Benötigst du für dein Studium oder deine Ausbildung finanzielle Unterstützung? Im Grunde genommen kommen in diesem Fall BAföG, Studienkredite und Stipendien für dich in Frage. In diesem Artikel klären wir alles rund um das Thema BAföG Anspruch – sowohl für Schüler, als auch für Studenten und Meister. Finde heraus, wer genau Anspruch hat, wie viel du bekommen kannst und wo du BAföG beantragst. Außerdem erkläre ich dir den Unterschied zwischen BAföG und anderen Finanzierungsmöglichkeiten.
BAföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Deutschland hat sich gesetzlich dazu verpflichtet, dich finanziell während deiner Ausbildung zu unterstützen, wenn deine Eltern das nicht können.
Kurz gesagt: Anspruch auf BAföG haben Schüler und Studenten, die selbst bzw. deren Eltern nicht genügend Einkommen bzw. Vermögen haben, um den Lebensunterhalt während der Ausbildung (Schule oder Studium) allein zu stemmen. Darüber hinaus gibt es noch weitere BAföG Voraussetzungen, die du erfüllen musst. Diese beziehen sich auf deine Person, wie z.B. Staatsbürgerschaft, Alter oder Einkommen und die Art der Ausbildung z.B. Schule, Studium, berufliche Fortbildung. Anders als bei Stipendien spielen weder Studienfach, noch Hochschule oder dein Notenschnitt eine Rolle.
Der BAföG-Höchstsatz und die tatsächliche persönliche Förderhöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese Faktoren sind u.a. die Art der Ausbildung, dein eigenes Einkommen und Vermögen bzw. das Einkommen deiner Eltern. Das ist eine relativ komplexe Rechnung. Wenn du wissen willst, wie viel BAföG du voraussichtlich erhalten kannst, nutze am besten unseren kostenlosen BAföG-Rechner. Dann weißt du direkt, ob BAföG etwas für dich ist.
Seit August 2022 gelten folgende Bedarfssätze für alle Vollzeitausbildungen:
Bedarfssätze | Studenten | Schüler | Meister |
---|---|---|---|
Lebenshaltung | 452 € |
bis 736 € |
841 € für Alleinstehende +235 € für Ehegatten +235 € für kindergeldberechtigte Kinder |
Wohnkosten | 360 € (wenn nicht bei den Eltern wohnend) oder 59 € bei den Eltern |
bis zu 325€ nicht bei den Eltern bzw. 56 € bei den Eltern (je nach Ausbildung) |
in Lebenshaltung enthalten |
Kranken- und Pflegeversicherung | 94 € KV( 168 € ab 30 Jahre) + 28 € PV (38 € ab 30) |
94 € KV( 168 € ab 30 Jahre) + 28 € PV (38 € ab 30) |
in Lebenshaltung enthalten |
Kinderzuschlag | 150 € pro eigenes oder adoptiertes Kind U14 im Haushalt | 150 € pro eigenes oder adoptiertes Kind U14 im Haushalt | 235 pro Kind mit Kindergeldanspruch +150 € für Aleinerziehende mit Kind U14 |
BAföG Höchstsatz | 934 € ohne Kinder | 563 bis 832 € ohne Kinder | 841 € + Teilnahme- und Materialkosten (unverheiratet ohne Kinder) |
Alle aktuellen Zahlen findest du auch nochmal hier.
Sicherlich hast du davon gehört, dass man BAföG zurückzahlen muss. Das stimmt aber nicht in jedem Fall. Schülerbafög wird als Vollzuschuss bewilligt und muss nicht zurückgezahlt werden. Studenten BAföG muss zur Hälfte (maximal 10.010 €) und beim Aufstiegs-BAföG müssen nur bis zu 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren zurückgezahlt werden. Den Rest darfst du behalten Du siehst also, Aufstiegsbafög ist die bete Option, wenn man die Wahl hat (z.B. Erzieher und Techniker).
Die Antwort darauf lautet mal wieder: Es kommt drauf an.
Für Studierende in Deutschland ist die Zuständigkeit der BAföG-Ämter abhängig vom Studienort.
Bei Schülern muss vom Wohnort der Eltern ausgegangen werden. Leben diese getrennt voneinander in unterschiedlichen Orten, geht man vom Ausbildungsort aus.
Solltest du im Ausland studieren oder zu Schule gehen, kommt es auf das Land an. Das zuständige BAföG Amt sitzt natürlich trotzdem irgendwo in Deutschland.
Wer einer beruflichen Fortbildung nachgeht, stellt seinen BAföG-Antrag beim zuständigen BAföG Amt des Fortbildungsanbieters.
Das heißt, du musst erst wissen, welche Art BAföG auf dich zutrifft und welches Amt in dem Fall für dich zuständig ist. Dann kannst du dorthin gehen und die für deinen Fall notwendigen Antragsformulare holen.
Was die Antragsfrist angeht, solltest du wissen, das BAföG grundsätzlich nicht rückwirkend bewilligt werden kann. Ein Recht auf BAföG besteht frühestens ab dem Kalendermonat, in dem dein Antrag beim Amt vorliegt bzw. die Ausbildung tatsächlich beginnt (je nachdem, was später eintrifft). Mehr Infos dazu findest du in unserer Übersicht zu den wichtigsten BAföG-Fristen.
Seit Sommer 2020 kann BAföG online beantragt werden dazu verpflichtet, die Antragstellung online zu ermöglichen. Allerdings haben das noch nicht alle Ämter umsetzen können. Und wie schon eben erklärt, gibt es kein zentrales BAföG Amt für alle und auch keinen zentralen BAföG Online Antrag, der mit der Steuersoftware Elster der deutschen Finanzämter vergleichbar wäre.
Du musst also nach wie vor recherchieren, welches Amt für dich zuständig ist und dein BAföG dort beantragen. Selbst wenn du den BAföG-Antrag dort online stellen kannst, musst du die Formulare nochmal alle ausdrucken und unterschrieben an dein zuständiges Amt schicken, sofern du keinen Personalausweis mit aktivierter Internetfunktion inkl. Kartenlesegerät besitzt.
Der Anspruch auf BAföG Förderung ist im Normalfall identisch mit deiner Regelstudienzeit. Als Student musst du allerdings mit Ende des 4. Fachsemesters nachweisen, dass du bisher ordnungsgemäß studiert hast und dein Abschluss innerhalb der Regelstudienzeit erreichen kannst. Sonst ist nach vier Semestern im Studium leider schon Schluss mit BAföG.
Schülerbafög und Meisterbafög unterliegen dieser Leistungskontrolle nicht und werden definitiv bis zum erfolgreichen Abschluss gezahlt.
Wie schon anfangs erwähnt besteht ein Recht auf BAföG. Es ist gesetzlich reguliert und kann schlimmstenfalls eingeklagt werden. Auf Stipendien und Kredite trifft das nicht zu. Dabei vereint BAföG das beste aus beiden Welten.
Auch wenn BAföG teilweise zurückgezahlt werden muss, sind die Rückzahlungsmodalitäten deutlich besser als bei jedem Studienkredit. Du zahlst keine Zinsen und kannst die Rückzahlung im Falle von geringem Einkommen verschieben. Außerdem musst du kein langwieriges Auswahlverfahren mit diversen Gesprächen durchlaufen. Du brauchst kein Gutachten und musst auch keine besonders tollen Noten nachweisen. BAföG beschränkt sich nicht auf bestimmte Fächer, Hochschulen, Partei- oder Religionszugehörigkeiten, wie es manche Stipendien tun. Du musst weder ehrenamtlich engagiert sein, noch riesige Schulden nach dem Studium fürchten.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Tamara Heinel
Danke und viele Grüße
Luisa Todisco
im Rahmen unserer Kkostenpflichtigen Beratung können alle Fragen individuell und persönlich am Telefon geklärt werden. Ansonsten empfehlen wir die öffentliche BAföG Hotline am Ende jedes userer Beiträge.
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