Seit 3 Jahren helfe ich hauptberuflich Studenten, Schülern und Teilnehmern beruflicher Fortbildungsmaßnahmen Ausbildungsförderung gemäß BAföG und AFBG zu beantragen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die meisten die relevanten BAföG-Fristen nicht kennen oder nicht ernst genug nehmen. Deshalb findest du im Folgenden die wichtigsten Fristen, die das BAföG vorsieht und die du als Schüler oder Student unbedingt kennen solltest! So wirst du in Zukunft deine BAföG-Frist nicht mehr verpassen!
Die elementarste BAföG-Frist überhaupt ist die Antragsfrist. BAföG kann frühestens ab dem Kalendermonat bewilligt werden, in dem dein (formloser) BAföG Antrag beim zuständigen BAföG Amt vorliegt oder die Ausbildung bzw. das Studium beginnt. Je nachdem, was später zutrifft. Wenn du also ab Oktober studierst und schon im August BAföG beantragst, bekommst du trotzdem erst ab Oktober BAföG, weil du erst ab Oktober da die grundlegenden BAföG-Voraussetzungen erfüllst.
Solltest du aber deinen BAföG-Antrag erst im November abgeben, weil du es früher einfach nicht geschafft oder nicht daran gedacht hast, gibt es für Oktober kein Geld mehr. Die BAföG-Frist schließt eine rückwirkende Bewilligung für Zeiträume, in denen dem Amt kein Antrag auf Ausbildungsförderung vorlag aus.
Für gewöhnlich wird BAföG für 12 Monate bewilligt und muss dann erneut beantragt werden. Auch hier zählt dieselbe Antragsfrist wie unter Punkt 1. Wurde dein BAföG Antrag für den Zeitraum 10/2018. bis 09/2019 bewilligt, musst du allerspätestens im Oktober 2019 einen Antrag auf Weiterförderung stellen, um auch für Oktober wieder deinen BAföG-Anspruch geltend zu machen.
Da die durchschnittliche Bearbeitungszeit beim Amt ca. 8 Wochen dauert, empfiehlt es sich, den Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums abzugeben, um einer Unterbrechung der Zahlungen vorzubeugen.
Grundsätzlich gilt immer Förderfähig sind nur die Kalendermonate, ab denen dem Amt offiziell ein Antrag vorlag. Ein Fachwechsel ändert daran erstmal nichts.
Dein BAföG Anspruch endet erstmal mit deiner Exmatrikulation aus dem bewilligten Studiengang und muss dem Amt unverzüglich mitgeteilt werden.
Solltest du das Studienfach wechseln wollen, musst du einen neuen Erstantrag für den neuen Studiengang stellen. Die Förderung eines Fachwechsels ist in der Regel kein Problem solange es sich bei dem Fachwechsel um eine einmalige Angelegenheit handelt und du in den ersten drei Semestern das Erststudium abbrichst. Schwieriger wird es bei einem Fachwechsel nach Beginn des 4. Fachsemesters. Um auch für das neue Fach BAföG erhalten zu können, musst du deinen Fachwechsel dem BAföG Amt gegenüber begründen und einen unabweisbaren Grund nachweisen, der dich am Abschluss des Erststudiums hindert. So ein unabweisbarer Grund könnte z.B. ein Unfall oder Erkrankung sein, aufgrund dessen eine Weiterführung des Studiums oder des folgenden Berufs unmöglich ist.
Selbst, wenn du schon im 1. Semester merkst, dass deine Studienwahl keine gute Idee war, wird's kompliziert, wenn dies nicht zum ersten Mal passiert. Ab dem 2. Fachwechsel will das Amt grundsätzlich eine Begründung dafür sehen. Allerdings sind sie in den ersten drei Fachsemestern noch nicht so streng, was den Grund angeht.
Das Ende deiner Regelstudienzeit ist ebenfalls eine BAföG-Frist. BAföG kann nämlich nur in Ausnahmefällen über die Regelstudienzeit hinaus gezahlt werden.
Solltest du schon mindestens zweimal das Studienfach gewechselt haben, zählt die Regelstudienzeit deines letzten Studiengangs als Förderhöchstdauer weiter. Du musst eine andere Geldquelle für deinen Studienabschluss z.B. in Form eines Studienkredits finden.
Absolvierst du ein Studium oder eine Ausbildung innerhalb der EU, Norwegen oder Schweiz, kannst du BAföG genauso wie in Deutschland für die gesamte Regelstudienzeit erhalten.
Solltest du Europa zu Ausbildungszwecken verlassen, kannst du für maximal 12 Monate Auslandsbafög erhalten. Dies ist unabhängig davon, ob es sich bei diesem Auslandsaufenthalt um ein komplettes Auslandsstudium oder nur um einzelne Auslandssemester handelt.
Wie schon die zu Beginn genannte Antragsfrist ist die vom Amt schriftlich mitgeteilte Frist für die Nachreichung von BAföG Unterlagen eine sehr ernstzunehmende Ausschlussfrist. Sie beträgt in der Regel einen Monat. Solltest du diese nicht einhalten und auch keine Fristverlängerung rechtzeitig mit deinem Sachbearbeiter vereinbaren, wird dein BAföG Antrag mangels Mitwirkung abgelehnt.
Also ruf lieber beim Amt an, wenn absehbar wird, dass du die nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig zum Amt schaffen kannst. Eine Fristverlängerung ist aus meiner Erfahrung eigentlich nie ein Problem. Man muss nur freundlich darum bitten.
Neben der Ausschlussfristen, die eine Bewilligung deines BAföG Antrags unmöglich machen, gibt es eine BAföG-Frist, die lediglich als Empfehlung zu verstehen ist. Sie beruht auf keinem Gesetz, sondern aus jahrelanger Erfahrung der Ämter. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines gewöhnlichen BAföG Antrags für eine Ausbildung in Deutschland beträgt ca. 8 Wochen. Solltest du das Geld also pünktlich zu Studienbeginn brauchen, ist es ratsam, den BAföG Antrag mindestens acht Wochen vorher beim BAföG Amt einzureichen.
Beim Auslandsbafög wird sogar empfohlen, die Antragsunterlagen 6 Monate vor dem Auslandsaufenthalt einzureichen. Dasselbe gilt auch, wenn man elternunabhängiges BAföG übers Zivilrecht beantragen möchte.
Was? | Bis wann? |
---|---|
Beginn BAföG Anspruch Studium und Schule |
Dein Anspruch auf BAföG beginnt in dem Kalendermonat, in dem deine erste Lehrveranstaltung stattfindet oder ab dem Monat, in dem du deinen BAföG-Antrag beim Amt einreichst. Je nachdem, was später zutrifft. |
Ende BAföG Anspruch Schüler und Studenten |
spätestens im Kalendermonat, in dem das Ergebnis der Abschlussprüfung bekannt gegeben wird. |
Ende BAföG Förderhöchstdauer Studium |
Ende der Regelstudienzeit, Verlängerung der Förderhöchstdauer in besonderen Fällen möglich. |
BAföG Leistungsnachweis Studenten |
Vorlage zu Beginn des 5. Semesters, Fristverlängerung in besonderen Fällen möglich. |
BAföG Antragsfrist |
letzter Tag des aktuellen Kalendermonats |
Frist für Nachreichung von Unterlagen für den BAföG-Antrag |
in der Regel ein Monat nach Antragstellung, Fristverlängerung in Absprache möglich. |
BAföG Erstantrag Studium oder Schule |
Sofort nach Erhalt der Ausbildungsplatzzusage |
BAföG Folgeantrag (Empfehlung) |
ca. 3 Monate vor Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums (Empfehlung) |
Antragsfrist bei Einkommensänderungen der Eltern z.B. durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Krankheit, Jobwechsel etc. |
Letzter Tag des aktuellen Bewilligungszeitraums |
BAföG Bewilligungszeitraum Schüler und Studenten |
BAföG wird in der Regel für bis zu 12 Monate bewilligt und muss dann erneut beantragt werden. |
AFBG Bewilligungszeitraum (Meister Bafög) |
Aufstiegsbafög kann für die komplette Fortbildungsmaßnahme bewilligt bis zur Abschlussprüfung bewilligt werden, jedoch immer nur 12 Monate am Stück. Für längere Ausbildungen muss dann, wie bei Studenten und Schülern auch, ein Folgeantrag gestellt werden. Typisch für staatlich geprüfte Techniker und Erzieher. |
AFBG Antragsfrist (Meister Bafög) für Teilzeitmaßnahmen |
Der Antrag auf Aufstiegsbafög kann bis zum Ende der Ausbildung rückwirkend für die gesamte Fortbildungszeit beantragt werden. |
AFBG Antragsfrist (Meister Bafög) für Vollzeitmaßnahmen |
letzter Tag des aktuellen Kalendermonats |
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Lexi
die Corona Semester waren echt die Hölle und ich will jetzt einen Folgeantrag erstellen, weiß aber nicht ob ich jetzt schon die Nachweise für den Leistungsnachweis mitschicken soll. Bin Mutter von drei Kindern und ich bin meilenweit weg von dem Soll. Ich bin dann ab nächstem Semester im 5. und bin mir nicht sicher, ob ich auf die Härtefälle vom Bafög jetzt schon angehen soll? Also diese Sonder§ für Eltern. Oder muss man da noch nichts tun, weil die Coronasemester auch den Leistungsnachweis nach hinten verschieben?
Wäre um Ratschlag sehr dankbar!!
LG
Lexi
Luisa Todisco
der Leistungsnachweis wird wegen Corona automatisch um die Nullsemester verschoben. Du bist praktisch noch im WS 19/20
Zoerner
für jemanden anders stellen würde ??? Dort wird einfach ein Kindergeld-Code zugeschickt... !!!
Luisa Todisco
ich verstehe deinen Kommentar nicht. Ist das eine Frage oder Feststellung. 90% aller BAföG Aträge sind fehlerhaft. Auch ohne QR Code ist Kindergeld extrem einfach. Im Prinzip ist das nur eine Seite mit Name, Adresse und Geburtsdatum und der Kinder und Eltern. Diese Leistung ist aber generell nicht ansatzweise so komplex wie BAföG.
Was denkst du?