Die BAföG-Einkommensverordnung ist eine Auflistung anrechenbaren Einkommens, das man allgemein als „sonstiges Einkommen“ bezeichnen könnte. Dieses „sonstige Einkommen“ ist in Zeile 80 des Formblatts 1 deines BAföG Antrags anzugeben bzw. in Zeile 89 des Formblatts 3 für deine Eltern.
An dieser Stelle im BAföG Antrag verzweifeln viele Schüler und Studenten regelmäßig, weil sie nicht wissen, was genau dort anzugeben ist und ob es sie überhaupt betrifft. In den meisten Fällen lautet die Antwort nein, aber woher soll man das wissen, wenn man nicht mal weiß, was Einkommen nach der BAföG-Einkommensverordnung überhaupt ist? Also bittet man Tante Google um Hilfe und landet dann hier. Man will ja nicht unwissentlich Informationen zurückhalten, für die man später möglicherweise belangt wird.
Kurz gesagt, bei Einnahmen aus der BAföG-Einkommensverordnung handelt es sich im Wesentlichen um staatliche Leistungen bzw. gesetzlich geregelte Einnahmen wie z.B. Arbeitslosengeld 1, Elterngeld etc. Wenn du einfach nur in Deutschland arbeitest (nicht im öffentlichen Dienst) und dein Einkommen normal versteuerst und nichts weiter vom Staat bekommst, ist die BAföG-Einkommensverordnung wahrscheinlich irrelevant für dich.
Zu den 4 Antragsseiten des Formblatts 1 kommen 4 Seiten Erläuterungen in winziger Schrift.
Einnahmen im Sinne der BAföG-Einkommensverordnung sind nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 BAföG:
Art der Einnahmen | Wer hat solche Einnahmen | Anzugebende Einnahmen |
---|---|---|
Leistungen der sozialen Sicherung |
Arbeitslose, |
Arbeitslosengeld 1 laufende ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, soweit sie außerhalb von Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen für Angehörige i.S. des § 25 Abs. 3 Nr. 2 des BAföG geleistet wird, die mit dem Einkommensbezieher nicht in Haushaltsgemeinschaft leben |
weitere gesetzliche Einnahmen |
Soldaten, |
Sold, Verpflegung + Unterkunft |
Einnahmen bei Auslandstätigkeit |
Personen im öffentlichen Dienst, die ins Ausland entsandt, vermittelt oder dort beschäftigt sind z.B. Diplomaten, |
Einnahmen nach dem Bundesbesoldungsgesetz: |
Im Prinzip braucht nichts angegeben werden, wonach in den BAföG-Formularen nicht explizit gefragt wird. Ich habe mich diesbezüglich auch nochmal beim BAföG Amt direkt erkundigt. Beispiele sind:
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
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