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BAföG Erhöhung 2021 ~ Was? Wann? Wie? Für wen?

BAföG Erhöhung 2021 ~ Was? Wann? Wie? Für wen?

Die BAföG-Reform 2019 war in aller Munde, aber was genau bedeutet das für dich? Am 16. Mai 2019 hat der Bundestag endlich eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge im BAföG beschlossen. Somit sollen mehr Schüler und Studierende künftig staatliche Förderungen für ihre Ausbildung erhalten können. Inwiefern dich das betrifft und was du dafür tun musst, um von der BAföG-Erhöhung zu profitieren, werden wir in diesem Artikel klären:

Wen betrifft die BAföG-Reform 2019?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) betrifft Schüler ab der 10. Klasse aufwärts genauso wie Studenten unabhängig davon, ob sie bereits BAföG beziehen oder erst noch beantragen wollen. Ziel der BAföG-Reform ist es, mehr Auszubildende (Schüler und Studierende) zu erreichen, indem Freibeträge für die Antragsteller und deren Eltern erhöht werden. So haben zum einen mehr Leute überhaupt eine Chance auf BAföG, weil sie und ihre Eltern nun mehr Einkommen haben dürfen als früher. Zum anderen werden die Bedarfssätze erhöht, sodass der BAföG-Höchstsatz für alle steigt.

Ab wann gilt die BAföG-Erhöhung und was muss man tun, um mehr BAföG zu bekommen?

Die Anpassung der BAföG-Freibeträge und Bedarfssätze erfolgt in drei Schritten zwischen 2019 und 2021.  Die erste Erhöhung trat am 1. August 2019 in Kraft. Um an der BAföG-Erhöhung teilzunehmen, musst du nichts Spezielles tun, außer so früh wie möglich BAföG zu beantragen. Sobald die Gesetzesänderung in Kraft tritt, profitierst du als BAföG Empfänger automatisch davon. Du musst keinen separaten Antrag zur Anwendung der BAföG-Reform stellen. Wenn es so weit ist, schickt dir das Amt automatisch eine Neuberechnung zu und du bekommst mehr Geld. Alle, die bisher noch kein BAföG aufgrund ihrer Einkommens- oder Vermögensverhältnisse bekommen haben, sollten unbedingt einen neuen BAföG-Antrag zum Wintersemester 2021/22 stellen!

Was wird sich im BAföG ändern?

Wie bereits erwähnt erhöhen sich die BAföG-Freibeträge für alle Antragsteller und deren Eltern. An der Antragstellung selbst ändert sich nichts. Du wirst also auch in Zukunft alle zwölf Monate einen Haufen Formulare ausfüllen und unterschrieben beim Amt samt Nachweisen für deine Angaben einreichen dürfen. Aber der Aufwand wird sich für dich künftig eher lohnen.

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Neuer BAföG Höchstsatz ab Wintersemester 2020

BAföG Bedarfssätze für Studenten seit Wintersemester 2020/21
Grundbedarf 427 € monatlich
Wohnen bei den Eltern oder in deren Eigentum = 56 €

nicht bei den Eltern = 325 €

Versicherungszuschlag, wenn nicht über Arbeitgeber, Familie oder Rente versichert

109 Euro für unter 30 Jahren

bis zu 189 Euro ab 30 Jahren

Kinderbetreuungszuschlag 150 € pro Kind jünger als 14
BAföG Höchstsatz


Studierende ohne Kinder

861 €/Monat (U30)

10.332 € /Jahr

941 €/Monat (Ü30)

11.292 €/Jahr


Vermögensfreibeträge für Antragsteller

Das Ausbildungsförderungsgesetz in seiner aktuellen Fassung sieht eine Erhöhung der Vermögensfreibeträge ab Herbst 2020 vor. Die Einkommensfreibeträge der Antragsteller bleiben dagegen unverändert, somit bleibt es beim anrechnungsfreien Minijob bzw. Ferienjob mit maximal 5.400 Euro Einkommen pro Jahr.

Freibetrag für seit Wintersemester 2020/21
eigenes Vermögen 8.200 Euro
zusätzlich freies Vermögen pro Kind 2.300 Euro
zusätzlich freies Vermögen für Verheiratete / Lebenspartnerschaften 2.300 Euro


BAföG Einkommensfreibeträge Eltern pro Monat

Freibetrag für bis Ende SS 2021
seit WS 2021/22
Einkommen der Eltern (miteinander verheiratet)

gemeinsam 1.890 Euro

+ bis zu 570 Euro für jedes deiner Geschwister

gemeinsam 2.000 pro Monat
+ bis zu 605 Euro für jedes deiner Geschwister
Einkommen der Eltern (nicht miteinander verheiratet oder dauernd getrennt lebend)

jeweils 1.260 Euro

+ bis zu 630 Euro für Stiefeltern

+ bis zu 570 Euro pro Kind

jeweils 1 330 pro Monat
+ bis zu 665 Euro für Stiefeltern
bis zu 605 Euro pro Kind


Zinsloses Bankdarlehen

Keinen Anspruch mehr auf reguläres BAföG haben z.B. Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten wird. Kann seit dem Wintersemester 2019 BAföG als zinsloses Bankdarlehen beantragen, sprich es wird einfacher BAföG zu beziehen, muss dann unter bestimmten Umständen nicht nur zu 50 Prozent, sondern komplett zurückgezahlt werden.

Änderungen der BAföG-Rückzahlung

Die BAföG-Reform sieht auch Änderungen bezüglich der Rückzahlungsbedingungen vor.

Seit April 2020 müssen ehemalige Studenten die Hälfte ihres erhaltenen BAföGs zurückzahlen, höchstens jedoch 77 Monatsraten à 130 Euro, das macht eine Rückzahlung von maximal 10.010 € insgesamt. Wer im Studium weniger BAföG erhalten hat, ist entsprechend früher mit der Rückzahlung durch. Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlung verschoben werden. Daran wird sich auch in Zukunft nicht viel ändern. Allerdings ist man spätestens nach 20 Jahren schuldenfrei, auch wenn man bis dahin noch nicht alle BAföG Schulden beglichen hat. Das dürfte für Menschen relevant werden, die ein schwerer Schicksalsschlag in die Erwerbsunfähigkeit zwingt. Natürlich hat man sowas im Studium nicht auf dem Radar, aber ein Unfall ist schnell passiert.

Alle anderen zahlen maximal 77 Monatsraten à höchstens 130 Euro zurück und sind dann schuldenfrei.  Auch wenn die Monatsraten aufgrund geringen Einkommens gesenkt werden, ist nach 77 Monaten Schluss. Sprich 11,5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (Rückzahlungszeitraum beginnt erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit) ist BAföG für die meisten ehemaligen Studierenden kein Thema mehr bis die eigenen Kinder anfangen zu studieren.

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BAföG-Hotline 0800-223 63 41

Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar

von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).

20 Kommentare

  • "Zinsloses Bankdarlehen
    Keinen Anspruch mehr auf reguläres BAföG haben z.B. Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten wird. Kann seit dem Wintersemester 2019 BAföG als zinsloses Bankdarlehen beantragen, sprich es wird einfacher BAföG zu beziehen, muss dann unter bestimmten Umständen nicht nur zu 50 Prozent, sondern komplett zurückgezahlt werden."

    Könnte diesen Absatz mal bitte jemand in die Deutsche Sprache übersetzen? Dafür wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Lennard
  • Hey Lennard,

    heißt: davon werden 100% zurückgezahlt ohne zusätzliche Zinsen.
  • Hallo Luisa,

    Vati Just hat noch ne Frage.
    Wenn mein Sohn Abitur - Lehre(Industriekaufman) - Studium (Lehramt Sport/Mathe oder...) gleich nach der Lehre (ohne gearbeitet zu haben) das Studium im Oktober 2020 beginnt, ist dann der sogenannte "zeitliche (sachliche)Zusammenhang gegeben? Und wenn ja, greif den dann noch der "Trick" mit dem Formblatt 8 auf Elternunabhängiges Bafög ? Oder gibt es einen Mindest-Zeitraum (außer die in den Voraussetzungen für Eubafög geforderten 3 Jahren)der zwischen Lehre und Studium liegen muss, damit der Antrag überhaupt eine Chance hat. LG Vati
  • Hey Vati,

    Im Kern geht es darum glaubhaft zu machen, dass ein Studium für die Eltern nicht absehbar war. Das ist bei einem direkten Übergang von Ausbildung zu Studium schwer zu beweisen. Natürlich kann man es trotzdem versuchen. Im schlimmsten Fall verschwendet man ein wenig Zeit und Nerven.
  • Hallo,

    ich habe auch eine Frage, vielleicht hat schon jemand Erfahrung damit.

    Ich weiß, dass die Weiterbildungen aufeinander aufbauen müssen. Wegen Corona haben sich unsere Prüfungen verschoben, sodass wir ohne die Ergebnisse der vorherigen Weiterbildung schon die nächste starten.
    In der Zeit besteht aber kein Anspruch auf Bafög, oder gibt es auch Ausnahmen?
  • Hey Christina,

    wovon genau sprichst du? Studium, Schule oder Aufstiegsfortbildung?
  • Hallo - hier ist verzweifelter Vater - vllt kann mir ja jemand helfen wie?was ?wo ?die nächsten sinnvollen Schritte sind.
    Mein Sohn 22zig verspürt jetzt nach einer abgeschlossenen Ausbildung zum Industriekaufmann, den Wunsch Lehramt (Sport / Mathe oder Sport/...) zu studieren.
    Er lebt in seiner eigenen Wohnung und wurde von uns bisher auch finanziell unterstützt. Bis zum Studiumbeginn hat er sich arbeitslos gemeldet. Danach weiß ich nicht wie er, bis auf das Kindergeld (noch bis 25) alles finanzieren will. Ich habe versucht mich durch die BAföG Lektüre durchzuwühlen, Bin aber sowohl beim "normalen" wie Elternlosen BAföG an den Anforderungen geschneidert. Wie es aussieht sind alle Voraussetzungen, die für den Erhalt des BAföGs erfüllt werden müssen, bei uns nicht gegeben. Hat jemand eine Idee wie man weiter verfahren kann oder ob es vllt doch noch eine Lücke gibt. Ich danke schon mal für eure Antworten. Gruß Vati
  • Hi Luisa - hab den Artikel gelesen - das klingt ja alles ganz gut. Wie wären die nächsten Schritte, wenn wir die Sache in eure Hände legen würden? Danke schon mal - Gruß Vati
  • Hey Vati,

    du meinst elternunabhängiges BAföG unter Berücksichtigung des Zivilrechts?
    Bei uns läuft das unabhängig vom Fall immer so: 1. Auf unserer Startseite Benutzerkonto anlegen, 2. alle Fragen, die die Software stellt beantworten (für Verständnisfragen erreicht man uns direkt über die Chatfunktion), 3. bezahlen, 4. wir checken alle Angaben auf Vollständigkeit und Logik sowie auf die Möglichkeit Sonderanträge wie z.B. elternunabhängiges BaföG zu stellen, um die Chancen unserer Kunden auf BAföG zu maximieren. Wir bereiten dann alles nötige vor inklusive Muster für notwendige Erklärungen/Stellungnahmen und individueller Checkliste aller beizufügender Dokumente.
  • Da ist allerdings ein Fehler drin. Die Erhöhung ist erst ab WS 19 das heißt ab de. 01 Oktober und nicht ab 01 August. War bei jetzt im August immer noch 735 € also korrigiert diese Fehler bitte.
  • Die Erhöhung gilt für Neuantrage ab August und für alle anderen, deren Bewilligungszeitraum bereits vor August begonnen hat ab Oktober. In einigen Bundesländern beginnt das Wintersemester im September . Die Gesetzesänderung ist am 1. Augfust 2019 in Kraft getreten. Von daher ist das kein Fehler, sondern ein Missverständnis.

    LG Luisa
  • Ich mache ein Fernstudium. Neuantrag gilt ab 1 September. Bekomme ich im August trotzdem mehr Geld oder erst ab September?
  • Ehrlich gesagt, hab ich mich das auch schon gefragt, aber noch nichts offizielles dazu gefunden.

    LG Luisa
  • Ihr habt einen kleinen Fehler in der Tabelle für 2020 ;) "106 € wenn komplett selbst versichert" - Denke nicht das der Satz wieder um 3 € weniger wird als 2019 :) LG Fabian
  • Hallo Fabian,
    vielen Dank für den Hinweis. Die Zahlen wurden aktualisiert.
    Gruß, Mathias
  • Tja, dafür, dass einige mehr erhalten, wird von anderen mehr verlangt. Da der fiktive studentische "Bedarf" wächst, erlaubt man sich, auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (um 20€!) anzuheben. Das heißt für mich, dass ich als psychisch schwerbehinderte (GdB 50) Studentin ohne staatliche oder familiäre Unterstützung noch zweieinhalb Stunden mehr pro Monat für die Krankenversicherung arbeiten darf, während ich schon heute kaum meine Lebenshaltungskosten zusammenkriege und durch meinen Job, von dessen Ausübung mein Therapeut mir dringend abriet, schon heute am Studieren gehindert bin. Nebenbei finanziere ich noch meine medizinisch notwendige Kieferbehandlung selbst, weil die Krankenversicherung sich ungeachtet der Schwere und Dysfunktionalität der Fehlstellung nicht verantwortlich fühlt. Wunderbar.
    Info am Rande: ich wäre theoretisch behinderungsbedingt Härtefall beim Bafög, trotzdem wurde mir nach dem 4. Semester der Höchstsatz gestrichen. Nachweis über die Behinderung war vorhanden. Wie kam das dann? Tja, mein Psychotherapeut wurde nicht als diagnoseberechtigt anerkannt.
  • Also fehlten dir Punkte für den Leistungsnachweis und ein Aufschub wurde abgelehnt, obwohl du einen Schwerbwhindertenausweis hast und dein Therapeut dir ein Gutachten geschrieben hat? Hast du schon versucht Wohngeld zu beantragen? Das sollte mit einem Nebenjob und dem Ablehnungsbescheid vom BAföG eigentlich kein Problem sein https://www.studierenplus.de/bildung-finanzieren/wohngeld-studenten/

Was denkst du?