Raus aus dem Alltag. Eine neue Sprache lernen und in eine fremde Kultur eintauchen. Neue Freunde kennenlernen. An einer anderen Uni studieren oder Berufserfahrung sammeln. Ein Auslandssemester bzw. ein Praktikum im Ausland gehört zum Studium für viele Studierende mittlerweile dazu. Natürlich ist eine längere Zeit im Ausland, ohne dass du Geld verdienen kannst, finanziell oft nicht ganz einfach. Mit Auslandsbafög kannst du aber den Traum vom Auslandsstudium bzw. -praktikum Realität werden lassen.
AuslandsBAFÖG folgt den gleichen Regeln wie Inlandsbafög. Das heißt die BAföG Voraussetzungen sind erstmal die gleichen, egal, wo du studierst. Auch eine schulische Ausbildung im Ausland kann mit BAföG finanziert werden, sofern sie die Voraussetzungen für Schülerbafög erfüllen. Wenn du also bereits BAföG in Deutschland erhältst, ist es relativ sicher, dass du auch dein Auslandssemester mit BAföG finanzieren kannst. Auch hier werden dein Einkommen, das deiner Eltern und deines Ehegatten einkalkuliert. Ebenso gilt die Regelstudienzeit als Förderungshöchstdauer. Solltest du dich mit Ausbildungsförderung noch nicht so genau auskennen, dann empfehle ich dir, diesen Artikel zu den wichtigsten BAföG-Tipps und Tricks zuerst zu lesen, bevor du hier weitermachst.
Auch wenn du in Deutschland wirklich keine Chance auf BAföG haben solltest, weil deine Eltern zu viel verdienen, kann sich ein Versuch beim Auslandsbafög lohnen. Die Bedarfssätze für ein Auslandsstudium sind in der Regel höher als im Inland. Mir sind mehrere Fälle bekannt, bei denen zumindest ein kleiner Zuschuss raussprang.
Beabsichtigst du an einer Hochschule innerhalb der EU oder Schweiz zu studieren? Dann kann das Auslandsstudium von Beginn an bis zum Abschluss unter denselben Voraussetzungen wie im Inland mit BAföG gefördert werden.
Wenn du außerhalb Europas studieren möchtest, kannst du Auslandsbafög bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Jahre bekommen. Typischerweise erfolgt so ein Auslandsaufenthalt als Praktikum oder Auslandssemester im Rahmen eines Studiums an einer deutschen Hochschule.
Bedarf | Förderhöhe Auslandsbafög |
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Grundbedarf Studenten | 452 € monatlich pauschal |
Auslandszuschlag | 0 bis 364 € monatlich abhängig vom Zielland (s. Tabelle unten) |
Kinderbetreuungszuschlag | 160 € monatlich pauschal pro Kind unter 14 Jahren |
Wohnkosten | 360 € monatlich pauschal, wenn nicht bei Eltern oder deren Eigentum untergebracht |
Reisekosten | 500 € insgesamt pauschal in Europa; 1.000 € insgesamt pauschal außerhalb Europas |
Auslandskrankenversicherung |
tatsächliche Höhe |
wer in Deutschland nicht über Eltern Arbeitgeber oder andere versichert ist, bekommst zusätzlich |
94 € für die deutsche Krankenversicherung + 38 € für die Pflegeversicherung (Studierende Ü30 bekommen nochmal 80 € mehr) |
Studiengebühren | tatsächliche Höhe für die ersten 12 Monate (maximal aber 5.600 €) |
Auslandszuschläge werden generell nur für Auslandsaufenthalte außerhalb der EU gewährt und dann auch nur für bestimmte Länder. Ist dein Zielland in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt? Dann bedeutetet das, dass es für dieses Land für Bewilligungszeiträume ab Januar 2021 keinen Zuschlag gibt. Die Auslandszuschläge werden zweimal jährlich aktualisiert. Solltest du deinen Auslandsaufenthalt nach Juni 2021 starten, kann es durchaus sein, dass es auch für dich einen Auslandszuschlag gibt, auch wenn es aktuell noch nicht so ist.
Länder mit Auslandszuschlag | Höhe des Zuschlags für Bewilligungen ab 07/2022 |
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Angola | 40 € |
Australien | 40 € |
Bangladesch |
81 € |
Benin | 40 € |
Brasilien | 73 € |
Burkina Faso | 40 € |
Burundi | 162 € |
China / Hong Kong | 101 € |
Costa Rica | 81 € |
Dschibuti | 162 € |
Elfenbeinküste | 81 € |
Eritrea | 75 € |
Gabun | 162 € |
Gambia | bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen |
Ghana | 81 € |
Großbritannien | 40 € |
Guinea | 121 € |
Haiti | 121 € |
Honduras | 81 € |
Irak | 40 € |
Island | 40 € |
Israel | 121 € |
Jamaika | 81 € |
Japan | 226 € |
Jordanien | 40 € |
Kamerun | 81 € |
Kanada | 50 € |
Kap Verde | 40 € |
Kongo | 121 € |
Korea | 81 € |
Lesotho | bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen |
Liberien | 364 € |
Liechtenstein | 202 € |
Mali | 40 € |
Mauritius | bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen |
Neuseeland | 121 € |
Nigeria | 81 € |
Norwegen | 162 € |
Palästinensische Autonomiegebiete | 121 € |
Papua Neuguinea | bitte beim Studentenwerk Frankfurt (Oder) nachfragen |
Peru | 40 € |
Ruanda | 81 € |
Senegal | 121 € |
Sierra Leone | 81 € |
Simbabwe | 202 € |
Singapur | 121 € |
Südsudan | 202 € |
Tansania | 40 € |
Trinidad / Tobago | 121 € |
Tschad | 81 € |
Uganda | 40 € |
Uruguay | 81 € |
USA | 94 € |
Venezuela | 121 € |
Solltest du im Ausland nicht studieren, sondern ein Praktikum absolvieren oder zur Schule gehen, kannst du auch dafür BAföG beantragen. Wirst du währenddessen Geld verdienen, solltest du aber vorher unbedingt folgenden Artikel lesen!
Bist du in deiner Regelstudienzeit? Dann wirst du auch hier auf keine Hürde stoßen. Dein Auslandssemester wird dir vom BAföG-Amt „geschenkt“. Also das Semester, was du im Ausland verbringst, wird an deine Förderungshöchstdauer hinten dran gehangen (siehe §5a BAföG). Sollte dein Auslandssemester oder Auslandspraktikum in deinem Studiengang fest vorgeschrieben sein, dann bekommst du keine Verlängerung deines BAföGs, da das Auslandssemester nicht zur Verlängerung deines Studiums beiträgt.
Deine Regelstudienzeit beträgt 6 Semester. Du bist jetzt im 5. Semester und machst gerade alle deine Kurse fertig. Im 6. Semester würdest du deine Bachelorarbeit schreiben, aber willst da ins Ausland gehen. Das wird gefördert und auch das 7. Semester, in dem du dann deine Thesis schreibst, weil dein Auslandssemester für das Inlandsbafög nicht mitzählt.
Schreibst du aber deine Abschlussarbeit wie geplant im 6. und gehst anschließend erst ins Ausland, gibt es dafür keine Förderung. Die Ursache ist hier, dass du die Regelstudienzeit zu diesem Zeitpunkt ohne guten Grund überschritten hast.
In beiden Fällen hast du sechs Semester in Deutschland und ein Semester im Ausland studiert, aber nur in einem der beiden Fälle hat das Amt dir sieben Semester gefördert.
Aber lass den Kopf nicht hängen. Hast du einen triftigen Grund, warum deine Förderungshöchstdauer verlängert werden sollte und dein Inlands-BAföG-Amt hat dies anerkannt, dann wird auch das Auslands-BAföG-Amt dies anerkennen.
Ich habe mein Auslandssemester im 1. Master-Semester gemacht, obwohl mir von einigen Stellen abgeraten wurde, da es zu „kompliziert“ sei. Und ja, es war ein wenig komplizierter. Besonders da mein Studienplatz noch nicht sicher war und ich einige Unterlagen von der Uni selbst vorzeitig abholen musste. Aber wenn man etwas will, schafft man es auch 🙂
So wie auch beim Inlandsbafög richtet sich die Zuständigkeit des Amtes nicht nach deinem Wohnort, sondern nach dem Studienort. Demnach ist es ziemlich wahrscheinlich, dass du deinen Antrag auf Auslandsbafög beim Studentenwerk einer anderen Stadt stellen musst. Die Liste der zuständigen Ämter mit Kontaktdaten findest du hier:
Der Antrag wird aufwändiger als sonst, da du wieder alles, wie im 1. Semester einreichen musst. Also werden fast alle Formblätter benötigt.
Ausbildungsland | zuständiges BAföG Amt |
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Studentenwerk Augsburg -Amt für Ausbildungsförderung- Eichleitnerstr. 30 86159 Augsburg Tel.: 0821 598 – 4930 Fax: 0821 598 – 4945 E-Mail: augsburg@bafoeg-bayern.de Internet: www.studentenwerk-augsburg.de |
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Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport -Amt für Ausbildungsförderung- Neuhauser Str. 39 80331 München Tel.: 089 233 – 96266 Fax: 089 233 – 83388 E-Mail: afa.rbs@muenchen.de Internet: www.muenchen.de/afa |
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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin |
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Studentenwerk Bremen |
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Studierendenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg
Tel.: 040 42815-5107, -5108
Fax: 040 41902-6126
E-Mail: bafoeg@studierendenwerk-hamburg.de
Internet: www.studierendenwerk-hamburg.de |
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Studentenwerk Marburg |
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Region Hannover, Fachbereich Schulen |
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Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim |
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Bezirksregierung Köln, Dezernat 49 Robert-Schuman-Str. 51 |
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Studentenwerk Thüringen |
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Studentenwerk Chemnitz-Zwickau |
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Universität des Saarlandes |
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Studentenwerk Schleswig-Holstein
Anstalt des öffentlichen Rechts - Amt für Ausbildungsförderung
Westring 385 24118 Kiel Tel.: 0431 8816 - 0 Fax: 0431 8816 - 204 E-Mail: bafoeg@studentenwerk.sh Internet: www.studentenwerk.sh |
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Studierendenwerk Heidelberg |
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Studentenwerk Frankfurt (Oder) |
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Studentenwerk Rostock |
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Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
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Studentenwerk Halle |
Beantrage Auslandsbafög mindestens sechs Monate vor Studienstart! Damit du pünktlich dein Geld bekommst.
Du wirst ein Learning Agreement oder eine Bestätigung von der Hochschule brauchen, dass generell Kurse aus dem Auslandssemester an dein Studium im Inland angerechnet werden könnten, damit das Studentenwerk davon ausgehen kann, dass man keinen „Unsinn“ studiert.
Die Auszahlung erfolgt in den Monaten, die man wirklich studiert. Bei mir ist es von April bis Juli, also vier Monate. Die Zuschläge werden durch vier geteilt und anteilig jeden Monat ausgezahlt. Du wirst also nicht alles im ersten Monat ausgezahlt bekommen, sondern gestückelt. Bei dem oben genannten Beispiel kommt man locker auf über 1000€ monatliche Auszahlung. Ich muss sagen, dass ich von dem Geld in einer günstigen Unterkunft sehr gut auf mit Frau und Kindern leben konnte. Uns fehlte es an nichts. Unseren Alltag auf Bali kannst du gern in unserem Videotagebuch verfolgen.
Wann sollte man man den Antrag auf Auslandsbafög stellen?
Die BAföG Ämter empfehlen, den BAföG Antrag sechs Monate vor der Abreise einzureichen. Das ist keine endgültige Antragsfrist, sondern die durchschnittliche Zeit, die das BAföG Amt braucht, um deinen Antrag auf Auslandsbafög zu prüfen. wenn du also möchtest, dass das Geld pünktlich zu Beginn deines Auslandsaufenthalts ausgezahlt wird, gibst du deine BAföG Unterlagen spätestens sechs Monate ab. Hast du noch nicht alle Dokumente beisammen, kannst du den Antrag auch später stellen. Dan bekommst du dein Geld eben später und musst die Zeit bis zur ersten Auszahlung anders überbrücken. Auslandsbafög kann nicht rückwirkend beantragt werden! Heißt, wenn du ab z.B. ab August ein Studium oder Praktikum im Ausland beginnst, sollte dein Antrag allerspätestens im August (notfalls unvollständig) dem Amt vorliegen, sonst verlierst du deinen BAföG Anspruch für August. Reichst du deinen Antrag jedoch im August noch ein, musst du bis etwa Januar warten bis dein BAföG Anspruch der letzte sechs Monate nachgezahlt wird.
Die offizielle Hotline des Deutschen Studentenwerks ist erreichbar
von montags bis freitags 8 - 20 Uhr (kostenfrei).
Lily Nguyen
vielen Dank für die vielen Informationen. Viele meine Fragen wurden nun schon beantwortet.
So wie ich es richtig verstanden habe, gilt das Auslandsbafög insgesamt 12 Monate richtig? Müssen die 12 Monate "am Stück" sein oder wäre es auch möglich die Monate/der Auslandaufenthalt zu splitten?
Beispiel:
Im 2. Semester ein Auslandspraktikum und im 4. Semester ein Auslandssemster an einer Uni ausserhalb der EU.
Wenn ich mich richtig informiert habe, dürfte dies eigenlich kein Problem darstellen oder?
Vielen Dank.
Sonnige Grüsse,
Lily Nguyen
Natalie Würbach
Danke erst einmal für die vielen Infos.
Zur Zeit befinde ich mich für zwei Auslandssemester in Südafrika (MA).
Nach jetztigem Stand werde ich die Kurse, die ich belegen wollte, so nicht beenden können, da ich alleinerziehend mit meinem 8jährigen Sohn hier bin und dadurch natürlich viel weniger Kapazitäten habe, das Studienpensum zu schaffen, als Studierende ohne Kind.
Frage: gibt es Chancen, das Auslandsbafög um ein weiteres Jahr verlängert zu bekommen?
Momentan befinde ich mich im Urlaubssemester. Zu Hause bekam ich InlandsBafög.
Über deine Himfe würde ich mich wirklich sehr freuen!
Viele Grüße, Natalie
Luisa Todisco
Auslandsbafög gibt es maximal 12 Semester, ob es Ausnahmen für Situationen wie deine gibt, weiß ich nicht. Die einzige Ausnahme, die ich kenne, ist die Abschlussarbeit. Wenn du die dort schreibst, kannst du Innlandsbafög im Ausland erhalten. Frag am besten dein Amt.
Celina
Ich habe eine Grundfrage: was sind meine Vorteile von Auslands-BAföG, wenn ich sonst das Inlands-BAföG bekommen würde?
Ich habe bereits mein gesamtes Bachelor-Studium BAföG bezogen und bin nun im 2. Mastersemester und bekomme noch immer BAföG. Für das 3. Semester gehe ich von Oktober - Februar nach Prag für ein Auslandssemester (bekomme ERASMUS-Förderung) und überlege nun, Auslands-BAföG zu beantragen. Allerdings sind mir die Vorteile gegenüber dem Inlands-BAföG noch nicht so ganz klar, theoretisch könnte ich doch weiter über das Inland beziehen, ohne anzugeben, dass ich mich im Ausland befinde oder?
Vielen Dank schonmal!
Luisa Todisco
der Vorteil ist, dass dir während des Auslandssemesters gar kein Inlandsbafög zusteht. Du hast also gar keine Wahl. abgesehen davon ist Auslandsbafög höher als Inlandsbafög.
Arda Ilhan Azak
Ich studiere zurzeit im 2. Mastersemester Psychologie und würde gerne im WS21/22 oder SS22 ein Auslandssemester in Indonesien absolvieren. Das Problem ist jedoch, dass das Angebot für Psychologiestudenten in Indonesien sowie eigl. in ganz Asien sehr beschränkt ist und es soweit ich weiß durch das Psychotherapeutengesetz nicht möglich ist, sich Kurse aus dem Ausland anerkennen zu lassen.
Mir wurde von einer Sachbearbeiterin gesagt, dass ich jedoch mindestens einen Kurs anrechnen lassen muss, um Auslandsbafög berechtigt zu sein. Stimmt das? Wenn ja, könnt ihr mir evtl. weiterhelfen dieses Problem irgendwie zu umgehen? (Evtl. Schlupflöcher etc.?) -> Ich könnte einen Bescheid von meiner Uni bekommen, dass diese die Anerkennung der Module offen lassen würden, jedoch habe ich die Sorge, dass dies dem Bafögamt nicht ausreicht oder sie im nachhinein einen Nachweis für die Anerkennung der Module einfordern könnten.
Ich würde mich sehr über eine Antwort und ggf. hilfreichen Tipps freuen!
Vielen Dank schonmal.
Arda Azak
Luisa Todisco
ja das Auslandssemester muss Bezug zu deinem Studium in Deutschland stehen. Die wollen dir ja keinen Urlaub dort finanzieren. Gibt es bei euch nicht irgendein Wahlpflichtmodul oder so? Ich hab da bei mir Indonesisch anrechnen lassen können, obwohl Sprechen, bei uns so rein gar nicht auf dem Plan stand. Ich musste dem BAföG Amt vorher ein Learning Agreement vorlegen. D stand genau drin, wie viel anerechnet wird.
Arda Ilhan Azak
Ich könnte einen Bescheid von meiner Uni bekommen, dass diese die Anerkennung der Module offen lassen würden, jedoch habe ich die Sorge, dass dies dem Bafögamt nicht ausreicht oder sie im nachhinein einen Nachweis für die Anerkennung der Module einfordern könnten.
Kannst du mir hierzu etwas sagen bzw. habt ihr schon Erfahrungen diesbzgl.?
Vielen Dank!
Luisa Todisco
nein kann ich nicht.
Luca
erst einmal danke, dass ihr mit eurem Blog versucht den Bafög-Wahnsinn so verständlich wie möglich zu erklären:)
Nun zu meiner Frage: Ich bin mir zur Zeit unschlüssig, ob ich noch einmal Bafög anfragen kann oder nicht, da meine Situation etwas speziell ist und ich Angst habe, dass etwas passieren könnte wenn ich jetzt einfach einen Antrag los schicke.
Meine Situation ist nämlich so, dass ich im September 2016 in den Niederlanden ein Studium begann und seitdem auch Bafög beziehe. Im Februar 2017 habe ich innerhalb der gleichen Schule das Studium gewechselt (Regelstudienzeit 4 Jahre) und das Bafög Amt darüber informiert. Im zweiten Jahr dieses Studiums fehlten mir mehrere EC's, da ich mental nicht in der Lage war, die Aufgaben einzureichen. Als vom Bafög Amt Ende des 2. Jahres ein Leistungsnachweis erbeten wurde hat meine Schule bestätigt, dass ich genügend Ec's hatte, um weiter zu studieren, da mir das nur den Zugang zum vierten und nicht zum dritten Jahr verwehren würde. Ich habe im Februar 2019 also ganz normal mit dem ersten Semester des 3. Jahres beginnen können. Im September 2019 habe ich eine "Pause" eingelegt, um mich mental zu erholen, war aber immer noch in der Schule eingeschrieben. Dabei habe ich es versäumt, das Bafög Amt davon in Kenntnis zu setzen. Im Februar diesen Jahres habe ich dann noch das zweite Semester des 3. Jahres begonnen und abgeschlossen. Zur Zeit mache ich nochmal eine solche Pause, um die Aufgaben aus dem 2. Jahr nachzuholen.
Seit September beziehe ich kein Bafög mehr und habe auch noch keinen neuen Antrag gestellt. Habe ich jetzt überhaupt noch die Möglichkeit, um Bafög zu beziehen, oder wäre das nur verschwendete Lebensmüh? Ich muss noch hinzufügen, dass ich für das Studium gleichzeitig eine neue Sprache gelernt habe und ich meine mich zu erinnern, dass man dann ein halbes Jahr länger anrecht auf Bafög hätte oder so.
Allerdings mache ich mir wie gesagt Sorgen, dass es irgendwelche Folgen haben könnte, dass ich das Bafög Amt nicht über die "Pausezeiten" informiert habe :/
Luisa Todisco
solange du dich in deiner Regelstudienzeit befindest steht dir auch BAföG zu. Wenn ich das richtig verstehe endet deie Regelstudienzeit nächsten Jahr, dann hast du umsonst gezögert und Geld verschenkt. "Pausen müssen dem Amt mitgeteilt werden, wenn man 3 Monate gar nicht studiert oder sich offiziell beurlauben lässt. Wenn du während der Pause wingistens ein bisschen gemacht hast und hin und wieder an Lehrververanstalungen teilgenommen hast ist alles gut. Bist du mehr als drei Monate komplett zu hause geblieben ohne Prüfungen abzulegen, stand dir in der Zeit kein BAföG zu. Wenn das Amt davon erfährt, erwartet dich eine fette Rückzahlung für denbetroffenen Zeitraum.
Simon Buck
Ich verzweifle gerade auch an meinem Antrag für Auslandsbafög. Hier mein Status:
•Der laufende Antrag ist mein Erstantrag. (Also noch nie Bafög bezogen)
•Ich habe 7 Semester Regelstudienzeit und bin aktuell im 8. Semester und schreibe meine Abschlussarbeit. Habe eine Prüfung nicht bestanden und deswegen 1 Semster länger gemacht.
• Nach der Bachelorarbeit habe ich noch eine Prüfungsleistung offen, die ich dann nach dem zurückkommen von Amerika abgeben will.
Ich befinde mich mitten im Bafög-Prozess. Ich habe alles über meinbafög.de ausgefüllt und jetzt kam vom Amt noch etwas zurück.
Jetzt lese ich, dass man sich Credits (laut Amt 9 Credits) an der Heimatuni anrechnen lassen muss, um Bafög zu bekommen.
Ich habe aber alle Prüfungsleistungen belegt und würde jetzt einfach irgendwelche Prüfungen dort belegen, die weniger mit meinem Studium zu tun haben.
Habe ich so eine Chance?
Vielen Dank für die Hilfe!
Timothy
Ich habe die Anträge bereits überflogen und gesehen, dass gefragt wird wann die letzte und die erste Vorlesung im Förderungszeitraum ist. Bei mir wäre es aber so, dass nach den Vorlesungen recht zügig Prüfungen geschrieben werden und man im Idealfall 2 Monate „Semesterferien“ hat.
Hätte ich während dieser Zeit auch Ansprüche?
Nina
Ich bekomme Auslandsbafög für mein komplettes Studium in den Niederlanden. Ich würde trotzdem gerne ein Auslandssemester an einer der Partneruniversitäten außerhalb der EU machen, was im 5.Semester wäre und nicht die Regelstudienzeit überschreitet.
Würde mein Auslandsbafög dann einfach für das halbe Jahr außerhalb der EU weiterlaufen?
Vielen Dank!!!
Liebe Grüße
Nina
Luisa
für dein Auslandssemester ist ein anderes BAföG amt zuständig. Außerdem gelten außerhalb Europas andere Bedarfssätze als in den Niederlanden. Du müsstest also einen extra Antrag fürs Auslandssemester beim zuständigen Amt stellen und danach wieder BAföG für die Niederlande beantragen.
LG Luisa
Martin
ich will ein Auslandssemester in Malaysia machen, aber ist nirgendwo in den Listen zu finden. Gibt es auch die Möglichkeit das Auslandsbafög für anderen Ländern zu beantragen?
Danke!
Luisa
für Malaysia ist das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim zuständig (siehe Asien). Mit unserer Softwäre kann man BAföG für alle Länder beantragen.
LG Luisa
Walid
Wird das Einkommen bei einem Pflichtpraktikum welches in den USA stattfindet wird auch abgezogen vom auslandsbafög? Die Kosten in Amerika sind ja deutlich höher als in Deutschland.
Danke :-)
Luisa
LG Luisa
Julia
Muss man im Ausland zwangsläufig Prüfungen schreiben, die man sich tatsächlich im Inland anrechnen lässt? Oder reicht es diese Kurse nach Wahl zu belegen?
Luisa
die im Ausland belegten Kurse müssen zum Inlandsstudium passen, also theoretisch anrechenbar sein. Im Zweifelsfall lässt sich das Amt von deiner Hochschule bestätigen, dass der geplante Auslandsaufenthalt für das Studium in Deutschland förderlich ist. Es wird aber nicht nachträglich geprüft, ob tatsächlich alle Prüfungen in Deutschland angerechnet wurden.
LG Luisa
Karina
Wenn ich aber Ende des 2. Semesters im Ausland feststelle, dass ich dort viel besser vorankomme und gerne somit meinen Master dort beenden möchte, bekomme ich dann noch für das 3. und 4. Semester Bafög, welches mir auch in Deutschland zugestanden hätte? Wenn ja, welche Auflagen müsste ich erfüllen bzw. einreichen? Das Problem ist, das ich jetzt bei mehreren Auslandsbafögstellen angerufen habe und die Aussagen gehen völlig auseinander...
Ich hatte sogar auf einer Internetseite gelesen, dass Hochschulstudenten einer gleichwertigen Hochschule im Ausland auf 3 Semester sogar verlängern können, also insg. höchstens 5 Semester im Ausland Bafög beziehen können, wenn Sie in der Regelstudienzeit sind.
Vielen Dank für die Auskunft und herzliche Grüße
Luisa
Ich weiß bicht, was du mit den 5 Semestern meinst, aber ein Studium innerhalb der EU ist genauso förderfähig wie in Deutschland. Du kannst also auch die komplette Regelstudienzeit im Ausland bleiben, sprich das komplette Studium an einer Hochschule im europäischen Ausland mit BAföG absolvieren. Bist du in Deutschland immatrikuliert und machst 2 freiwillige Auslandssemester, darfst du deine Regelstudienzeit in Deutschland anschließend um 2 Semester überziehen (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/).
LG Luisa
Viki
Ich habe da eine Frage: unter welchen Voraussetzungen bekommt man denn 2,5 Jahre lang Auslandsbafög? Bzw. gibt es eine Quelle für diese Info?
Danke im voraus
Luisa
LG Luisa
Leyla
ich hätte eine Frage und zwar, würde ich gerne im 9. Semester ( bin momentan im 5., Regelstudienzeit sind 8 Semester) ein Auslandssemester dran hängen. Ein Freund von mir hat dasselbe getan und hat trotzdem noch Auslandsbafög bekommen, da die Uni im Ausland Anfang September anfängt und seine Regelstudienzeit erst Ende September endet. Wird so ein Fall immer so behandelt bzw kann ich mich dann wirklich drauf verlassen auch Auslandsbafög zu bekommen?
Falls ich mich jedoch für Januar bis Mai 2020 entscheiden würde ins Ausland zu gehen, würde ich dann im 9. Semester dann immernoch Bafög erhalten? Der angegebene Zeitraum überdeckt ja teils Winter- und Sommersemester?
Luisa
wenn du es ganz sicher wissen willst, ist ein Antrag auf Vorabentscheid die beste Lösung. Das ist ein verkürztwr BAföG Antrag ohne Berechnung, bei dem dir das Amt schritlich mitteilen muss, ob dein Vorhaben grundsätzlich förderbar ist oder nicht. An diesen Bescheid ist das Amt dann ein Jar lang gebunden.
Meines Wissens nach funktioniert das immer wie bei deinem Freund, aber ich würde mir das an deiner Stelle schriftlich vom Amt bestätigen lassen. Wenn du innerhalb d Regelstudienzeit ein freiwiliges Auslandssemester machst, kann dein Auslandsaufenthalt zur Verlängerung der Förderhöchstdauer im Inland führen. Für In- und Auslandsbafög sind in der Regel unterschiedliche Ämter zuständig. Du beantragst Auslandsbafög genau für den Zeitraum er Vorlesungszeit im Ausland unabhängig von den Semesterterminen in Deutschland. Sobald du zurück bist, kannst du wieder normales Inlandsbafög beantragen. Das wird nicht automatisch weitergezahlt.
LG Luisa
Alexandra
Ich studiere in Wien und habe die ersten 4 Semester Bafög bekommen. Im 5. und 6. Semester war in Spanien, wo ich auch Auslandsbafög bekommen habe. Jetzt muss ich in Wien im 7. Semester nur meine Bachelorarbeit schreiben (Da das im Ausland nicht ging). Kann ich dafür noch Bafög bekommen? Wie ist das geregelt?
Danke!
Becci
ich habe letzes sommersemester , also mein 6tes semester ( regelstudienzeit an meiner hochschule beträgt 8 semester) ein auslanssemester erfolgreich beendet. nun hat nicht alles mit den credits anrechnen geklappt und ich müsste noch ein weiteres semester studieren. wird mir also das 9te (mein bachelorsemester) vom bafög gefördert?
Vielen Dank schonmal!
Becci
Luisa
Louis
Ich verzweifle gerade an meinem Antrag für Auslandsbafög. Hier mein etwas komplizierter Status:
•Der laufende Antrag ist mein Erstantrag. (Also noch nie Bafög bezogen)
•Gehe im 7. Semester ins Ausland
•6 Semester in Deutschland studiert (noch kein Abschluss)
Ich befinde mich mitten im Bafög-Prozess, ich habe soweit wirklich alles zusammen - bis auf das Formblatt 5 und das Dokument: Antrag über die Förderungshöchstdauer hinaus.
Ich habe keine Ahnung, welches Semester ich mir von der Uni im Formblatt 5 bescheinigen lassen soll.
Das 4. oder das 6. oder ob es besser ist den Leistungsnachweis nachzureichen, da ich offensichtlich auch punktemäßig im Verzug bin.
Habt ihr hier einen guten Tipp für mich?
Mein Prüfungsamt war so freundlich mich auf die Stolperfalle von Formblatt5 hinzuweisen. Kann mir allerdings keine konkreten Hinweise geben.
Lieben Gruß
Luisa
Tamara
ich möchte von September bis Dezember ein Trimester in einem NICHT-EU-Land studieren und ab Januar 2019 noch ein Semester in einem EU-Land (beides freiwillig und im Rahmen von Hochschulkooperationen).
Ich befinde mich noch im Bachelor.
Aus den Gesetzen werde ich leider nicht so ganz schlau und von den beiden Ämtern habe ich hierzu widersprüchliche Informationen erhalten. Das erste Amt (NICHT-EU) sah es kritisch, sagte aber, ich solle bei der anderen Stelle nachfragen. Das Amt für das EU-Land meinte dann, sie sehen zunächst keinen Grund, warum der Aufenthalt nicht gefördert werden sollte, nur weil ich vorher ein Trimester außerhalb Europas studiert habe; für EU-Länder gibt es auch keine zeitliche Begrenzung.
Weißt du zufällig, ob es möglich ist, für beide Aufenthalte je Auslandsbafög zu erhalten?
Vielen Dank schonmal!
Tamara
Luisa
tatsächlich kann man ein komplettes Auslandsstudium an einer Hochschule in der EU mit BAföG absolvieren, während eine Förderung außerhalb der EU nur bis zu 12 Monate möglich sind. Ich denke, dass diesbezüglich das 2. Amt mehr Erfahrungswerte hat als das 1. Außerdem entscheiden die ja über die Bewilligung deines 2. Aufenthalts.
Anni
vielen Dank für die vielen Tips! Momentan bewerbe ich mich für Praktikumsstellen in den USA und wollte fragen, wie es mit dem Auslandsbafög aussieht, wenn das Praktikum z.B mit mehr als $1.500 vergütet wird.
Zur Zeit erhalte ich den Bafög Vollsatz, habe aber natürlich Angst, dass das Bafög durch die Vergütung verkürzt wird. Da trotz der hohen Vergütung, das noch lange nicht ausreichen würden, um in einer Großstadt in Amerika zu leben.
Vielen Dank im Voraus!
Luisa
LG Luisa
Marie
Erstmal vielen Dank für den tollen Artikel und euren super Blog! Ich befinde mich im 5. Mastersemester und mache Grad ein Auslandspraktikum in Peru. Ich hatte mich nicht für Auslandsbafög beworben weil das Praktikum nur für 8 Wochen geplant war. Aber jetzt überlege ich, das Praktikum zu verlängern auf 12 Wochen und von hier aus Auslandsbafög zu beantragen. Das Praktikum ist ein Pflichtpraktikum, allerdings muss es nicht verpflichtend im Ausland abgeleistet werden. Die Masterarbeit habe ich schon abgegeben, sie ist aber noch nicht bewertet. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man auch außerhalb der Regelstudienzeit Auslandsbafög beantragen kann, weil es eben unabhängig vom Inlandsbafög ist. Aber in eurem Blog klingt es ja irgendwie nicht so...?
Würde mich über eure Meinung dazu sehr freuen!
Danke und liebe Grüße!
Luisa
LG Luisa
Andrea
Erst einmal: Ich liebe euren Blog! Macht weiter so!
Meine Frage: mein Freund und ich möchten gemeinsam nach Bali für ein Auslandssemester. Ich bin in meinem 6. Fachsemester Bachelor Auslandsbafög berechtigt, aber mein Freund wird wahrscheinlich im 1. Oder 2 Semester Master sein. Worauf müssen wir achten wenn er im 1. Oder 2. Semester Master Auslandsbafög beantragen will? Ihr hattet ja anscheinend den gleichen Fall :)
Ganz Liebe Grüße aus Berlin
Mathias
bei deinem Freund müsst ihr prüfen, ob die Uni das Auslandssemester im 1. Semester zulässt und ob er ggf. auch ein Urlaubssemester dafür nehmen kann. Ich konnte im 1. Semester ins Ausland gehen (normalerweise steht dem nichts entgegen, außer man muss da Kurse unbedingt machen), aber ich konnte kein Urlaubssemester nehmen, womit ich mit einer Regelung an der Hochschule in Bridullie kam. Vom BAföG-Amt gab es keine Probleme, außer dass ich um einen Studienplatz hoffen musste und mir frühzeitig eine Imma-Bescheinigung holen musste, da wir Mitte März geflogen sind und im April erst das 1. Semester anfing. Ein Learning-Agreement wird auch sehr schwierig im 1.Semester, also muss er schauen, ob die Kurse im Nachhinein angerechnet werden können. Ggf.will das BAföG-Amt eine Bescheinigung, dass generell die Kurse angerechnet werden können. Das solltet ihr versuchen zu umgehen,indem ihr beim Amt anruft und fragt, welche Bali-Programme generell vom Amt anerkannt werden.
Schöne Grüße,
Mathias
Kevin
Danke erstmal für die ganzen Infos.
Mich interessiert aber wieviele Credits ich im Auslandssemester machen muss um BaFög zu bekommen. Gibt es da eine Grenze und was wäre wenn ich z.B. einen Kurs nicht bestehe und dadurch unter der erforderlichen Anzahl bin?
LG Kevin
Luisa
Yusuf
folgende Frage habe ich.
Ich bin im 4 Fachsemester M.Sc.. Damit sind es meine letzten 2 Monate die ich gefördert werde bzw. bis zum 30.09 . Damit hätte ich meine FHD erreicht. Ich will aber am 18 September für ein halbes Jahr ins Ausland gehen (Erasmus).
Meine Master Arbeit habe ich noch nicht geschrieben. Steht mir nur Auslandsbafög zu oder nicht?
VG
Yusuf
Luisa
Saskia
ich bekomme Inlandsbafög und möchte nun Auslandsbafög für ein dreimonatiges Praktikum außerhalb der EU beantragen, dass mir die Uni auch als Pflichtpraktikum bescheinigt hat. Ich frage mich nun, wenn ich für die drei Monate Auslandsbafög beantrage, wovon kann ich mich dann die restlichen drei Monate finanzieren, also kann ich da dann wieder Inlandsbafög erhalten?
Danke
Mathias
wir haben 4 Monate Auslandsbafög erhalten und als wir zurück waren, haben wir wieder nahtlos Inlandsbafög beantragt und erhalten. Und ein Vorteil vom Auslandssemester ist, dass du ein Semester BAföG hinten dran gehängt bekommst. Dazu kannst du auch beruhigt dein BAföG-Amt ansprechen und sie werden dir die Sachlage erklären.
Beste Grüße, Mathias
RF
Grüße :)
Mathias
Gruß, Mathias
Sarah Zapf
erst einmal danke für all deine ausführlichen Infos und Tipps.
Gilt die einjährige Mitarbeit in einem Ausschuss (in meinem Fall Ausschuss für Internationales; studentische Vertreterin) als Grund für ein weiteres Semester (7. Semester) BAföG über die Regelstudienzeit hinaus?
Danke!
Sarah
Luisa
das kann ich dir so pauschal nicht genau sagen. Das hat unter anderem auch mit dem Aufwand zu tun, den das Amt mit sich bringt. Frag am besten direkt bei deinem zuständigen BAföG Amt nach.
LG Luisa
yen
ich studiere zurzeit Koreanistik im 5. Semester und ziehe in Erwägung eine Auslandsstudium an einer koreanischen Universität für das 7. Semester anzumelden.
Da mir leider ein Direktaustausch durch meine Universität nicht gewährleistet wurde, weil ich nicht mehr im 3. Semester bin und durch ein DA-Austausch über Regelstudienzeit kommen würde.
Habe ich in Betracht gezogen , privat mich anzumelden.
Jetzt stellt sich mir die Fragen , ob es möglich ist ,AuslandsBafög zu bekommen,obwohl ich dann nicht mehr in der Regelstudienzeit bin(6 semester) und mich ja privat an einer koreanischen Universität anmelde. Und erst nach meinem Auslandsstudium mein BA schreibe.
Luisa
um AuslandsbaföG zu erhalten musst du während des Auslandssemester unbedingt in der Regelstudienzeit liegen. Falls das Auslandssemester NICHT zwingend in deinem Studium vorgeschrieben ist, wird die Zeit im Ausland nach deiner Rückkehr hinten an die Regelstudienzeit rangehängt, genauso als wenn du in der Zeit beurlaubt gewesen und gar nicht studiert hättest. Was also in dem Fall ginge wäre Auslandsbafög im 6. Semester und Inlandsbafög im 7. Semester. Fährst du erst im 7. Semester wirst du aller Voraussicht nach kein Auslandsbafög bekommen, es sei denn, du erfüllst die Voraussetzungen für die BAföG-Förderung über die Regelstudienzeit (https://www.studierenplus.de/bafoeg/bafoeg-verlaengerungsantrag/) hinaus. Einen Test, ob das auf dich zutrifft, findest du hinter dem Link.
Ob du das Auslandssemester privat oder über das International Office organisierst, ist für das BAföG Amt egal.
LG Luisa
katrin
ich befinde mich zurzeit im 5. Semester und habe damals im 4. Semester einen Leistungsaufschub bekommen durch Gremientätigkeit.
Nun will ich ende des 6. Semesters bzw. Anfang des 7.Semesters ein Auslandssemester machen. Da viele sagen das man nicht gefördert wird habe ich überlegt ob ich auf das Bafög im 6. Semester verzichte und erst meine Leistungen nach dem 6.Semester erweise und somit im 7. Semester gefördert werde. Geht das?
Oder gibt es irgenwie eine Möglichkeit für mich Bafög im Auslad zu beziehen.
Zudem ist damals meine Oma verstorben somit war ich für paar Monate nicht in der Lage irgendwas zu machen für die Uni o.ä. und wir mussten meinen Opa im nachhinein für paar Monate pflegen. Falls ich kein Anspruch habe könnte ich das als Grund nennen Auslands BAfög zu beziehen? Ich würde auch das 6. Semester aussetzten also auf Bafög verzichten.
Luisa
solange du im Inland gefördert wirst, wird auch Auslandsbafög gewährt. Du kannst aber nicht einfach auf ein Semester verzichten und den Anspruch nach hinten verschieben. Wenn dir die Verschiebung des Leistungsnachweises gewährt wird, bekommst du auch BAföG über die Regelstudienzeit hinaus. Wenn du also 6 Semester Regelstudienzeit hast, dir ein Semester zusätzlich für Gremienarbeit gewährt wird, dann kannst du im 7. Semester Auslandsbafög bekommen und anschließend noch ein 8. BAföG Semester in Deutschland machen. Letzteres geht aber nur, wenn dein Auslandsaufenthalt kein Pflichtbestandteil des Studiums ist.
LG Luisa
Sevos
Wenn ich doch nach dem 4. Semester kein bafög mehr erhalte, bringt es doch gar nichts ein Semester vom bafög "geschenkt" zu bekommen ? Ich bin jetzt im 5. Semester und wollte im 7. Ins Ausland (Türkei) gehen. Ich würde doch so oder so kein Auslandsbafög bekommen, oder ? Also egal ob ich es in der Regelstudienzeit mache oder danach?
LG Sevos
Nicky
danke fuer den guten Artikel :) Ich haette da auch eine Frage an dich: ich bin zur Zeit im vierten Mastersemester, aber verbringe das vierte Mastersemester im Ausland (fuer ein Semester). Jetzt hab ich bei dir gelesen, dass man die Zeit noch hinten dran haengen kann, weil ich ja in der Regelstudienzeit das Auslandssemester gemacht habe. Allerdings habe ich, auf Anraten vieler Freunde, ein Urlaubssemester genommen. Jetzt weiss ich nicht, ob das gilt, was du oben geschrieben hast, dass Baefoeg eben nicht nach hinten verlaengert wird… oje, das hab ich jetzt ein bissel kompliziert ausgedrueckt, aber ich hoffe, du weisst was ich meine und kannst mir weiterhelfen?
Liebe Gruesse
Nicky
Lauri
schöner Beitrag und Blog. Ich plane nach Thailand zu gehen und frage mich gerade wie das mit dem Formblatt 6 und der Fachrichtung ist. Ich studiere Soziologie und will mich dort in einen master of business administration Studiengang einschreiben (Siam University).
Die Fachrichtung sind ja nicht gleich. Werde ich da Schwierigkeiten haben bezüglich der Förderung? Es werden ja nur Auslandsaufenhalte gefördert, die für Inlandsausbildung förderlich sind.
Ist das bei unterschiedlichen Fächern überhaupt möglich?
Mathias
und danke fürs Lob!
An sich ist es möglich für dich im Auslandssemester BAföG zu bekommen. Die Bedingung ist oft, dass einige der Kurse, die du dort belegst, auf dein Studium im Inland angerechnet werden können. Einerseits kannst du dies mit einem Learning Agreement sicher stellen. Oder mit einem Schreiben von deiner Uni, dass sie generell die Kurse anrechnen würde (da sie vom Niveau her anrechenbar sind). Ob sie es in deinem Fall dann machen, ist dabei eine andere Sache.
Frage einfach bei dem zuständigen Studentenwerk nach, was sie von dir brauchen und wie deren Regelung ist. Bei mir war es so, dass das Programm, mit dem ich ins Ausland gegangen bin, generell bekannt ist und auch anerkannt wird. Dadurch brauchte ich keinen weiteren Nachweis erbringen.
Viel Erfolg und Spaß in Thailand!
Mathias
Was denkst du?