Sicherlich hast du schon das Gerücht gehört, dass die Regierung das BAföG künftig für alle förderungsfähigen Studierenden und Schüler*innen unabhängig vom Einkommen der Eltern machen will. Das hätte zur Folge, dass Millionäre genauso viel BAföG bekommen würden wie Hartz 4 Empfänger.
Nun ist es soweit das 28. BAföG Änderungsgesetz ist am 01. August 2022 in Kraft getreten. Millionärskinder werden auch künftig keine Chance auf BAföG haben. Für alle anderen erhöht sich die Chance auf BAföG trotzdem!
Bisher dürfte man bis auf wenige Ausnahmen bei Antritt des Studiums bzw. der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. Allerdings häufen sich diese Ausnahmen immer mehr. Das merken wir auch bei unseren Kunden, die mit unserer Hilfe BAföG beantragen.
Deshalb wurde die BAföG Altersgrenze jetzt auf 45 Jahre angehoben, wobei nicht mehr zwischen Bachelor und Master unterschieden wird. Ein Master für Ü45 jährige wird nur gefördert, wenn er direkt an das Bachelorstudium anschließt. Erstmal arbeiten, ist also keine Option mehr, wenn ein Masterstudium theoretisch möglich gewesen wäre.
Die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze bestehen weiterhin, sodass notfalls auch mit 50 ein BAföG Antrag gestellt werden kann.
Studierende werden bis zu ihrem 30. Geburtstag künftig auf bis zu 934 Euro statt 861 Euro bekommen. Ab 30 sind beträgt der BAföG Höchstsatz dann 1.018 Euro monatlich. Das macht ein bis zwei Monatsmieten pro Jahr
Vermögensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen
Bisher wurden nur 8.200 deines Vermögens von der Anrechnung freigestellt. Somit war spätestens bei 18.532 Euro Vermögen Schluss mit Ausbildungsförderung. Aus Sicht des BAföG reichte das, um sich für die nächsten 12 Monate selbst über Wasser zu halten. Das mochte vielleicht stimmen, traf aber nicht auf jeden zu, zumal nicht jeder sein ganzes Vermögen spontan zu Geld machen kann. Beim Aufstiegsbafög gilt schon lange ein Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro . Seit August 2022 gilt auch für Schüler und Studierende ab 30 . Unter 30 jährige dürfen 15.000 unabgetastet bleiben. Somit verschiebt sich die absolute Vermögens auf 56.168 Euro Gesamtvermögen für Ü 30 jährige Antragsteller*innen und 26.172 Euro für BAföG Anträge vor dem 30. Geburtstag. Es können aber auch weiterhin Härtefallanträge gestellt werden um bestimmte Vermögenswerte von der Anrechnung freizustellen (z.B. Eigenheim)
Einkommensfreibetrag für BAföG-Antragsteller*innen
Du darfst zusätzlich zum BAföG nicht nur mehr besitzen. Du darfst auch mehr verdienen. Bisher galten 5400 Euro brutto pro Jahr (durchschnitllich 450 Euro pro Monat) als ausreichender Zuverdienst. Seit August bleiben 6240 brutto jährlich (520 Euro monatlich) von der Anrechnung verschont. Für jedes deiner Kinder erhöht sich dein Einkommensfreibetrag um weitere 885 Euro brutto monatlich (vereinfacht) hinzu.
Wer Schulgeld oder Studiengebühren zahlt, die über den normal Semesterbeitrag hinaus gehen, darf auf Antrag nochmal zusätzlich bis zu 5.385 Euro Einkommen von der Anrechnung freistellen lassen.
Wenn du also ein Kind unter 14 hast und dich mit Ü30 für ein Vollzeit-Fernstudium an einer Privathochschule einschreibst, kannst du mit bis zu 1178 Euro BAföG freuen, während du 1482 Eurp monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen darfst.
Einkommensfreibeträge der Eltern
Das Einkommen deiner Eltern wird zwar weiterhin für die meisten ein entscheidender Faktor im BAföG-Antrag sein, allerdings dürfen sie künftig 20% mehr verdienen als bisher.
ohne vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:
Schule | SJ 21/22 | SJ 22/23 |
---|---|---|
Berufsfachschulen und Fachschulklassen | 247 € |
262 € |
nicht bei den Eltern: Weiterführende allgemeinbildende Schulen, Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen |
585 € |
736 € |
Abendgymnasien, Kollegs |
448 € bei den Eltern |
480 € bei den Eltern |
Höhere Fachschulen, Akademien | 479 € € bei den Eltern 752 € eigene Wohnung |
508 € bei den Eltern 799 € eigene Wohnung |
mit vorausgesetztem Ausbildungsabschluss:
Schule | SJ 21/22 | SJ 22/23 |
---|---|---|
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen | 448 € |
474 € |
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Fachoberschulklassen | 681 € |
731 € |
Fachschulklassen |
448 € bei den Eltern 681 € eigene Wohnung |
480 € bei den Eltern 781 € eigene Wohnung |
Für alle höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt:
Grundbedarf | SS 2022 | ab WS 22/23 |
---|---|---|
bei den Eltern |
483 € |
511 € |
eigene Wohnung |
752 |
812 € |
Krankenversicherung | bis 22/23 | ab 22/23 |
---|---|---|
bis 30 |
84 € |
94 |
ab 30 |
155 € |
167 € |
Pflegeversicherung |
||
bis 30 |
25 € | 28 € |
ab 30 |
34 € |
38€ |
Summe bis 30 |
109 € |
132 € |
Summe ab 30 | 189 € |
205 € |
Für jedes Kind unter 14 Jahren kann jetzt ein Kinderbetreuungszuschlag von 160 €, statt der bsherigen 150 € monatlich beantragt werden, sofern man unter einem Dach lebt und kein anderer Haushaltsangehöriger diesen Zuschlag für sich beansprucht (z.b. anderer Elternteil)
Da die offiziellen Freibeträge sich auf bereinigtes Einkommen beziehen und das ein ziemlichabstraktes Konzept ist, was den Otto-Normal-Mensch kaum hilft, beziehen sich alle folgenden Zahlen aufs Bruttogehalt von Angestellten. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.
Eigenes Einkommen und Vermögen
bis 07/22 |
seit 08/22 | |
---|---|---|
Grundfreibetrag Einkommen |
5.400 € jährlich 450 € monatlich |
6.240 € jährlich 520 € monatlich |
zusätzlich für Verheiratete |
bis zu 950 € monatlich 11.400 € jährlich |
bis zu 1.122 € monatlich 13.464 € jährlich |
Bruttoeinkommen mit einem Kind |
bis zu 874 € monatlich 10.488 € jährlich |
bis zu 1.033 € monatlich rund 12.396 € jährlich |
Vermögen |
8.200 € |
15.000 € bis 30 45.000 ab 30 |
zusätzliches Vermögen verheiratete |
2.300 € |
2.300€ |
zusätzliches Vermögen pro Kind |
2.300 € |
2.300 € |
Verheiratete Antragsteller*innen mit einem Kind können mit monatlichen Einnahmen von bis zu 3.824 € brutto monatlich rechnen (BAföG + Nebenjob). Außerdem würden 49.600 € Vermögen anrechnungsfrei bleiben.
Einkommen der Eltern
Alle Zahlen beziehen sich aufs Bruttogehalt von Angestellten Angestellte. Der Tatsächliche individuelle Freibetrag kann, je nach Art des Einkommen und tatsächlicher Höhe der Steuern, von der Tabelle abweichen.
2021/2022 | 2022/ 2023 | |
---|---|---|
miteinander verheiratet |
24.000 € jährlich 2.000 € monatlich |
28.980 € jährlich 2.415 € monatlich |
nicht miteinander verheiratet oder getrennt |
jeweils 15.960 € jährlich+ 7.980 Ehegattenfreibetrag 1330+665 = monatlich |
19.200 jährlich+ 9.600 € Ehegattenfreibetrag 1600 +805 = monatlich |
Geschwister | 7.980 € jährlich 605 € monatlich |
9.660 € jährlich 730 € monatlich |
Bei gemeinsamen Kindern wird der Freibetrag auf beide Elternteile aufgeteilt. Alle Einkommensfreibeträge sind bereinigte Beträge, die ungefähr dem Nettoeinkommen entsprechen.
Jetzt sollte hoffentlich klar sein, warum niemand die Frage: "Wie viel dürfen meine Eltern verdienen?" mal eben so beantworten kann. Das hängt von mindestens 10 Faktoren ab
Einkommen Ehegatten der Bafög-Empfänger*in
2021/2022 | 2022/2023 | |
---|---|---|
Grundfreibetrag |
15.960 € jährlich 1.330 € monatlich |
19.260 € jährlich |
pro Kind |
7.980 € jährlich |
8.760 € jährlich |
Alles in allem beutet das mehr BAföG für alle. Wer beim letzten BAföG Antrag bekommen hat, weil die Freibeträge überschritten wurde, sollte dem BAföG nochmal eine Chance geben und zum Wintersemester 22/23 BAföG beantragen. Wer schon BAföG bekommt, bekommt künftig einfach mehr.
All das ist noch nicht endgültig im Bundestag beschlossen, aber es ist davon auszugehen, dass es so oder so ähnlich kommen wird. Ich glaube jedenfalls nicht, dass wir in absehbarer Zeit elternunabhängiges BAföG für alle bekommen werden. Elternunabhängiges BAföG bekommt man auch künftig nur unter bestimmten Bedingungen und wir werden dir weiterhin mit unserem Antragsservice gern dabei helfen, wenn du das möchtest.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Hanna
ich habe vor im Sommer ´23 ein (Vollzeit-) Fernstudium zu beginnen. Dank der Bafögreformen von Aug ´22 könnte ich elternunabhängiges Bafög beziehen, da ich verheiratet bin, 3 Kinder habe und 36 Jahre alt bin. In den ganzen Beiträgen habe ich aber (bisher) nichts finden können, wie es ist, wenn man ein Eigenheim bewohnt. Muss ich den Kredit für das Haus als Schulden angeben? Oder ist es sogar von Nachteil, ein Häuschen zu besitzen? Ich mein: die laufenden Kosten für ein Haus sind auch nicht ohne!
Und wie verändert sich die Versicherungslage bei einer Werksstudentin Ü30? Lieber auf Minijob-Basis bleiben?
LG Hanna
Luisa Todisco
Du musst sowohl Schulden als auch Vermögen separat voneinander angeben. Das wird vom Amt miteinander verrechnet. Relevant ist nur der Stand zum Zeitpunkt der Antragsstllung, also nicht der Kaufpreis, sondern der Preis für den du Haus aktuell verkaufen könntest und auch nicht der ursprüngliche Kredit, sondern der noch offene Betrag. Haltungskosten für dein Haus ist genauso irrelevant wie Nebenkosten für Mietwohnungen. Als Eigenheimbesitzer hat man ja den Vorteil, dass man das Eigenheim verkaufen und zu Geld machen kann. Das können Mieter nicht. Die sind also klar im Nachteil. Ein Eigenheim ist natürlich kein Vorteil beim Bezug von Sozialleistungen, die durch Steuern bezahlt werden, die Leute zahlen, die sich kein Eigenheim leisten können.
Luisa Todisco
der aktuelle Verkaufswert deines Eigenheims ist dein Vermögen und der noch offene Anteil deines Kredits gehört zu den Schulden, die vom Amt dagegen gerechnet werden. Du gibts beides seprat an und das Amt verrechnet das miteinander. Du darfst nichts selbst abziehen und musst beides nschweisen. Am besten ist eine Bescheinigung des Kreditgebers, auf der ersichtlich ist, wie viel du ihm noch schuldest. Die Betriebskosten fürs Haus interessieren niemanden, nur noch die Restschuld und der aktuelle Verkaufswert zum Zeitpunkt des Antrags.
Nadine
ich frage mich gerade wie das ist, wenn man Weihnachtsgeld von etwa 150 Euro bekommt. Ich bekomme Bafög und habe einen Minijob von 450 Euro. Da der Freibetrag im Jahr ja erhöht wurde, ich jedoch weiterhin nur 450 Euro statt 520 Euro bekomme, frage ich mich, ob das Weihnachtsgeld dann unter diesen Freibetrag fällt in meinem Fall..? Rechnet man den Freibetrag über das ganze Bewilligungsjahr oder ist auch monatlich drauf zu achten, dass (sogar eine einmalige Überschreitung über 520 Euro) man nicht mehr als 520 Euro verdient, damit man es behalten kann? Vielen Dank im voraus!
Luisa Todisco
es geht immer um den Bewilligungszeitrum. Der einzelne Monat ist nicht Wichtig. Grundsätzlich gehört Weihnachtsgeld zum normalrn Gehalt.
Manu
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Luisa Todisco
ja wird es, wenn dein Einkommen zu gering ist.
Chris
Luisa Todisco
normales ist kein Problem sofern du und deine Eltern nicht zu viel verdient. Du kannst aber auch folgendes versuchen: https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-elternunabhaengig/
P. Westphal
Luisa Todisco
Das war natürlich nur ein Test, ob jemand meine Texte wirklich liest ;)
Winnie Habib
Luisa Todisco
nutze am besten unseren BAföG Rechner. Das ist der einzige Weg so eine Frage zu beantworten, weil da noch noch sehr viel mehr Faktoren hineinspielen. https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-rechner/
Lisa Hesse
ich habe eine Frage zum Einkommen. Ich er halte Bafög und bekomme von einer Versicherung jeden Monat 510€ (zählt ja als Einkommen). Darf ich jetzt, da ich ein Kind habe, zusätzlich noch 1.033€ hinzuverdienen oder ist es so gemeint dass es insgesamt 1.033€ mit den 520€ ergeben?
Luisa Todisco
das kommt auf die Art der Versicherung an. Die 520 Euro beziehen sich auf Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit und haben nichts mit Versicherungen zu tun. die haben eigene Freibeträge. Das wird also getrennt berechnet. Renten haben z.B. einen viel geringeren Freibetrag als Arbeitseinkommen.
Theodor
Ich werde im WS22/23 mit meinem konsekutiven Master-Studium anfangen und möchte elternunabhängig gefördert werden. Das Master knüpft wirklich unmittelbar auf den Bachelor (Philosophie - Philosophie). Dabei habe ich 6 Jahre für den Bachelor-Abschluss gebraucht und hatte davor, für zwei Semester, ein ganz anderes Fach ohne Abschluss studiert. Meine Eltern wollen mich nicht mehr finanzieren und werden höchstens die Mietbürgschaft übernehmen. Würde die elternunabhängige Förderung in Frage kommen?
Übrigens: wäre solch eine Bürgschaft beim elternunabhängigen BAföG ein Problem?
Und noch eine andere Frage:
Falls ich die BAföG-Förderung bekommen soll - könnte ich individuell eine Erhöhung meines Verdienst-Freibetrages beantragen? Existieren solche oder ähnliche Praktiken? Die Begründung wäre mein Studienort: ich ziehe für das Studium nach München um. Die Mietpreise sind dort bei weitem höher, als in den meisten Städten Deutschlands. Wohnheim-Plätze sind mit Wartezeit von zwei Semestern aufwärts verbunden und sind zumindest in der ersten Zeit keine Option.
Vielen Dank!
Luisa Todisco
einen Hörtefall in Bezug auf die Miete gibt es nicht. Da bekommen alle pauschal 360 Euro Bedarf angerechnet, wenn sie nicht bei den Eltern oder deren Eigentum wohnen. Als Nachweis reicht eine Meldebescheinigung. Wenn ich dich richtig verstehe, hast du vor dem Studium keine Berufsausbildung abgeschlossen hattest zwischen deinem Geburtstag und deinem ersten Tag an der Uni keine 60 Monate gearbeitet. Damit wird das nix mit elternunabhängigem BAföG. Vermutlich bist du auch noch icht 30, damit sehe ich keine Chance auf elternunabhängige Förderung.
Wiebke
Luisa Todisco
kommt drauf an, ob du zu Beginn des Studiums auch schon 30 warst. Wenn ja, hat das Amt sich für deine Eltern nicht zu interessieren. Du kannst sie komplett weglassen. Warst du bei deiner ersten Vorlesung aber 29 oder jünger, wollen die das volle Programm mit allem drum und dran.
B H
Danke ;)
Luisa Todisco
theoretisch müsste dir das Amt automatisch einen Änderungsbescheid zukommen lassen. Wenn nicht, frag nochmal deinen Sachbearbeiter.
Nomah Aghazeta
Luisa Todisco
wenn du eine persönliche telefonische Beratung wünschst, buche bitte einen kostenpflichtigen Beratungstermin bei uns: https://bafoeg.studierenplus.de/kasse/
Melanie
Luisa Todisco
da das AFBG (AufstiegsFortBildungsGesetz) einfach an einigen Stellen auf das BAföG (BundesAusbildungsFörderungs Gesetz verweist, ändern sich die Bedarfssätze immer mit. An den Bedingungen ändert sich aber nichts. Du bekommst jetzt einfach nur mehr BAföG egal welcher Art
Natali Dell
Kannst du mir verraten wie es mit Bafög in Verbindung mit 450€ UND Übungsleiterpauschale läuft?
Wie viel Übungsleiterpauschale darf ich im Jahr bekommen?
Luisa Todisco
Die Übungsleiterpauschale breträgt aktuell 3.000 Euro jährlich und ist völlig unabhängig von deinem Nebenjob.Das sind 2 verschieden Einkommensarten mit 2 verschiedenen Freibeträgen.
Tim
Luisa Todisco
soweit ich weiß, müssten die erhöhten Bedarfssätze automatisch berücksichtigt werden. So war es jedenfalls bei mir als das BAföG erhöht wurde.
Nancy
Luisa Todisco
Der Entwurf ist eben nur ein Entwurf, für den man niemand festnageln kann. Theoretisch könnte sich bis inkrafttreten noch alles ändern, was ist nicht wird. Wenn sich etwas ändert, dann einzelne Details. Du bekommst auch jetzt schon ab 30 189 € für KV + PV. Du musst dem Amt nur eine Bescheinigung von deiner Krankenkasse schicken, auf der Beitragshöhe sowie Rechtsgrundlage ausgewiesen sind. Ich nehme an, dass dieser Zuschlag rückwirkend korrigiert wird, bin mir aber nicht sicher. Würde mich nicht wundern, wenn erst ab Mitteilung beim Amt passiert. BAföG kann man ja generell nicht rückwirkend beantragen. "Wenn im Entwurf und bis 2022 steht, wie soll ich das verstehen?" Das frag ich mich auch. Was meinst du denn jetzt genau?
Die Bedarfe im laufenden BWZ werden meines Verständnisses nach automatisch berücksichtigt und alle Betroffenen sollten dann einen neuen Bescheid bekommen, der ab Inkrafttreten der Gesetzesänderung gilt. Zumindest war das bei mir damals so als mein eigenes BAföG erhöht wurde. Die Freibeträge richten sich jedoch auf den Zeitpunkt der Antragstellung. Wer also beim leetzten Antrag aufgrund seines Alters, Einkommens oder Vermögens abgelehnt wurde, muss dann einen neuen Antrag stellen.
Was denkst du?