine Einnahmen haben. Hast du schon einen Job in Aussicht und weißt auch ungefähr das Gehalt, dann wäre es sinnvoll das anzugeben. Du kannst jederzeit Änderungen mitteilen. Und wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, kannst du diesen einfach zum Amt senden und sie werden es sich vermerken, bzw. dein BAföG anpassen, solltest du über die 5.400€ Einkommen im Bewilligungs-Jahr kommen.
    Schöne Grüße,
    Mathias
  • Hallo,
    mein Erstantrag wurde damals mit Hilfe des Einkommensnachweises des gesamten Jahres berechnet, den meine Mutter von ihrem Arbeitgeber bekam. Einen Steuerbescheid hatten wir nicht. Im nachhinein bekomme ich aber recht wenig BAföG. Könnte es daran liegen? Immerhin sind die ganzen Freibeträge dann nicht mitgerechnet worden.
    Folgeantrag mit Steuerbescheid ist gestellt - muss ich jetzt auch Formblatt 7 nachreichen? Ich habe ein bisschen Angst, dass ich noch weniger bekomme als ohnehin schon - obwohl das rein logisch ja nicht möglich ist oder?
    Liebe Grüße
  • Hallo Anna,

    es soll ja immer das Einkommen von vor 2 Jahren nachgewiesen werden. Habt ihr das nachgewiesen oder war es das aktuelle Einkommen? An sich ist es immer sinnvoller den Steuerbescheid zu nehmen, da, wie du auch sagst, auch Freibeträge und Werbungskosten abgezogen werden. Also wird es nicht weniger werden als vorher.
    Formblatt 7 reichst du nur ein, wenn das Einkommen von vor 2 Jahren höher war als das aktuelle Einkommen, um dich und deine Eltern nicht zu benachteiligen. Sie könnten ja jetzt weniger leisten, als noch vor 2 Jahren und dieses Problem kann man mit diesem Formblatt umgehen.

    Schöne Grüße,
    Mathias
  • Hallo,
    wenn ich jetzt am Anfang des Förderungszeitraums einen Job mit 20h/Woche habe, dann wird doch alles was darüber ist monatlich von meinem Bafög abegzogen. Wenn ich jetzt kündige bzw. gekündigt werde, kriege ich doch von da an wieder mein vorherigen Bafögsatz ohne Abzüge oder?

    Und was passiert wenn man plötzlich im neuen Zeitraum weniger Bafög bekommt als vorher ohne, dass sich irgendetwas an dem Einkommen der Eltern und einem selbst geändert hat? Kann man das dann nochmal überprüfen lassen?
  • Hey Nana,

    beim BAföG zählen immer Jahressummen, nie das tatsächliche monatliche Einkommen. Im Antrag gibst du an, dass du in den nächsten 12 Monaten insgesamt z.B. 5.000€ verdienen wirst. Ob du die an einem Tag, einem Monat oder einem Jahr verdienst, ist dem Amt egal. Wenn sich im Laufe des Bewilligungszeitraums etwas an deiner vorherigen Schätzung ändert, weil du z.B. den Job kündigst und nun insgesamt 3000€ statt 5.000 € verdient hast, musst du das dem Amt melden und dein BAföG wird neu berechnet und du bekommst entsprechend mehr oder weniger Geld. Bis zu 5.400€ im Jahr sind anrechnungsfrei. Es wäre also egal, ob du 3.000 oder 5.000€ verdienst, nicht aber wenn es 6.000€ statt 5.000€ sind. Es wird also nicht alles über 20 Stunden, sondern alles über 5.400€ vom BAföG abgezogen. Mehr dazu und wie andere Einkommensarten wie Praktika angerechnet werden habe ich in diesem Artikel zusammengefasst.

    Wenn du der Meinung bist, dass dein BAföG falsch berechnet wurde, kannst du innerhalb von 6 Wochen schriftlich Widerspruch gegen deinen Bescheid einlegen. Das Amt muss ihn dann nochmal überprüfen. Wenn sich am Einkommen nichts geändert hat: Bist du vielleicht umgezogen und wohnst jetzt in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört? Oder warst du vorher selbst krankenversichert und bist jetzt wieder in der Familienversicherung? Oder hat sich die Einkommensart geändert? Einkommen aus selbstständiger Arbeit oder Praktika werden anderes angerechnet als Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Ich bin 27-jähriger Zweitstudent und wollte wissen, ob es einen Weg gibt Bafög zu beziehen.
    Mein Erststudium (Bachelorabschluss) habe ich bei der Polizei gemacht, welche den theoretischen Teil an eine Hochschule ausgelagert hat. Während des Studiums habe ich Anwärterbezüge erhalten. Ich meine gelesen zu haben, dass Zweitstudierende, wenn sie im Erststudium nicht berechtigt waren Bafög zu erhalten, den Anspruch im Zweistudium geltend machen können. Keinen Baföganspruch hat jeder, der Anwärterbezüge erhält. Kannst du mir hierzu weiterhelfen?
  • Hallo Timo,

    dass man ein Zweitstudium mit BAföG finanzieren kann, wenn man im Erststudium keins hatte, ist mir neu. Wo hast du das denn her?

    Grundsätzlich kann ein Master nach einem Bachelor gefördert werden. Einen zweiten Bachelor halte ich für ausgeschlossen. Es spricht aber nichts dagegen trotzdem einen Antrag zu stellen. Vielleicht irre ich mich ja (mit Anwärterbezügen hatte ich bisher nichts zu tun). Und wenn nicht, kannst du mit dem Ablehnungsbescheid einen Antrag auf Wohngeld (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/) stellen.

    LG Luisa
  • Hallo :)
    Ich studiere jetzt seit einem Semester und arbeite nebenbei nicht. Da man 5400€ im BZR erarbeiten darf, müsste es jetzt doch möglich sein, dass ich die nächsten Monate bis September mehr arbeite, solange es nicht über 20h/Woche sind oder?
  • Korrekt. Es ist egal, ob du die 5.400€ in 12 Monaten oder an einem einzigen Tag verdienst. :)

    LG Luisa
  • Hallo :)

    Wie gehe ich mit Geldgeschenken, wie z. B. Weihnachts- und Geburtstagsgeld von den Eltern um, wenn ich das auf dem Konto einzahle? Wird das angerechnet oder gibt es sowas wie Freibeträge dafür?

    LG
    Iven
  • Hey Iven,

    du darfst 7.500€ anrechnungsfrei auf der hohen Kante haben. Mehr dazu erfährst du in meinem Artikel über BAföG Freibeträge.

    LG Luisa
  • Liebe Luisa,

    du scheinst dich wirklich sehr gut auzukennen, deshalb wende ich mich bezüglich einer sehr wichtigen Frage an dich:

    Im Jahr 2017 schließe ich mein Studium mit dem Bachelor ab und nachfolgend soll es dann sofort mit einem Masterstudium weitergehen. Seit Beginn des Studiums erhalte ich glücklicherweise Bafög, was mir das Studium überhaupt erst ermöglicht. Mein Freund und ich planen ein gemeinsames Kind zu bekommen. Wir sind weder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, noch verheiratet. Ich wohne lediglich als Mitbewohnerin mit/bei ihm. Nun stellt sich mir jedoch die Frage, ob mein Freund mit der Geburt eines gemeinsamen Kindes mit Einbußen zu rechnen hätte, da er bereits seit einigen Jahren arbeitstätig ist. Ich habe große Bedenken, dass das Bafögamt verlangen könnte, dass er finanziell für mich und das Kind aufkommt und ich dann kein Bafög mehr erhalte. Aber diese Finanzen könnte er trotz eines guten Gehaltes nicht allein tragen. Das möchte ich ihm auch gar nicht zumuten.

    Kannst du mir weiterhelfen? Müssen wir unseren Kinderwunsch vertagen? Liebe Grüße, Lisa
  • Hey Lisa,

    sein Einkommen ist für dein BAföG nicht relevant solange ihr nicht verheiratet seid. Daran kann auch ein gemeinsames Kind nichts ändern. Das Kind hätte wenn überhaupt auch nur positive Auswirkungen für ihn, da er dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist und sein anrechenbares Einkommen damit gesenkt wird. Nach aktuellem Stand müsste dein Ehemann mindestens 1665€ (sein Freibetrag mit einem Kind) netto monatlich zur Verfügung haben, ehe auch nur ein Cent von seinem Gehalt von deinem BAföG abgezogen wird. Jedes weitere Kind erhöht seinen Freibetrag um 520€.

    Wenn du in Elternzeit gehst, bleiben 300€ Elterngeld monatlich anrechnungsfrei und dein BAföG erhöht sich um 130€ Kinderbetreuungszuschlag. Hinzu kommt das normale Kindergeld von 192€ monatlich. Und als Mutter bekommst du BAföG über die Regelstudienzeit hinaus.

    Um das Finanzielle musst du dich also wahrscheinlich eher weniger sorgen ;)

    LG Luisa
  • Hey,

    ich find eure Seite einfach super! Mein ersten Antrag konnte ich mit eurer Hilfe schon ganz gut meistern, aber eure Seite hat mich dieses Jahr ein weiteres mal gepackt. Mein Dad hat sich tierisch aufgeregt dass das Prozedere ein weiteres Jahr nochmal von vorne losgeht und sich geweigert mir zu Helfen. Dann hab ich erst einmal gegoogelt was ich machen kann und auf eurer Seite bin ich schließlich fündig geworden. Ihr habt mir gezeigt das ich vermutlich Anspruch auf Eltern-Unabhängiges-Bafög habe. Die wogen haben sich natürlich nach dem Streit schnell geglättet und in ich habe mich mit meinen Eltern Abgesprochen,... .

    Wie ich eben erwähn habe, habe ich nun Eltern-Unabhängiges-Bafög beantragt. Dazu habt ihr ja auch den Artikel geschrieben. Ich habe nun wie im Text geschrieben wurde (eurer Vorschlag), ein Antrag gestellt, der die Prüfung der Unterhaltspflicht meine Eltern für mich prüfen soll.

    Ich wurde bereits vor knapp 1ner Woche angerufen und dadrum gebeten das sich meine Eltern noch einmal schriftlich dazu äußern sollen. (Das haben sie bereits gemacht).

    Nach knapp 2 Tagen später haben meine Eltern nun Post erhalten:

    - Ihnen wurde mitgeteilt das Sie aufgrund meines Antrags (auf Vorauszahlung), evtl. die Kosten nachzahlen müssen. (Wie im Artikel erwähnt). Soweit erst einmal alles in Ordnung, wie man nach dem Text vermuten kann.

    - Des Weiteren sollen Sie das Formblatt 3 (bis zu 15.11.2016) ausfüllen und es wird hingewiesen das Sie dazu verpflichtet sind wenn sie Unterhauspflichtig sind.
    Vermerkt wurde auch, dass ich angegeben hab das Sie das nicht zu verfügung stellen wollen.

    Nun Stellt sich erst einmal für mich und meine Eltern generell die Frage:
    - Sollte der Antrag (Eltern-Unabhängiges Bafög) durchgehen und stellt sich heraus das meine Eltern nicht unterhaltspflichtig waren, kann sich das auf dass vorherige Jahr ausüben ? Sie mit ja bereits mit der Unterstützung des Bafögs ein Jahr Vorher schon Finanziert.

    Wenn ja, wie läuft das das Prozedere ab, müssen meine Eltern ein Antrag auf Nachzahlung zahlen?

    Und außerdem stellt sich die Frage, wie meine Eltern nun vorgehen:
    - können Sie warten bis die Unterhausfrage erst geklärt ist? Schließlich möchten Sie sich ungern umsonst "nackig" machen, wenn sie das evtl. garnicht müssen?

    Mit freundlichen Gruß Frank
  • Hey Frank,

    ich bin keine Juristin, sicherheitshalber solltest du deine Fragen also nochmal einem Anwalt und oder dem BAföG Amt stellen. Meine Vermutung ist: BAföG kann grundsätzlich nicht rückwirkend beantragt werden. Also angenommen, du hättest letztes Jahr kein BAföG bekommen, weil du keinen Antrag gestellt hattest. Du stellst jetzt fest, dass du aber entgegen deiner Annahme Anspruch gehabt hättest, dann ist das einfach Pech. BAföG kann frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt werden. Ich nehme jetzt an, dass dasselbe beim Antrag auf elternunabhängiges BAföG gilt. Aber wie gesagt, das ist nur eine Vermutung.

    Was die Unterlagen angeht: Wahrscheinlich will das Amt die Unterlagen jetzt, damit sie im Falle einer Unterhaltspflicht direkt feststellen können, wie viel deine Eltern zurückzahlen müssen. Eine Nachreichung der Unterlagen könnte den ganzen Prozess in die Länge ziehen. Wenn es nicht zu viel Aufwand bedeutet, würde ich sie also einfach einreichen. Ansonsten würde ich den bzw. die zuständige Sachbearbeiter/in kontaktieren und fragen, ob die Prüfung auch erstmal ohne die Unterlagen der Eltern möglich ist.

    LG Luisa
  • Hey, ihr gebt Supertipps. Ich hätte auch mal eine Frage: Meine Schwester macht jetzt einen Demipairaufenthalt. Meine Eltern zahlen die Krankenversicherung und die Sprachschule. Jetzt wird meine Schwester nicht mehr bei meinen Eltern berücksichtigt, weil sie voll versorgt ist. Aber meine Eltern müssen trotzdem die KV und die Sprachschule zahlen. Wird dies nicht berücksichtigt?
    Danke schon mal für die Antwort.
    Liebe Grüße
    Dorrie
  • Hey Dorrie,

    ist deine Schwester Studentin? Wo wird sie nicht mehr berücksichtigt? Geht es hier um dein BAföG? Im Zweifelsfall bringt ein Anruf beim Amt auch Klarheit.

    LG Luisa
  • ernsthaft? du beschwerst dich über ein 1er abi? ich hab gerade mein abi mit 2,1 auf dem 2. bildungsweg gemacht und bin ganz und gar nicht auf dem kopf gefallen und bin 29 jahre alt und fange jetzt erst an zu studieren und bin mir nicht mal sicher ob es das richtige ist. ich verstehe, dass du spät dran bist/warst... aber im gegensatz zu dir komm ich mir vor wie ein alter sack
  • wen meinst du? wer beschwert sich über ein 1er Abi?
  • Liebe Luisa,

    ich bin Hanna, 24, fange im kommenden Semester mit meinem Erststudium an und danke dir für dieses Video!!
    Ich stimme dir in allen Punkten zu 100% zu und bin so erleichtert, jemanden über dieses Thema sprechen zu hören, der sehr ähnliche Erfahrungen wie ich gemacht hat und dabei so motivierend und positiv ist.
    Nach dem Abi habe ich eine 3-jährige Aus- und Fortbildung gemacht und bin danach für ein Jahr als Au Pair in die USA, um meine Englischkenntnisse fürs Studium aufzufrischen. Aus dem einen Jahr sind dann zwei Jahre geworden, weil es mir so gut gefallen hat und das Studium musste somit noch ein Jahr warten.
    Natürlich habe ich jetzt super Angst, mit einem Studium zu beginnen! Ich bin schon so lange aus der Schule raus, werde nicht jünger, meine Kommilitonen sind sind deutlich jünger als ich und haben viele bessere Abi-Schnitte (meiner liegt bei 3,4).
    Du hast mir nun allerdings unglaublich viel Angst genommen und aus Nervosität ist nun Freude auf meinen neuen Lebensabschnitt geworden.
    Vielen Dank :)
  • Hey Hanna,

    das freut mich sehr! Ich wünsche dir ganz viel Spaß beim Unistart und eine wunderbare Studienzeit.

    LG Luisa
  • Hi Luisa,
    Hab eine wichtige Frage bzgl. Hochschulwechsel während des BA mit laufendem BAföG: Unter welchen Bedingungen ist es erlaubt, die Hochschule zu wechseln - (ohne Fachrichtungswechsel !) ? Wenn es möglich ist, wann muss ein Wechsel spätestens erfolgen ohne große Einbüßungen des BAföGs zu haben, und wie würden die Einbüßungen beim BAföG-Höchstsatz-Anspruch aussehen? Und wie könnte man sie evtl. umgehen?
    Vielen Dank für deine super Hilfe!
    Viele Grüße!
  • Hey Belja,

    ein Hochschulwechsel (ohne Fachrichtungswechsel) hat erstmal keinen Einfluss auf Höhe und Dauer der Förderung. Du kannst jederzeit wechseln. Du musst nur darauf achten, dass bei einem Ortswechsel auch ein anderes Amt für dich zuständig ist und du einen neuen Antrag stellen musst. Außerdem verlängert dich die Förderungshöchstdauer nicht. Sollten dir nicht alle bisherigen Module an der neuen Hochschule angerechnet werden und es somit zu einer Studienzeitverlängerung kommen, könnte es sein, dass du die letzten Semester ohne BAföG auskommen musst.

    LG Luisa
  • Hallo.
    Ich bin 26, habe eine 3 jährige Ausbildung gemacht und war dann 9 Monate arbeiten, dann ein Jahr in Elternzeit und jetzt noch ein halbes Jahr arbeiten. Insgesamt fehlt mir also ein jahr zum elternunabhängigen Bafög.
    Ich habe eine Schwester die von meinen Eltern Unterhalt bekommt. Meine Eltern leben getrennt. Ich bin nicht verheiratet und habe im Studium keinerlei Einkommen, bis auf das Kindergeld für meine Tochter.
    Habe ich durch Formblatt 8 und entsprechende Schreiben meiner Eltern, weshalb sie es nicht einsehen mir Unterhalt zu zahlen, eine Chance auf Bafög?
    Die Ausbildung steht in keinerlei Zusammenhang zu meinem Studium. Vielen dank im voraus :-)
  • Hey Ulrike,

    versuch es einfach. Eine Chance ist ja keine Garantie, aber du erfüllst zumindest schonmal die Grundvoraussetzungen.

    LG Luisa
  • Halli Hallo!
    Ich stehe nun Kurz vor meinem Studium an der Hochschule und beantrage auch Bafög. In dem Antrag selbst, muss man auch Angaben zu seinen eigenen Finanzen machen. In diesem Zusammenhang frage ich mich, ob ich, wenn ich mein Sparbuch auf dem nicht wenig ist, sowie andere Rücklagen angebe, weniger Bafög erhalte, eben weil ich schon etwas Geld zurückgelegt habe.

    LG Anna :)
  • Hey Anna,

    Glückwunsch zum Studienplatz :) Und ja dein Vermögen wird angerechnet. Ab kommenden Semester sind 7.200 Euro Ersparnisse jeglicher Form für dich frei. Hinzu kämen weitere Freibeträge, wenn du Kinder hast oder verheiratet bist. Alles, was darüber hinaus geht, wird dir vom BAföG abgezogen. Je nachdem, wie viel es ist, kannst du auch gar kein BAföG bekommen. Kann also sein, dass du erstmal einen Teil deiner Ersparnisse aufbrauchen musst, bevor dir BAföG gewährt wird.

    LG Luisa
  • Hallo,
    Der Artikel oben hat schon einige meiner Fragen über BAföG geklärt, die sonst keiner beantworten konnte - Dankeschön.
    ich habe allerdings noch die folgende Frage: Ich bin BAföG-Höchstbetrag berechtigt und bekomme evtl ein Stipendium. Wenn ich deshalb weniger BAföG brauche als der Höchstbetrag, kann ich dann auch nur einen kleineren Betrag BAföG beantragen, als mir zusteht? Dann müsste ich auch weniger zurückbezahlen nach dem Studium, oder?
    Vielen Dank für die Antwort!
  • Hey Elija,

    wie viel BAföG du bekommst, bestimmst nicht du, sondern das Amt. Wenn sie zu dem Schluss kommen, dass du weniger benötigst, bekommst du automatisch weniger. Beim BAföG sind 300€ Stipendium anrechnungsfrei. Jeder Cent mehr wird vom BAföG abgezogen. Vollstipendien von den großen Förderungswerken und BAföG schließen sich aus.

    Statt von dir aus auf einen Teil des BAföGs zu verzichten, ist es ökonomisch gesehen sinnvoller, den Überschuss zu sparen und zu verzinsen. Damit machst du rein rechnerisch insgesamt weniger Schulden als mit deiner Strategie. Am besten ist aber sowieso ein Stipendium. Wenn du die Möglichkeit dazu hast, solltest du das also auf jeden Fall weiter verfolgen.

    LG Luisa
  • Hi Luisa,
    Ich hab in meinem ersten Studium Bafög bekommen, den Höchstsatz, und es im 4.semester abgebrochen.
    Nun habe ich wieder begonnen zu studieren und hab gehört dass ich keinen Anspruch mehr habe, ich aber denn je darauf angewiesen bin. Gibt es da Wege und Möglichkeiten dochnoch zu Anspruch auf Bafög zu gelangen? Würde ungern wegen mangelnden Geld das Studium abbrechen müssen (ich lebe alleine in einer Wohnung für 400€ warm, günstiger geht nicht, habe auch sonst meine Ausgaben auf Minimum reduziert).
  • Hey Sanny,

    ich denke, der BAföG Zug ist abgefahren. Da sind die recht streng. Ein Studiengangswechsel ist nur bis spätestens Anfang 4. Semester möglich. Ich vermute, du hast das 4. Semester zumindest auf dem Papier gemacht und damit bist du raus. Du kannst aber Wohngeld beantragen (http://www.studentenwerke.de/de/node/1014). Das ist zwar nicht ganz so hoch, aber besser als nichts und muss auch nicht zurückgezahlt werden. Außerdem kannst du es noch mit Stipendien (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/studienfinanzierung-stipendium/) versuchen. Vielleicht gibt es an deiner Hochschule das Deutschlandstipendium (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/deutschlandstipendium-bewerbung/). Das beträgt 300€ pro Monat und wird direkt von der Hochschule vergeben. Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit einen Studienkredit aufzunehmen. Hier findest du einen Erfahrungsbericht (https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/kfw-studienkredit-erfahrungsbericht/).

    Liebe Grüße,
    Luisa
  • Weiß jem., wie es ist, wenn ich in einem Förderungszeitraum bsw. 3000 EUR zuviel verdient habe und dann keinen weiteren Antrag stelle, weil ich kein Bafög mehr erhalten möchte, werden die überschüssigen Bezüge dann sofort zurückgefordert oder mit dem Endbetrag verrechnet und demnach erst nach 5 Jahren zurückgefordert?
  • Hey Thomas,

    zu viel gezahltes BAföG wird in der Regel sofort zurückgefordert. Auf weiteres BAföG deswegen zu verzichten macht damit keinen Sinn.

    LG Luisa
  • Hallo zusammen,

    das BaföG-Amt will mir meine Vergütung als Masterandin (bekomme über 5 Monate jeweils 400 Euro im Monat) auf mein BaföG anrechnen. Als angehende Juristin sehe ich aber keine gesetzliche Verankerung, dass Mastervergütung der Ausbildungsvergütung entspricht. Deswegen habe ich vor, Widerspruch einzulegen. Was meint ihr? Habt ihr Erfahrung damit? Würde mich über Antworten sehr freuen!

    LG :)
  • Hey Katha,

    hier greift wohl §23 Abs. 3 (https://www.bafög.de/de/-23-freibetraege-vom-einkommen-des-auszubildenden-250.php): "Die Vergütung aus einem Ausbildungsverhältnis wird abweichend von den Absätzen 1 und 2 voll angerechnet."

    Das gilt z.B. für Pflichtpraktika und vermutlich auch, wenn du für die Anfertigung deiner Abschlussarbeit Geld bekommen hast, da die Vergütung in engem Zusammenhang mit dem Studium steht.

    LG Luisa
  • Hallo, ich habe eine Frage zur GEZ Befreiung. Theoretisch habe ich BAföG Anspruch (der Bescheid sollte auch demnächst bei mir ankommen - weiß nur noch nicht was drin steht). Ich vermute, dass ich zwar BAföG Anspruch habe, aber meine Eltern dieses Betrag übernehmen müssten. Kann ich dann trotzdem diese GEZ-Gebühren umgehen? (Ja ich weiß, es heißt jetzt anders)... Also bin ich BAfög-Empfänger auch wenn meine Eltern das theoretisch leisten müssten?! Vielleicht wisst ihr da ja was :-)
  • Hallo Luisa - ähnlich wie stephanlindauer - frage ich mich auch, wie lange die Pause zwischen Bachelor und Master sein darf, damit beide Studienabschnitte rechnerisch noch zusammengezogen werden. Hattest du beim Schreiben des Artikels hierfür eine Quelle gefunden oder weißt du vielleicht, wo man das nachschlagen kann? Ich habe auf die Schnelle im Bundesausbildungsförderungsgesetz nichts genaues gefunden. Danke.
  • Hey Stefan,

    hab dazu aktuell auch nichts mehr konkretes gefunden, weshalb ich vermute, dass der zeitliche Abstand keine Rolle (mehr) spielt. Am besten direkt nochmal beim Amt nachfragen.

    LG Luisa
  • Hallo Lousia,
    eine Frage bleibt mir offen.
    Ich möchte mich nach meinem Bachelor (Kunsttherapie) in meinem Fach in einem Schwerpunkt (Bildende Kunst) vertiefen. Da dieses Studium ein grundständiges ist wird es also nicht so einfach mit der Förderung. Laut § 7 Abs. 2 BAföG kann eine "zweite Ausbildung" gefördert werden.
    Hast du einen Tipp wie ich vielleicht die zuständigen Sachbearbeiter überzeugen kann, dass es sinnvoll ist, dass ich dieses Studium gefördert bekomme?

    liebe Grüße und Danke

    Jonas
  • Hey Luisa,
    Danke für deinen Beitrag.
    Wie sieht das "elternunabhängige Bafög" aus, wenn man selbst Vermögen hat (also zB. durch Bausparverträge, Erbe,.._? Kann ich in diesem Fall auch Bafög beantragen? Gibt es hier ggf. auch "Hintertüren"?
    Danke für deine/ eure Hilfe!
    Kat
  • Hey Kat,

    dein eigenes Vermögen wird immer angerechnet. Unabhängig von deinen Eltern. Du darfst 5000 € besitzen, alles darüber wird an dein BAföG angerechnet. Die einzige "Hintertür", die ich kenne, ist weniger als 5000 € Vermögen zu besitzen. Wie du das machst, ist deiner Fantasie überlassen.

    LG Luisa
  • Weiß jemand sicher, bzw. mit Quelle wieviel Geld zurückgezahlt werden müsste, wenn man das Geld auf einen Schlag zurückzahlen kann? Es war vor einigen Jahren mal die Rede davon, dass man so 25 % sparen könnte. Also so höchstens 7.500 Euro zurückzahlen müsse.
    Stimmt das?
  • Das kommt auf die Höhe der tatsächlichen Gesamtschuld an. Der Rabatt wird nicht auf den Schuldenschnitt von 10.000€ angerechnet, sondern auf die tatsächliche Höhe. Du kannst dir das hier ausrechnen https://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/rueckzahlung.php

    Ich habe meinen Rückzahlungsbescheid schon bekommen. Da wird dir auch nochmal alles vorgerechnet. Eine vorzeitige Rückzahlung würde in meinem Fall immernoch die 10.000€ überschreiten und macht in meinem Fall z. B. keinen Sinn.

    LG Luisa
  • Hallo Luisa :)

    Was ist denn eine längere Pause zwischen Bachelor und Master? Währe 1 Jahr zB schon zu lange, damit für beides zusammen nur 10.000€ zurück gezahlt werden müssen?

    Vielen Dank

    Liebe Grüße
    Luisa
  • Hey,

    das kann ich dir so genau und vor allem nicht verbindlich beantworten. Habe dazu nichts konkretes gefunden. Kann auch sein, dass der zeitliche Abstand zwischen den beiden Studienabschnitten keine Rolle (mehr) spielt. Dieses Jahr treten ja wieder einige Aktualisierungen in Kraft. Am besten, du fragst mal direkt beim Amt. Ansonsten halte ich http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/master.php für eine zuverlässige Quelle.

    LG Luisa
  • Hallo, ich wollte nochmal zum Bafög für einen 2. Bachelor nachhaken.
    Mal naiv gefragt, weiß denn das Bafög-Amt vom 1. Uni Abschluss, wenn man für diesen kein Bafög beantragt und erhalten hat? Muss ich den bereits erworbenen Bachelor melden?
  • Hey Paco,

    es zu verschweigen ist rechtlich gesehen arglistige Täuschung und wird sicher geahndet, wenn es rauskommt. Was das Amt weiß und was nicht, musst du das Amt fragen. Ich bin nur eine Studentin, die Gesetzestexte liest und über ihre Erfahrungen damit schreibt.

    LG Luisa
  • Hallo,
    ich bin gerade im 2. Semester (habe vor 1 Jahr mein Fachabitur erlangt), habe eine Freundin und einen Sohn, und bin leider nicht BAföG berechtigt, da mein Vater ein zu hohes Einkommen hat.

    Da ich allerdings noch 2 studierende Brüder habe, ist das, was mein Vater monatlich zahlen muss, schon ein ziemlich hoher Betrag... (So knapp 2000,- im Monat, also knapp 24.000,- im Jahr)

    Meine Frage daher (genauer gesagt die Frage meines Vaters):

    Kann er bei seiner Einkommenssteuererklärung irgendwo angeben, dass er mehr oder weniger das "BAföG für uns zahlt", sodass er diesen Betrag nicht versteuern muss/Steuern zurück bekommt?

    Vielen Dank schon mal!
  • Hallo Gabriel,

    ja das kann dein Vater absetzen. Schau z.B. mal hier FAZ-Steuertipps www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/steuertipps-fuer-studenten-geld-sparen-bei-der-steuererklaerung-13585635.html

    Gruß, Mathias
  • Ich habe folgende Frage. Meine Tochter macht im Sommer ihren bachelor finance and banking. Sie möchte nun auf Lehramt umschwenken und müsste nunmehr einen zweiten Bachelor machen. Wir wissen, dass nur ein Bachelor förderfähig ist. Es gibt aber in unserem Fall die Besonderheit, dass sie für den ersten Bachelor kein Bafög erhalten hat, da es ein duales Studium an einer Berufsakademie war und im Bundesland Niedersachsen dafür gesetzlich ausgeschlossen ist. Gibt es eine Möglichkeit, dass sie für den zweiten Bachelor doch Bafög erhalten kann?
  • Danke für diesen informativen Artikel!
    Eine Frage habe ich aber noch:
    Wenn ich aus dem Ausland zurück bin, werde ich meinen BA in Journalismus machen und würde gerne einen BA in Politikwissenschaft dranhängen. Dann kann ich Bafög aber komplett vergessen, oder? Für einen MA in Politik bin ich mit BA Journalismus leider nicht qualifiziert. Die Kombination wäre als Berufsausbildung sinnvoll, doch ich nehme mal stark an, dass das im Bafög-Amt keinen interessiert. Oder gibt es da einen Trick?
  • Hey Kay,
    das Amt fördert nur einen Bachelor und einen Master. DU hast also recht, einen zweiten Bachelor kannst du im Normalfall vergessen. Aber wie wäre es mit einem Master in Politikjournalismus? Die Freie Universität Berlin bietet sowas zum Beispiel an. Schau mal hier: MA Medien und politische Kommunikation www.fu-berlin.de/studium/studienangebot/master/medien_politische_kommunikation/index.html

    Was auch durchaus möglich und legitim ist, ist zwei verschiedene Studiengänge an zwei verschiedenen Hochschulen parallel zu studieren. Du könntest also einen Master in Politikwissenschaften an deiner Uni machen und gleichzeitig einen Bachelor in Journalismus an einer anderen Uni. Natürlich kannst du den Abschluss in Regelstudienzeit vergessen und bei der Förderungshöchstdauer wird auch nur der Master berücksichtigt, aber vielleicht bringt dich das inhaltlich sogar noch näher an dein Ziel als nur zwei Bachelorabschlüsse. Ein Kommilitone von mir hat neben seinem Master in Wirtschaftskommunikation den Bachelor in Kunstgeschichte gemacht und seine Masterarbeit über Markenbildung in der Kunst geschrieben. Eine andere Kommilitonin von mir studiert neben ihrem Vollzeit-Master im Bachleor Portugiesisch um die Sprache zu erlernen. Beide machen den zweiten Bachelor einzig und allein aus Interesse am Fach und natürlich nicht in Vollzeit.

    Für Azubis gibt es BAB (Ausbildungsbeihilfe). Das ist sowas wie BAföG. Ich hab das während meiner Berufsausbildung vor dem Studium auch bekommen. Ich weiß allerdings nicht, ob man nach einem Studium noch Anspruch darauf hat. Für BAB ist das Jobcenter zuständig.

    Du siehst, es gibt Mittel und Wege. Du musst nur noch rausfinden, welcher der beste für dich ist.

    Liebe Grüße und viel Erfolg,
    Luisa
  • Hallo,

    ich mache gerade meinen Master, bin mit allen Prüfungen durch und schreibe gerade an meiner Masterarbeit. Um ein wenig Geld sparen zu können (keine Miete zahlen 345 Euro/Monat), möchte ich wieder zu meinen Eltern ziehen und meine Masterarbeit dort zu Ende schreiben. Momentan bekomme ich 623 Euro Bafög. Wie viel würde ich dann bekommen, wenn ich bei meinen Eltern wohne? Muss ich dann einen neuen Antrag stellen und beim Bafög Amt angeben, dass ich zu meinen Eltern ziehe? Würde sich das vom Geld her lohnen zu meinen Eltern zu ziehen?

    Lg
  • Hey Nazli,

    wenn du zu deinen Eltern ziehst, bekommst du 175€ weniger BAföG. Du hättest also 170€ mehr im Monat zur Verfügung. Ob sich das für dich rechnet, musst du selbst entscheiden. Wenn du offiziell umziehst, musst du das Amt darüber informieren.

    LG Luisa
  • Hallo. Wie sieht es denn aus mit BAföG, wenn ich bereits 3 Semester an einer anderen Universität studiert und im 3. Semester aufgrund eines Neigungswechsels das vorhergehende Studium abgebrochen habe?
    Lg
  • Hey Vivi,

    dann bekommst du dein neues Studium bis zum Ende neuen Regelstudienzeit gefördert, sofern du alle normalen Voraussetzungen erfüllst. Dies gilt jedoch nur bei einem einmaligen Wechsel und nur, wenn dieser bis einschließlich dem 3. Semester erfolgte. Dürfte in deinem Fall also kein Problem sein.

    LG Luisa
  • Hallöchen!

    Ich habe eine Frage! Seit 2 Jahre wohne ich in Deutschland, komme aus Peru und habe schon seit ein paar Monate mein Studium angefangen. Wäre es möglich dass ich auch eine BAföG kriege, wenn ich nicht ein Deutsche oder EU-Bürger bin? Mein Visum steht als Studentvisum.

    Vielen Dank im Voraus!! :)
  • Hey Dante,

    die beste Quelle, die ich zu deiner Frage finden konnte ist diese: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-fuer-auslaenderinnen.php

    Dazu wird empfohlen §8 BAföG zu lesen. Dort sind nämlich die genauen Aufenthaltstitel mit Paragrafen genannt, die BAföG-berechtigt sind. Welchem Aufenthaltstitel ein Studentenvisum entspricht, weißt du vermutlich besser als ich. Es scheint aber so zu sein, dass man ab August 2016 schon ab 15 Monaten Daueraufenthalt in Deutschland BAföG beziehen kann, auch wenn man keinen passenden Aufenthaltstitel nachweisen kann. Sollte das mit dem BAföG also nicht sofort bei dir klappen, stehen die Chancen nächstes Jahr ziemlich gut :)

    LG Luisa
  • Leider trifft nichts davon zu.
    Anscheinend ist es wirklich ein reines Privatvergnügen.
  • Habt ihr auch einen Tipp für Alleinerziehende mit ü3 Kind (7-12 Uhr im KiGa) die das Abensgymnasium am Vormittag besuchen, schon eine Ausbildung absolviert haben und somit vom JobCenter nicht unterstütz werden?
  • Hallo Luisa,
    ich habe noch eine Frage zu dem Artikel. Ist es tatsächlich so, dass sich die Rückzahlungsschulden nur auf 10000 Euro belaufen, wenn Bachelor und Master hintereinander absolviert werden. Meine Bearbeiterin auf dem Bafögamt meinte zu mir, dass das auf jeden Fall getrennt gerechnet wird (2 mal 10000 Euro). Ich habe 11 Semester im Bachelor studiert und werd jetzt im Anschluss die ersten 3 Mastersemester. Lg Sarah
  • Hallo Sarah,

    also es ist so, dass die Förderungssumme vom Bachelor früher fällig wird als die vom Master, aber es trotzdem eine Deckelung von insgesamt 10.000€ gibt (nicht einzeln). Zum Nachlesen kannst du hier http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/master.php schauen und hier http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bachelor-und-master.html unter "Besonderheiten bei der Darlehensrückzahlung" wird es noch mal genauer erklärt und auch wurde dein Problem hier auch http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,916955 noch mal diskutiert.

    Da würde ich an deiner Stelle noch mal nachfragen in Bezug auf diese Artikel im Internet und dir den Paragraphen geben lassen nachdem es 2x 10.000 € sein sollen. Und ansonsten bieten viele Hochschulen Bafög-Beratungen an oder direkt zum Bafög-Amt zur generellen Beratung und nicht zu deinem Berater gehen und dort nachfragen.

    Gruß, Mathias
  • Besser als Mathias hätte ich es auch nicht sagen können :)

    LG aus Bali
  • Hey, habe auch mal eine Frage:) Gilt das elternunabhängige Bafög jetzt ab 25 & älter oder erst ab 30? Im Text steht 30 aber viele sagen auch, dass man ab 25 wenn man zB. den Wiederholungsantrag stellt, keine Einkommensnachweise mehr von den Eltern bräuchte..

    Ich bin gerade bei meinem Wiederholungsantrag und unter der Checkliste steht, falls Geschwister vorhanden und diese Einkommen beziehen, solle man es auch beim Antrag dazu legen. Aber wozu das Einkommen der Geschwister? Eltern ja verständlich..aber Geschwister ist mir neu. Erinnere mich auch nicht es bei meinem ersten Antrag zum Studiumanfang gebraucht zu haben. Wird das Einkommen der Geschwister mit dem Bafög verrechnet?? Meine Schwester, die jetzt nach ihrer Banklehre eine Vollzeitstelle hat, hat doch nichts mit meinem Bafög zu tun! Sie finanziert mich ja doch nicht
  • Hey,

    es gibt zwei Möglichkeiten elternunabhängig gefördert zu werden. 1. du bist bei Beginn des Studiums schon Ü30, was nur aber nur Förderungsfähig ist, wenn du den Master anfängst und noch nicht 35 bist oder die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erlangt hast. 2. du hast vor deinem Studium eine Ausbildung gemacht und DANACH mindestens drei Jahre mindestens 800€ im Monat verdient. In diesem Fall kannst du auch jünger als 30 sein.

    In allen anderen Fällen ist die Förderung abhängig vom Einkommen deiner Eltern und das ist wiederum abhängig davon wie viele Kinder sie unterhalten müssen. Das Einkommen deiner Schwester ist also nicht für dich, sondern für den Freibetrag deiner Eltern relevant. Wenn deine Schwester zum Beispiel selbst noch in einer Ausbildung/Studium/Schule stecken würden, müsste das Amt berücksichtigen, dass deine Eltern auch ihr gegenüber unterhaltspflichtig sind und das würde ihr Einkommen, das bei deiner Berechnung berücksichtigt wird, senken. Deine Schwester finanziert zwar nicht dich, aber deine Eltern finanzieren ggf. sie und darauf nimmt das Amt Rücksicht.

    Diesen Nachweis müsstest du auch beim Erstantrag erbracht haben. Das Feld dafür ist im Formblatt, das deine Eltern ausfüllen müssen.

    LG aus Bali,
    Luisa
  • Hallo Amanda,
    leider ist es fürs Bafög nicht wichtig, ob man verheiratet ist oder nicht. Sie wollen dann eher noch eine Auskunft über die Einkünfte des Ehepartner haben, als dass man daraus Vorteile ziehen könnte. Es gibt aber die Regelung, dass wenn die Eltern die erste berufsbefähigende Ausbildung bezahlt haben, dass dann die nächste Elternunabhängig gefördert wird. Leider muss man das noch gesondert mitteilen, bzw. mit dem Sachbearbeiter besprechen, damit sie es auch anerkennen (sein Recht durchsetzen). Die Zusammenfassung findest du hier http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php?seite=2 unter Punkt 7 und bzgl. der zweiten Ausbildung, das steht ganz unten. Viel Erfolg!
  • Danke für den Link. Blicke jetzt schon mehr durch ;-)
  • Hallo liebe Autoren!
    Super Artikel! Klärt mich sehr gut auf!
    Eine Frage habe ich aber noch:
    zählt es für das Bafög Amt nicht dass man verheiratet ist?
    (Wegen Elternunabhängigem Bafög)
    Meine Situation: bin 27, verheiratet und Erstausbildung haben meine Eltern finanziert, Ausbildung habe ich 2013 im Sommer beendet.
    Danke für eure Tipps! :-)
  • Hey Amanda,

    dass du verheiratet bist, bedeutet fürs Amt nur, dass dein Ehemann zusätzlich zu deinen Eltern sein Einkommen offenlegen muss. wegen deiner Ausbildung könntest du aber trotzdem anspruch auf elternunabhängiges BAföG haben, unabhängig von deiner Ehe. Schau mal hier: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
  • Hallo
    Voll cool dass ihr so viel geld bekommt :)
    İch habe letztes jahr angefangen zu studieren und habe damit gerechnet dasa ich um die 500 € bafög da ja meine eltern finanziell nicht so gut sind aber leider nur weil meine zwei brüder Ausbildung machen kried ich daher nur 108 € und das natürlich nicht mal für die miete
    Und wohngeld hatte ich auch beantragt hat auch nicht funktioniert
    Wissen sie vielleicht wie bisschen mehr bafög kriegen könnte?
    Wenn sie mir da helfen könnten wäre es echt sehr lieb von ihnen
    Danke schon i n voraus :)
  • Das wird dir dir wohl keiner sagen können, ohne dass du den Bescheid vorzeigst ^^
  • Ein sehr informativer Artikel mit ganz wichtigen Tipps. Über die Finanzierung sollte man sich frühzeitig Gedanken machen, damit es hinterher nicht zu Problemen beim Studium kommt und die Beantragung von Bafög ist und bleibt eine gute Möglichkeit.
  • Super Beitrag! Ich sollte mal für eine Studentenzeitschrift einen Artikel schreiben, warum so viele Studenten kein Geld haben und pleite sind. Ich war bei einem Schuldnerberater und hatte ein sehr interessantes Interview mit ihm. Fazit: Die Studenten können nicht mit Geld umgehen und leben über ihre Verhältnisse. Die Redakteurin hat es nicht drucken lassen, sie wollte gern lesen, dass das Bachelor/Master System daran Schuld sei. Ist es aber nicht. Ich wollte nach meiner Ausbildung (davor abgebrochenes BWL Studium) nicht schon wieder Vollzeit studieren und bin an eine Privat Uni gegangen (FOM). Hier studiere ich freitags und samstags, mache einen ganz normalen Bachelor und gehe fast Vollzeit arbeiten. Am Ende bleibt mehr übrig, als wenn ich "nur" studieren würde. Auch Teilzeitstudenten können Förderung bekommen. In Sachsen gibt es die SAB, die Menschen fördert, die sich neben dem Beruf mit einem Studium fortbilden wollen. Gibt es bestimmt auch noch in anderen "Ost-Bundesländern". Es muss nicht zurückgezahlt werden.
    Achso noch einen Tipp für Bafög- Beantrager: Es ist ja ganz schön viel Papierkram, den man da anschleppen muss, um aber ab 1. Unitag Förderung zu bekommen, solltet ihr einfach ein formloses Schreiben aufsetzen: "Ich beantrage Bafög ab 1.10.2014" bspw. Die Unterlagen könnt ihr dann auch erst im November vollständig einreichen, Geld wird rückwirkend gezahlt.

    LG Myri
  • habe zwischen bachelor und master ein semester pause gemacht und vollzeit gearbeitet. ist das dann immer noch ein "gesamtkunstwerk"?
  • Das ist leider nicht so leicht zu sagen. Ein Semester würde ich noch als "Gesamtkunstwerk" sehen, da ja nicht immer ein Master im Sommer und Winter angeboten wird. Frage doch dazu einfach mal ein Bafög-Amt. Sie können es dir bestimmt in deinem speziellen Fall genau erklären.
  • Ich hole mein Abitur nach und bekomme elternunabhängiges Bafög, was ich nicht zurück zahlen muss. "Elternunabhängig" stimmt eigentlich nicht ganz, denn wenn man bei den Eltern wohnt (oder in einer Wohnung, die denen gehört), bekommt man weniger.

    Ich komme mit dem Geld gut hin, da ich kein Auto habe, nicht in Urlaub fahre und nur ab und zu mal abends weggehe. Nebenbei arbeiten ist zeitlich eh nicht drin, da das Abitur für mich höhere Priorität hat.

    Nach dem Abi (2016) möchte ich studieren. Allerdings muss ich mich mal schlau machen, wie das dann mit dem Bafög aussieht, weil ich nächstes Jahr 30 werde.

    Ich bin froh, dass es das Bafög gibt, denn ohne könnte ich mir den Träum vom Abi sicher nicht verwirklichen oder müsste nebenbei arbeiten (soll nicht heißen, dass ich nicht arbeiten will!). So kann ich mich aber auf die Schule konzentrieren.
  • Wie man mir beim Amt sagte, müsste die Altersgrenze in so einem Fall wie deinem nicht gelten, da du deine Hochschuzugangsberechtigung erst viel später als üblich erworben hast. Ansonsten könnte auch noch ein Stipendium interessant für dich sein, aber dazu schreibe ich ein andermal mehr.
    Ich wünsche dir viel Erfolg und drück die Daumen fürs Abi.
  • Es ist ein Irrglaube, dass man elternunabhängig gefördert wird, nur weil man keinen Kontakt zu den Eltern hat. Das BAföG-Amt macht binnen Wochen die Eltern ausfindig und zwingt sie Einkommensangaben zu machen. Da muss man dann schon das "Glück" haben, dass die Eltern im Ausland leben.
  • Da hab ich mich wahrscheinlich wirklich blöd ausgedrückt. Natürlich kann man nicht eben mal so behaupten, keinen Kontakt zu den Eltern zu haben und das war's dann. Das Geld holt sich das Amt natürlich bei den Eltern zurück. Ist wahrscheinlich ähnlich wie mit Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Viel Stress, aber ich kenne Fälle, bei denen es geklappt hat.
  • Ich finde es immer total schwer von sich selber auf andere zu schließen. Ich zum Beispiel finde nicht, dass es sich auf jeden Fall lohnt Bafög zu beantragen. Für Eure kleine Familie mag dieses Konzept ja super sein. Aber ich möchte ohne Schulden aus meinem Studium gehen und es versuchen so zu stemmen, solange es möglich ist. Gerade für Studenten die noch zuhause Leben ist es oftmals günstiger nebenbei arbeiten zu gehen und so den Bafög zu umgehen. Aber ich denke das sollte jeder für sich selbst entscheiden, mir wären es die Schulden nicht wert, auch wenn die hälfte erlassen wird.
  • Ich bekomme kein Bafög und kein Kindergeld mehr. Muss aber Krankenversicherung zahlen und natürlich alles andere (Miete, Essen, Fixkosten...). Ich bekomme von meinen Eltern Geld, doch wenn ich trotzdem alle Fixkosten (da ist nicht mal "was trinken gehen", shoppen, Kino, den Freund besuchen enthalten) abziehe, komme ich auf -50 Euro im Monat. Glücklicherweise hatte ich einen Nebenjob, von dessen Geld ich noch etwas übrig habe. Trotzdem kann ich nachvollziehen, dass es viele Studenten gibt, die chronisch pleite sind. Nicht jeder bekommt ein Stipendium, Bafög, Kinder (!), usw.... gerade dann ist man auf die Eltern angewiesen! (oder einen Nebenjob ;) Aber bei 6 Euro Stundenlohn...nun ja.
  • Kleine Ergänzung. Man kann auch Elternunabhängiges Bafög beantragen, wenn man nur eine Ausbildung vorher gemacht hat. Man muss dann halt angeben, dass die Eltern einen nicht unterstützen können und die Zeugnisse einreichen. Hat bei mir geklappt. Ist aber von Studentenwerk zu Studentenwerk sehr unterschiedlich ...
  • Nur eine Ausbildung und noch nicht gearbeitet? Dafür dann elternunabhängig? Das ist rechtswidrig. Und sorgt dafür, dass immer mehr Studentenwerken die BAföG Aufgaben entzogen werden.
  • Ich habe dazu diesen Text gefunden auf:
    http://www.bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php
    "Einkommen der Eltern bleibt außer Betracht, wenn Auszubildende

    a) ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen,
    b) bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    c) bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig waren ODER
    d) bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluss einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Fall einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig waren.

    Nummer 3 und 4 gelten nur, wenn die Auszubildenden in den Jahren ihrer Erwerbstätigkeit in der Lage gewesen sind, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

    So wie ich das verstehe, entweder 5 Jahre gearbeitet ODER 3 Jahre Berufsausbildung.
  • Ich habe nach 3-jähriger Ausbildung 1 Jahr gearbeitet und war 1 Jahr arbeitslos. Also auch nicht die Zeiten erfüllt. Meine Eltern haben einen Brief aufgesetzt, dass sie mir bereits eine Ausbildung finanziert haben und sich weigern mir Unterhalt zu zahlen.
    Ich kann aber nicht sagen, wie kulant das vom Bafögamt war, weil es nur 64€ Differenz zum Höchstsatz waren
  • Hallo,

    Ich hab meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, "leider" habe ich wegen guter Leistung verkürzt auf 2.5 Jahre. Danach habe ich gearbeitet, insgesamt 5.5 Jahre (mir fehlt also ein halbes Jahr Einstellung um meine 6 Jahre voll zuhaben. Zwischen durch hatte ich noch in 1 Jahr mein Fachabitur erworben.Ich bin 25 und wohn nicht mehr zuhause.Laut Bafög Liste verdienen meine Eltern zuviel (wir wissen alle die Liste ist ein Witz) und da es meine erst Fördernde Ausbildung ist, müssen meine Eltern mir Geld geben. Zur meiner Frage, wie kann es sein dass ich trotz dieser Fakten, meine Eltern für mich zahlen sollen??? Das Bafög-Amt sagt ich soll meine Eltern anklagen, um das Geld zu erhalten, was absurd ist...Da muss es doch eine Gesetzes Lücke geben oder?
  • In der Regel müssen die deine Eltern laut BGB nur eine Ausbildung zahlen. Ob sie dir das darauffolgende Studium finanzieren müssen, ist strittig.
    Du könntest jetzt auch noch ein halbes Jahr arbeiten gehen und über 800 Euro verdienen. Dann hättest du die 6 Jahre voll.
  • Ich hab rein rechnerisch keinen Anspruch auf bafög, da mein Vater zu viel verdient. Habe es dementsprechend nie beantragt. Im prinzip müssten meine eltern nun ja Unterhalt in ähnlicher Höhe zahlen, wenn ich mich nicht irre.
    Gibt es Tips, die helfen, wenn sich da jemand querstellt, und sagt: "Du bekommst 300€, dein Kindergeld und sonst nix von mir."? Lohnt es sich überhaupt trotzdem Bafög zu beantragen?
    Lg Leon
  • Der Tip wäre verklagen auf Unterhalt. Hab ich aber natürlich auch nicht gemacht. Bleibt nur Nebenjob (evt. + Kinderzuschlag oder/und Wohngeld ). Ich kenne sonst nur die Variante vom Studium befreit (zB wegen Kindererziehung) und ALG2 oder Wohngeld weil man von Bafög per se ausgeschlossen ist (zB Fachwechsel nach Orientierngsphase)
  • Geht mir genau so, mein Vater verdient zu viel, hat aber nie mehr als 250€ gezahlt, und nun will er nicht mehr zahlen, obwohl mein Studium noch nicht fertig ist.
    Bei mir haben sich die Umstände allerdings im Vergleich zu den ersten Semestern dramatisch geändert.
    Ich habe nun auch noch ein Kind, bin aber getrennt vom Kindsvater. Bekomme nach wie vor kein Bafög, es lohnt sich für 5 Monate auch kein Eiertanz, habe durch Umzug, Unterhaltsstreit etc eh genug um die Ohren, dennoch ist das Geld immer mehr als knapp, und mit einem unter 1 jährigen Kind kann man auch nicht mal eben einen Nebenjob annehmen, so als alleinerziehende Studentin.
    Und wer klagt schon gegen seine Eltern und riskiert das gute Verhältnis....

    Ich habe keinen Tipp :) aber du stehst nicht alleine da.

    Lg, Anna
  • Okay, ich habe nur eine Frage, wie kannst du Bafög + Wohngeld bekommen? Denn eigentlich schließt sich das gegenseitig aus, wenn man Bafög bekommt bekommt man kein Wohngeld, weil im Bafög schon geld für die Wohnung reingerechnet ist.
    Von daher, wie habt ihr das gemacht?
    Kommt das durch die Kinder? Nicht jeder der studiert möchte sofort, oder überhaupt Kinder haben...
    Und auch nicht jeder Student kann nebenbei noch arbeiten, selbst ne Hiwi-Stelle kann sich nicht jeder Student zeitlich leisten. Und nicht jeder bekommt ein Stipendium.
    Also von euch auf alle anderen zu schließen ist glaube ich etwas schwer.

    Dem Grundsatz, das jeder versuchen sollte Bafög zu beantragen, finde ich sehr richtig, obwohl dort auch eine Menge Leute kein oder wenig nur bekommen, obwohl die Eltern sie nicht unterstützen können. Das ist leider nicht immer ganz fair.
  • Hallo Fairy,
    ja wir bekommen Wohngeld wegen der Kinder. Wir selbst haben keinen Anspruch drauf, aber die Kinder schon. Darauf gehen wir in unserem nächsten Beitrag näher ein.
    Bei diesem Beitrag wollen wir erst einmal nur die Vorzüge vom BAföG beleuchten und auch den Menschen Mut machen es zu versuchen, die vielleicht nicht der Meinung sind, dass es klappen könnte.
  • Du hast natürlich vollkommen recht. Es wird kaum jemanden geben, der sein Studium mit genau dieser Kombination finanzieren kann. Wir sind da schon echt ein absoluter Sonderfall. Aber genau darum geht es in dieser Serie. Sonderfälle aufzuzeigen, die noch nicht jeder kennt und vielleicht stellt der eine oder andere fest, dass zumindest ein Teil davon auf sie oder ihn zutrifft.

    Klar will nicht jeder während des Studiums Kinder kriegen. Wozu auch? Vor allem sollte man das nicht machen um Wohngeld beantragen zu können. Das macht gar keinen Sinn. Wenn du aber von jemandem ausgehst, der schon Kinder hat und gern studieren würde oder schon studiert und gern bald Kinder hätte, dann macht der Beitrag extrem viel Sinn, weil wir aufzeigen, dass ein Studium mit Kind durchaus möglich ist und nicht zwangsweise in den finanziellen Ruin führen muss.
    Und wer kein Kind hat und auch sobald keins will, kann ja trotzdem sinnvolle Informationen für sich aus dem Beitrag ziehen. Ich hatte in meinem ersten Semester auch noch kein Kind und hatte Angst mich mit BAföG zu überschulden. Ich hab deswegen gearbeitet wie ne Irre und kaum geschlafen. Diesen Studierenden möchte ich Mut machen. BAföG ist nichts böses und Schulden aus kaufmännischer Sicht (Stichwort Fremdkapital) erstmal auch nichts.

    Danke auf jeden Fall für dein Kommentar! :)

    Was das Thema Stipendium angeht: Oh ja nicht jeder bekommt eins. Ich kann ein Lied davon singen. Mir bleibt es auch verwehrt, egal wie sehr ich mich anstrenge. Und ja, ich find's scheiß unfair. Aber darum geht's ausführlicher in einem anderen Post.

    LG Luisa
  • Ich muss mich Fairy da anschließen, die wenigsten bekommen noch Wohngeld, arbeiten nebenbei, haben Kindergeld von sich und den Kindern und ein Stipendium.
    Viele bekommen NUR Bafög und Kindergeld, das sind dann gerade mal 800€ im Monat, wer arbeitet bekommt das ab einem bestimmten Betrag noch angerechnet, sofern er die Zeit dazu hat,
    Ich bekomme weder Bafög, noch UNterhalt, noch ein Stipendium. Außer Kindergeld verdiene ich mir alles durch Arbeit dazu und komme auch nie auf mehr als 1000€. Dass man von Bafög und Co. zwar kein Hunger leiden muss stimmt, aber auf ein durchschn. Nettogehalt kommen leider nur solche Sonderfälle wie ihr oder Menschen, die sehr viel nebenbei Arbeiten oder eben ein Stipendium bekommen können und das sind die wenigsten.

Was denkst du?