Für die meisten BAföG-Empfänger hängt die Höhe der Förderung maßgeblich vom Einkommen der Eltern im vorletzten Kalenderjahr ab. Das ist auch der Hauptgrund dafür, dass nur einer von fünf Studierenden BAföG erhält. Wer 2021 z.B. wegen der Corona Krise deutlich weniger Einkommen hat als 2019 hat, kann allerdings beantragen, dass das aktuelle Einkommen der BAföG-Berechnung des laufenden Bewilligungszeitraums zugrunde gelegt wird. So dürfte die Chance auf BAföG und GEZ Befreiung für viele steigen.
Ein Antrag auf Aktualisierung des elterlichen Einkommens ist ganz einfach. Alles, was man dafür braucht, ist Formblatt 7, eine grobe Schätzung der Eltern über ihr Einkommen während des Bewilligungszeitraums und Belege für ihre Schätzung wir z.B. amtliche Bescheide über den Bezug von Krankengeld, Rente, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder Grundsicherung, aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Belege vom Steuerberater oder Finanzamt bei selbstständig tätigen. Die Berechnung des BAföG Anspruchs erfolgt dann unter Vorbehalt auf Basis des geschätzten Einkommens.
Das Formblatt 7 muss dabei von dem Elternteil unterschrieben werden, dessen Einkommen gemindert wurde. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss das endgültige Einkommen durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Das BAföG-Amt rechnet dann nochmal nach. Je nachdem wie gut deine Eltern ihr Einkommen vorher geschätzt haben, kann es dann zu einer Nachzahlung des Amtes kommen oder zu einer Rückzahlungsaufforderung für zu viel gezahltes BAföG.
Der Aktualisierungsantrag kann bis zum Ende des laufenden Bewilligungszeitraums gestellt werden. Wer also schon einen BAföG-Antrag für das Sommersemester 2020 gestellt hat und jetzt von der Pandemie und den damit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen überrascht wurde, kann das mit einem Aktualisierungsantrag noch geradebiegen.
Wer beabsichtigt, demnächst BAföG fürs Sommersemester 2021 und/oder das Wintersemester 2021/22 zu beantragen, muss sowohl das Einkommen 2018 z.B. durch Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung nachweisen und kann gleichzeitig den Aktualisierungsantrag stellen. Warum beide Jahre nachgewiesen werden müssen, weiß ich ehrlich gesagt nicht genau. Fakt ist aber, dass das BAföG Amt ohne das elterliche Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr deinen BAföG-Antrag nicht bewilligen wird, es sei denn dir steht ohnehin elternunabhängiges BAföG zu, dann hat dieser Artikel ohnehin keine Relevanz für dich.
Der Aktualisierungsantrag ist nicht verpflichtend und sollte nur gestellt werden, wenn das voraussichtliche Einkommen eines oder beider Elternteile in den nächsten 12 Monaten deutlich geringer ausfällt als im vorletzten Kalenderjahr. Folglich darfst du dem Amt eine Gehaltserhöhung im Vergleich zum vorletzten Jahr vorenthalten.
Grundsätzlich wird der Aktualisierungsantrag nur bewilligt, wenn der Unterschied beim Einkommen deiner Eltern so hoch ist, dass bei einer Neuberechnung mindestens 10 Euro mehr monatlich für dich rausspringen. Nachfolgend kannst du mit unserem BAföG Rechner überprüfen, ob du das Einkommen deiner Eltern für den laufenden Bewilligungszeitraum aktualisieren solltest.
Hast du erfolgreich einen Antrag auf Aktualisierung des Einkommens deiner Eltern gestellt bist du dazu verpflichtet, dem BAföG Amt jede Einkommensänderung unverzüglich mitzuteilen
Du stellst einen Aktualisierungsantrag für das Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21, weil deine Eltern aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten. Im Wintersemester sind die Maßnahmen aber weitgehend wieder aufgehoben und deine Eltern erhalten wieder mehr Gehalt, musst du das deinem BAföG Amt unverzüglich und unaufgefordert mitteilen. Wenn das Jahresbruttoeinkommen entgegen aller Erwartungen höher ausfällt als im vorletzten Kalenderjahr ist das dann Pech. Es zählt das Einkommen im Bewilligungszeitraum! Unabhängig davon, wie hoch es schlussendlich ist.
Solltest du auch mit nur einem dieser Punkte nicht einverstanden sein, stell den Antrag auf Aktualisierung nicht.
Egal, ob du BAföG erhältst oder nicht. Im Juni, Juli und August 2020 kannst du einen Corona Zuschuss von bis zu 500 € monatlich bekommen, wenn dir dank Corona Pandemie Einkommen weggefallen ist und dein Konto so blank ist, dass du nicht weißt, wie du die nächsten Wochen überstehen sollst. Mehr zur Corona Überbrückungshilfe findest du hier.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Was denkst du?